Sukadev_hält_einen_Vortrag

Organisationsstruktur

Die Organisationsstruktur bei Yoga Vidya ist der maßgebliche Faktor dafür, wie vereinsweite Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden.

Entscheidungsgrundlage

Ein Yoga Vidya Ashram trifft Entscheidungen nicht aus dem Blauen heraus, sondern organisiert sich auf dem Fundament von nicht änderbaren Grundbedingungen:

  1. Der Yoga Vidya e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, Yoga zu verbreiten. Daher muss alles vom Verein Organisierte inhaltlich mit dem Thema Yoga zu tun haben. Eine Mischung aus spirituellen Traditionen und Therapien ohne Bezug zum Yoga ist daher nicht möglich.
  2. Wir stehen in der Tradition von Swami Sivananda. Bei Interpretation und Weiterentwicklung des klassischen Yoga-Systems werden westlicher Lebensstil, wissenschaftliche Forschungen, neue gesundheitliche Erkenntnisse und humanistisches Gedankengut einbezogen.
  3. Für Sevaka bestehen bestimmte Regeln, die andauernd gültig sind.

In diesem Rahmen orientieren wir uns und treffen demokratische Entscheidungen.

Jährliche Mitgliederversammlung

Im Yoga Vidya e.V. gibt es jährlich eine Mitgliederversammlung. Diese wählt den Vorstand und kann Grundsatzentscheidungen treffen. Als Mitglied beim Yoga Vidya e.V. bist du stimmberechtigt, die wichtigsten Entscheidungen trifft jedoch der Vorstand.

Entscheidungsgremien

Bei Yoga Vidya gibt es folgende Entscheidungsgremien:

Im Alltag tragen zudem die Ashramleiter, Bereichsleiter, Teamleiter sowie die Zentrumsleiter die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und sind diesbezüglich die ersten Ansprechpartner.

Die Sevakaversammlung

Die standortbezogene, wöchentliche Sevaka-Versammlung ist das wichtigste Treffen und Entscheidungsgremium für alle Angelegenheiten des Yoga Vidya Ashrams, als auch für standortübergreifende Angelegenheiten.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt sind alle Sevaka, Sevaka in Rente und alle Jugendliche, die den Richtlinien des Yoga-Vidya-Programms folgen und ein Aufnahmeritual erhalten haben. Anwesenheitsrecht und Rederecht (ohne Stimmrecht) haben darüber hinaus:

  • Langzeitmithelfer, die seit mindestens einem Jahr im Haus sind, in diesem Jahr mindestens acht Monate im Haus waren und weitere acht Monate pro Jahr im Haus sein werden.
  • Nutzer/Bewohner (Yoga Aspiranten, die ein Wohnrecht käuflich erworben haben), die Halbzeit-Sevaka sind, mindestens ein Jahr bei Yoga Vidya sind und mindestens neun Monate davon im Jahr im Haus verbringen.
  • Sevaka aus anderen Yoga Vidya Ashrams oder vereinseigenen Zentren.

Ein abwesender Sevaka kann sein Stimmrecht einem anderen Sevaka übertragen, dieser darf dann maximal zwei übertragene Stimmen annehmen und abgeben.

Mehrheiten bei Entscheidungen

Bei Entscheidungen bedarf es im ersten Wahlgang der Zustimmung mindestens 75% der abgegeben Stimmen, außerdem 50% der anwesenden Teamleiter und der Zustimmung des Ashramleiters. Ist eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, bedarf es eines zweiten Wahlgangs, der in einer danach folgenden Sevakaversammlung stattfinden kann.

Beim zweiten Wahlgang gilt: Es reicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei mehr als zwei Vorschlägen: Wenn kein Vorschlag die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, kommt es zwischen den beiden Vorschlägen mit der höchsten Stimmenanzahl zur Stichwahl. Der Vorschlag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gilt als angenommen.

Der Shanti-Rat

Shanti heißt Frieden. Der Shanti-Rat hat die Aufgabe, in der Yoga Vidya Lebensgemeinschaft Frieden wachsen zu lassen, Konflikte beizulegen und Streit zu schlichten.

Einsatz des Shantirats

Die Aufgabe des Shantirats ist ähnlich der Funktion eines Betriebsrates: Der Rat vertritt die Interessen der einzelnen Sevaka, gegenüber der Gemeinschaft. Grundsätzlich kann der Rat dann aufgerufen werden, wenn ein Sevaka mit einer bestimmenten Entscheidung nicht zufrieden ist.

Beispielsweise dient der Shantirat als Berufungsinstanz, bezüglich des Einsatzes der Sevaka Unterstützungskasse. Zudem vermittelt er bei Beschwerden bezüglich der Team-, oder Bereichsleiter.

Sehr ernst genommen werden außerdem Fälle von Gewalt (Himsa) im Ashram. Werden bezüglich auf solches Fehlverhalten Konsequenzen von der Ashramgemeinschaft gezogen, hat der Betroffene das Recht, Berufung einzulegen.

Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen gehen wir natürlich den Weg der Schutzfunktion des Staates.

Zusammensetzung des Shantirats

Der Rat besteht aus 7 Personen, die alle zwei Jahre von von der Ashramgemeinschaft gewählt werden. Stimmberechtigt sind alle Sevaka der Yoga Vidya Ashrams und Stadtcenter.

    Der Vereinsvorsitzende

    Der Vereinsvorsitzende trifft Entscheidungen bezüglich der Gestaltung des spirituellen Lebens im Ashram sowie der Umsetzung der Yoga Vidya Grundsätze. Zudem ist er Ansprechpartner für die Ashramleiter und des Zentrumskoordinators.

    Derzeit hat Sukadev, der ursprüngliche Gründer der Yoga Vidya Gemeinschaft, den Vereinsvorsitz inne.

    Die Stategiekommission

    Aufgaben

    Die Strategie-Kommission trifft in Zusammenarbeit mit anderen Entscheidungsgremien wichtige strategische Entscheidungen über die vereinsweite Entwicklung von Yoga Vidya. Das betrifft insbesondere:

    • Änderungen der Yoga Vidya Regeln für die einzelnen Ashrams
    • Änderung vereinsweiter Regeln
    • die Koordination der Expansion von Yoga Vidya

    Zusammensetzung

    Sie setzt sich wie folgt zusammen:

    • Vereinsvorsitzenden
    • den jeweiligen Leitern der Yoga Vidya Ashrams
    • einem Bereichsleiter aus Bad Meinberg
    • Koordinator der Yoga Vidya Stadtcenter
    • einem Vertreter für die Stadtzentren
    • jeweils einem Sevaka aus allen Ashrams
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