Yoga Vidya e. V. widerspricht irreführender Darstellung von ARD und SZ, weist substanzlose Vorwürfe zurück und stellt Sachverhalte richtig

05.09.2023

 

In der ARD-Dokumentation „Cash und Karma?“ (5. 9. 2023, Das Erste) sowie in dem im Rechercheverbund entstandenen Artikel „Immer schön dankbar sein“ (Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 5.9.2023) wird Yoga Vidya e. V. ungerechtfertigt kritisiert. Beide Beiträge reißen Sachverhalte aus dem Zusammenhang, stellen Situationen verzerrt dar und unterschlagen wesentliche Informationen. Die TV-Reportage erweckt zudem auch mit suggestiv geschnittenen Bildern einen falschen Eindruck von Wesen, Wirken und Werten unserer Gemeinschaft.

 

Substanzlose Vorwürfe beider Beiträge rücken das Engagement unseres Vereins und seiner Vertreter*innen zu Unrecht in ein falsches Licht. Insbesondere unterstellen sie fälschlicherweise, unsere Vereinsarbeit verfolge wirtschaftliche Ziele wie Wachstum und stelle diese über das Wohl seiner Gemeinschaftsmitglieder (Sevakas) und Mithelfer*innen.

 

Richtig ist vielmehr:

 

Yoga Vidya ist eine basisdemokratisch organisierte Lebens- und Glaubensgemeinschaft in der Rechtsform eines als gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereins. Wachstum ist für uns kein Selbstzweck. Unser Vereinsziel ist die Verbreitung unseres Glaubens mit den Mitteln des klassischen, hinduistischen Yoga, mit positiven Wirkungen für Praktizierende und Gesellschaft. Yoga Vidya erwirtschaftet keine Überschüsse und verwendet Vereinsgelder ausschließlich für den Vereinszweck: Die Verbreitung des integralen Yoga in der Tradition von Swami Sivananda und Sri Sankaracarya auf der Grundlage des Yoga Vedānta Bekenntnisses innerhalb des Hinduismus.

 

Das alltägliche Leben als Sevaka in unseren Ashrams umfasst gemäß hinduistischer Religionsauffassung unter anderem auch Seva. Seva ist uneigennütziges Dienen als Form der Gottesverehrung und gelebte Praxis in allen hinduistischen Gemeinschaften der Welt. Seva umfasst auch Tätigkeiten zum Erhalt des Vereins und zur Förderung seiner Ziele; Art und Umfang liegen im eigenen Ermessen jeder Einzelperson und erfolgen ausschließlich auf Vertrauensbasis.

 

Unsere Lebensform und die diesen zugrunde liegenden hinduistischen Glaubenspraktiken wurden von dem Redaktionsteam offenbar nicht verstanden und falsch interpretiert. Sevakas wirken nicht als Arbeitnehmer, sondern als Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft. Im Einklang mit hinduistischer Tradition und Praxis verbringen sie je nach ihren individuellen Bedürfnissen kürzere oder längere Lebensabschnitte in unseren Ashrams. Beim Beitritt entscheiden sie sich aus freien Stücken bewusst auch für Seva, unter vollkommen transparenten Mitgliedsbedingungen. Wenn sie uns verlassen, was jederzeit möglich ist, unterstützen wir sie beim Übergang in ein bürgerliches Leben. Wer in finanzielle Not gerät, bekommt Geld aus der Sevaka Unterstützungskasse. Alle zentralen Entscheidungen, auch die über ihr Taschengeld, treffen Sevakas in der wöchentlichen Sevaka-Versammlung selbst. Vereinsvorstand und Vereinsvorsitzende, Bereichs- und Teamleitende besitzen einfaches Stimmrecht.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Rechtsstreit um Mindestlohnansprüche im spezifischen Fall zweier Ex-Sevakas nach einem Berufungsverfahren zurück an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm verwiesen, wo dieser nun neu verhandelt werden muss. Wir werden im Zuge dieses laufenden Verfahrens alle rechtlichen Mittel nutzen, damit unsere vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit als hinduistische Glaubensgemeinschaft gerichtlich anerkannt wird, einschließlich der Praxis von Seva. Dafür bereiten wir alle erforderlichen Schritte, auch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, vor.

 

Wir bedauern, dass einige wenige ehemalige Sevakas und Mithelfer*innen im Nachhinein ihre Zeit bei Yoga Vidya negativ beurteilen. Mangels Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht aus einem gerichtlichen Vergleich oder ausreichender Konfrontation mit konkreten Details konnten wir einigen Darstellungen nicht vor der Berichterstattung entgegentreten; zahlreiche andere abwegige Vorwürfe, die wir durch Stellungnahme entkräften konnten, wurden nicht in die Berichterstattung aufgenommen. Gerne hätten wir den Redaktionen die tatsächlichen Umstände umfassend dargelegt. Insbesondere gilt dies für den geschilderten Fall eines Ex-Sevakas, der unsere Gemeinschaft nach einem Unfall verlassen hat, in dessen Zuge wir ihm umfassende Hilfe zukommen ließen. Dieser Fall stellt sich in Wirklichkeit anders als geschildert dar. Mehrfach werden von den Medien zudem anonyme Quellen zitiert, deren Aussagen – auch bereits mangels konkreter Konfrontation im Vorfeld der Berichterstattung – nicht überprüfbar sind. Indem die Beiträge auf selektiven, einseitigen Behauptungen Weniger aufbauen und diese verallgemeinern, zeichnen sie ein falsches Bild von Yoga Vidya und bringen unsere Glaubensgemeinschaft und deren Wirken ungerechtfertigt in Misskredit.

 

Dies gilt auch für die Darstellung der Sanierung des Mahameru-Gebäudes unseres Ashrams in Bad Meinberg. Dazu halten wir Folgendes fest: Die Arbeiten wurden nach unserer Kenntnis fachgerecht und den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechend geplant und durchgeführt. Der Bauleiter war durch zertifizierte Lehrgänge befähigt, Asbest und andere Schadstoffe abzubauen und Dritte im sicheren Umgang damit anzuleiten. Das Tragen von angemessener Arbeitsschutzkleidung und das strikte Einhalten weiterer Arbeitsschutzmaßnahmen war für Helfer*innen in Risikobereichen verbindlich vorgegeben. Wären wir mit dem in dem Bericht enthaltenen Vorwurf, dass ehrenamtliche Helfer*innen auf der Baustelle gefährdet worden seien, im Detail konfrontiert worden, hätten wir die Sachverhalte überprüfen und dazu konkret erwidern können.

 

Anders als im Beitrag dargestellt, wurden ehrenamtliche Helfer*innen in den betroffenen Bereichen unseres Wissens erst dann für Sanierungsarbeiten eingesetzt, als die Schadstoffe bereits abgebaut und sachgerecht beseitigt waren. Für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe hat Yoga Vidya einen professionellen und mehrfach ausgezeichneten Containerdienst beauftragt.

 

Yoga Vidya bekennt sich klar und bedingungslos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, dies ist in den verpflichtenden Ethikrichtlinien des Vereins verankert. Der Respekt gegenüber allen Menschen unabhängig ihrer religiösen, kulturellen, ethnischen Herkunft und sexuellen Orientierung ist ein zentraler Grundstein unserer Wertvorstellungen. Wir grenzen uns klar, unmissverständlich und eindeutig von Verschwörungstheorien sowie jedwedem extremistischen Gedankengut ab, halten uns an Recht und Gesetz, und haben während der Pandemie alle entsprechenden Regeln befürwortet und umgesetzt.

 

Yoga Vidya wird vom höchsten Priester der Hinduistischen Gemeinschaft Deutschlands K.d.ö.R. als neo-hinduistische Religionsgemeinschaft gesehen. Gutachten kommen zum selben Befund, darunter zwei des Religionswissenschaftlers Prof. Dr. Martin Mittwede der Goethe Universität Frankfurt. Professor Dr. Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn, zeigt in einem Gutachten auf, dass Sevakas keine Arbeitnehmer sind, sondern Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft und legt die korrekte sozialversicherungsrechtliche Behandlung dar. Schon 1987 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Sivananda Yoga Vedanta Bekenntnis innerhalb des Hinduismus ein Bekenntnis im Sinne des Grundgesetzes ist und deshalb als Religionsgemeinschaft anzusehen ist. Das nehmen wir für Yoga Vidya in Anspruch. Wir bereiten rechtliche Schritte vor, um unsere Vereinsorganisation als religiösen Lebens- und Glaubensverbund auch gerichtlich anerkennen zu lassen.

 

Statement zu den Vorwürfen hinsichtlich Rechtsextremismus (in Ergänzung zum bisherigen Statement)

 

Unsere Ethikrichtlinien und Wertvorstellungen leben wir aktiv in unserem Verein. Potenziellen Verstößen gehen wir nach und prüfen diese sorgfältig. Werden Verstöße festgestellt, ergreift Yoga Vidya unmittelbar Maßnahmen, um die Einhaltung unserer Richtlinien sicher zu stellen. 

Dies gilt auch für den im Beitrag der ARD „Cash und Karma?“ (5.9.2023, Das Erste) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) „Immer schön dankbar sein“ (5.9.2023) geschilderten Einzelfall eines Seminarleiters. Wir haben unmittelbar und fristlos unsere Partnerschaft mit ihm gekündigt, sobald sich einzelne Hinweise zu konkreten Beweisen verdichtet haben, die seine rechtslastigen Überzeugungen belegten. 

In den Beiträgen wird auf Basis dieses Einzelfalls irreführend der Verdacht konstruiert, Yoga Vidya würde rechtsextremes Gedankengut tolerieren. Dieser Darstellung widersprechen wir entschieden. In Übereinstimmung mit unseren Ethikrichtlinien und Wertvorstellungen positionieren wir uns aktiv gegen jegliche Form extremistischer Äußerungen oder extremistischen Gedankenguts. Menschen mit solchen Überzeugungen haben keinen Platz bei Yoga Vidya.

 



Pressekontakt:
Yoga Vidya e.V.                            

Yoga Vidya Bad Meinberg

Maike Czieschowitz                        

Yogaweg 7

presse@yoga-vidya.de                        

D-32805 Horn-Bad Meinberg

Telefon: +49 (0) 5234 87-2206                    

Internet: www.yoga-vidya.de


Yoga Vidya e.V. ist eine als gemeinnütziger Verein organisierte hinduistische Glaubensgemeinschaft mit dem Ziel, die Praxis und die Techniken des klassischen, ganzheitlichen Yoga auf der Basis des Yoga Vedanta in der Tradition von Swami Sivananda und Sri Sancaracarya zu verbreiten. Yoga Vidya lehrt Yoga in seinen vielfältigen Aspekten in Kursen und Seminaren, auch zu hinduistischen Schriften wie den Upanishaden, der Bhagavad Gita, der Hatha Yoga Pradipka und den Yoga Sutras. In den Yoga Vidya Ashrams bilden tägliche Pujas, Homas, Satsangs, das Rezitieren von heiligen Mantras und das Studium der Schriften die spirituell-religiöse Grundlage. Gegründet 1992 von Shri Sukadev Bretz mit Sitz in Horn-Bad Meinberg, hat Yoga Vidya Zentren in rund 80 deutschen Städten sowie in Österreich, den Niederlanden, Bulgarien und Spanien.