der Yoga Vidya Gesundheitsberater:innen, Kursleiter:innen und Therapeut:innen (BYVG)
Als Berufsverband setzt sich der BYVG für die Interessen und Anliegen von ausgebildeten Berater:innen, Kursleiter:innen, Coaches, Heiler:innen, Therapeut:innen etc. verschiedenster alternativer, ganzheitlicher gesundheits-, beratender und heilender Berufe ein und ist in unterschiedlichen Bereichen tätig, von der Organisation von Aus- und Weiterbildungen bis hin zu politischer Interessensvertretung. Die Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile und stärkt die Vertretung der gemeinsamen Interessen.
Der BYVG wurde 2003 gegründet. Der Verband ist Teil des Yoga Vidya Netzwerkes, das Yoga in der Tradition des indischen Yoga Meisters und Arztes Swami Sivananda - erweitert und angepasst durch Sukadev für die Menschen von heute im Yoga Vidya Stil - lehrt und verbreitet. Der BYVG ist ein aufstrebender Verband auf dem hochaktuellen Gesundheitsgebiet, das immer weiter an Bedeutung und Aktualität gewinnt. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen und ideellen Interessen dieser Berufsgruppe und Tätigkeitsfelder. Da er jährlich über 80 verschiedene Aus- und Weiterbildungen pro Jahr organisiert, bei denen jährlich um die 1000 Berater*innen und Kursleiter*innen ausgebildet werden, hat er sich zu einem sehr gewichtigen und bedeutenden Verband entwickelt.
Der BYVG verfolgt das Ziel, alternative ganzheitliche Präventions- und Heilmethoden zu verbreiten. Um dieses Ziel zu verfolgen, unterstützt und vertritt der BYV Gesundheitsberater*innen, Kursleiter*innen, Lebensberater*innen, Masseur*innen, Heiler*innen und Therapeut*innen verschiedenster alternativer, ganzheitlicher gesundheits-, beratender und heilender Berufe und ihre Interessen, setzt sich für deren Belange gegenüber anderen Institutionen ein und fördert die Verbreitung von Wissen zu Präventions- und Heilmethoden.
Der Verband
Eine Menge Initiativen sind denkbar und erstrebenswert. Es gibt ein riesiges zukunftsträchtiges Potential für die Verankerung und Verbreitung alten Heilwissens. Wir wollen und können viele Aktivitäten umsetzen, wenn du mitmachst. Wir haben die Infrastruktur, die Ideen, das Know-how, Kontakte… jetzt brauchen wir dich dazu! Es braucht Mitglieder, die dahinter stehen. Je mehr Mitglieder der Verband hat, umso stärker wird er, umso mehr kann er bewirken, umso überzeugender kann er nach außen auftreten und wahrgenommen werden!
Der BYVG hat bisher keine bezahlten Angestellten und ist in seiner Arbeit auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen. Mithilfe, Vorschläge und vor allem aktive Übernahme von Verantwortung für einen bestimmten Bereich sind daher sehr willkommen. Wenn du mithelfen kannst, z.B. Artikel für das „Yoga Vidya Journal“ zu schreiben oder Korrektur zu lesen, Beiträge für die Internetseite hast, rechtliche oder fachliche Tipps oder Beziehungen zu Behörden teilen möchtest etc., melde dich bitte bei Vicara oder Krischan:Tel. 05234/87-2113, berufsverband(at)yoga-vidya.de
Die Mitgliedschaft im BYVG bietet zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile, von individueller Beratung und Unterstützung zu verschiedenen Themenbereichen über verschiedene (Informations-)angebote und Ermäßigungen bis hin zur Vertretung deiner Interessen als Gesundheitsberater*in, Kursleiter*in, Lebensberater*in, Masseur*in, Heiler*in oder Therapeut*in auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Ebenso findest du eine Gemeinschaft mit Gleichgesinnten.
Du bist davon überzeugt, dass gerade die alten indischen, fernöstlichen, vedischen und verwandten Weisheitslehren und Übungssysteme im Leben der Menschen von heute besonders wertvoll und hilfreich sein können? Du willst dich dafür einsetzen, dass alternative Präventions- und Heilsysteme gestärkt werden, vermehrt in die Schulmedizin Eingang finden und von den Krankenkassen als gleichwertig anerkannt werden? Dann ist das der richtige Verband für dich!
Du kannst Mitglied werden, wenn du über 18 Jahre bist und eine Ausbildung in den Gebieten Ayurveda, Meditation, Yoga, Massage, ganzheitliche Heilung oder anderen vedischen oder verwandten Disziplinen absolviert hast oder in der 2. Hälfte einer solchen Ausbildung stehst oder als Gesundheitsberater*in, Kursleiter*in, Therapeut*in, Masseur*in oder Lebensberater*in auf diesen Gebieten tätig bist (Qualifikations- bzw. Praxisnachweise). Institutionen und Vereine, die sich mit der Praxis, der Lehre, der Weitergabe oder der Erforschung dieser Disziplinen beschäftigen, können ebenfalls Mitglied werden. Dies gilt für Absolvent*innen von Kompaktausbildungen bis ca. 400/500 Unterrichtseinheiten. Absolvent*innen mehrjähriger, tiefgehender Therapie-Ausbildungen sind im BYAT vertreten.
Als Mitglied profitierst du vom Know-how und dem Netzwerk von Yoga Vidya und hast dadurch viele Vorteile, u.a. kostenlose Beratung in Rechts- und Steuerfragen und zur Krankenkassenanerkennung/ Zertifizierung bei der ZPP, günstige Versicherungen, Rabatte bei Einkäufen im Yoga Vidya Shop und hilfreiche Informationen auf den Mitgliederseiten, z.B. zur Selbstständigkeit und Zertifizierung bei der ZPP.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt 50 €. Bei schon bestehender Mitgliedschaft in einem anderen Yoga Vidya Berufsverband, dem Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer*innen (BYV) oder dem Berufsverband der Yoga und Ayurveda Therapeuten (BYAT), beträgt der Mitgliedsbeitrag 15 €. Die zusätzliche Mitgliedschaft in den Zweigverbänden ist kostenlos.
Im Bereich Ayurveda haben sich verschiedene Interessengruppen zu Vereinen oder Verbänden organisiert, u.a. auch der BYAT. Auf dem Ayurveda Portal erfahrt ihr u.a. welche es gibt, welche Ziele sie verfolgen, wie die Mitgliederstruktur sich zusammensetzt und welche Aktivitäten durchgeführt werden.
Der BYV fördert die wissenschaftliche Untersuchung von Yoga und Meditation und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Dabei arbeitet der BYV mit Wissenschaftler*innen und verschiedenen Institutionen zusammen und unterstützt Forschungsprojekte, auch von Studierenden, durch seine Infrastruktur. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sushila Thoms von der Universität Duisburg-Essen im Rahmen der Studie „Yoga bei Frauen mit zentraler Adipositas“ mit einem 12-wöchigen Yogaprogramm für übergewichtige Frauen. Hier geht es zu den Studienergebnissen und einem Videobeitrag. Hast du auch Interesse, dein Studienprojekt durch den BYV begleiten zu lassen? Dann schreibe gerne an studien(at)yoga-vidya.de.
Einen aktuellen Überblick über die Forschung zu Yoga und Meditation findest du in der vom BYV herausgegeben Broschüre „Yoga und Meditation wirken. Aber wie?!“ und im dazugehörigen Flyer. Zusammengefasst sind hier Studienergebnisse zu den Wirkungsweisen von Yoga- und Meditationspraxis bei körperlichen Beschwerden sowie psychischen Belastungen und Erkrankungen. Zudem wird ein Einblick in die erforschten präventiven Wirkungen von Yoga und Meditation gegeben. Weitere Informationen zu Studien, die sich mit den Themen Yoga, Mediation und Ayurveda befassen, sind im Yogawiki nachzulesen, das zum großen Teil durch die Mitgliederbeiträge des BYV finanziert wird. Hier findest du kurze Zusammenfassungen wichtiger deutscher und internationaler Studienergebnisse sowie auch vollständige Studien.
Ausgewählte Studien, die der BYV begleitet hat
Vicara Shakti Müller
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-2313, Fax -2114
vicara(at)yoga-vidya.de
Neue Mitgliedsanträge, Einzug der Beiträge, Adressänderungen, Kontoänderungen, Mitgliederbetreuung:
Krischan Schebitz
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234 87-2113, Fax -2114
berufsverband@yoga-vidya.de
Anfragen (außer bei der telefonischen Beratung) bitte vorzugsweise per Email.
Sprechzeiten Mo.- Fr. 9-11 Uhr , 13-15 Uhr
Janine Lippelt
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-2117, Fax -2114
bildungsurlaub(at)yoga-vidya.de
Yudhishthira Franko P.A. Loddo
Berater BYV & DYV
Gustav-Freytag-Str. 18 B
04277 Leipzig
Tel. 0341-3034037
byv.franko.loddo.dyv(at)gmail.com
Beiträge für das Journal sind willkommen und zu richten an:
Redaktion
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234 87-2215
journal(at)yoga-vidya.de
Sukadev Volker Bretz
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-0, Fax -1875
sukadev(at)yoga-vidya.de
Godehard Hübner
Yogaweg 7
32805 Horn Bad Meinberg
Tel. 05234 87-0, Fax -1875
narendra(at)yoga-vidya.de
Vicara Shakti Wiebke Müller
Wildhang 11
32805 Horn-Bad Meinberg (Holzhausen)
Tel. 05234/87-0, Fax -1875
vicara(at)yoga-vidya.de
Franko Yudhishthira Loddo
Gustav-Freytag-Str. 18 B
04277 Leipzig
Tel.: 0341-3034037
byv.franko.loddo.dyv(at)gmail.com
Präambel
Im alten Indien sind schon vor vielen Hundert Jahren Weisheitslehren und Übungssysteme entstanden, die gerade im Leben des modernen westlichen Menschen sehr wertvoll sein können. Die im Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater (BYVG) vereinigten Gesundheitsberater, Kursleiter, Lebensberater und Therapeuten fühlen sich verpflichtet, den Menschen durch Vermittlung von Techniken, Übungen, Lehren und Therapien aus Ayurveda, ganzheitlichem Yoga sowie anderen vedischen und verwandten Wissenschaften und Weisheitslehren zu dienen.
§1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen „Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten e.V. (BYVG)“ und ist im Vereinsregister eingetragen.
(2) Der Sitz des Vereins ist Köln.
§2 Zweck des Vereins
(1) Der Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten ist ein Berufsverband zur Verbreitung des Wissens, der Lehre, der Übungen und der Techniken von ganzheitlichem Yoga, Ayurveda, der vedischen Wissenschaften und verwandter Disziplinen auf ideeller Grundlage. Zweck des Vereins ist die Vertretung der ideellen und allgemeinen wirtschaftlichen Interessen des Berufstands der Gesundheitsberater, Kursleiter, Lebensberater und Therapeuten.
Seine Ziele sind insbesondere:
a) Kursleiter, Seminarleiter, Gesundheitsberater, Lebensberater und Therapeuten zusammenzuführen, die auf der Grundlage von Yoga, Ayurveda, sowie anderen vedischen und verwandten Disziplinen praktizieren, lehren oder unterrichten.
b) für fachgerechte Ausbildung, Weiterbildung und Überprüfung auf den Gebieten von Yoga, Ayurveda sowie von anderen vedischen und verwandten Disziplinen zu sorgen.
c) die einheitliche Vertretung von Interessen seiner Mitglieder bei Behörden und öffentlichen Institutionen.
d) die Pflege von Verbindungen mit Meister/innen, Lehrer/innen, Institutionen und Schulen im In- und Ausland.
(2) Die Mitgliedschaft ist unabhängig von konfessioneller Zugehörigkeit.
(3) Die Tätigkeit des Vereines dient der ganzheitlichen körperlichen, geistigen und spirituellen Entfaltung des Menschen.
(4) Der Verein arbeitet eng mit dem „Yoga Vidya e.V.“, Oberlahr/Döttesfeld und mit dem „Bund der Yoga Vidya Lehrer“, Frankfurt, zusammen.
§ 3 Mittelverwendung
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(2) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 4 Finanzierung
(1) Die Mittel zur Erbringung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch - Mitgliedsbeiträge - Spenden und andere Zuwendungen - Kostenbeiträge für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen
(2) Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Dabei kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliedsversammlung Mindestbeiträge fest; Förderbeiträge von Mitgliedern nach Selbsteinschätzung sind willkommen.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
(2) Mitglieder können werden - natürliche Personen über 18 Jahre, die eine Ausbildung in den Gebieten Ayurveda, Meditation, Yoga oder anderen vedischen oder verwandten Disziplinen absolviert haben - natürliche Personen über 18 Jahre, die in der zweiten Hälfte einer solchen Ausbildung stehen - natürliche Personen über 18 Jahre, die als Gesundheitsberater, Kursleiter, Therapeut oder Lebensberater auf diesen Gebieten tätig sind - Institutionen und Vereine, die sich mit der Praxis, der Lehre, der Weitergabe oder der Erforschung dieser Disziplinen beschäftigen.
(3) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anrecht auf Mitgliedschaft besteht nicht.
(4) Bei der Prüfung auf Annahme hat der Vorstand zu berücksichtigen, ob die Person des Bewerbers eine nachhaltige Förderung des Vereinszwecks gewährleistet.
(5) Die Mitgliedschaft endet: - mit dem Tod des Mitgliedes bzw. bei juristischen Personen mit der Liquidation. - durch Austritt. Dieser ist dem Vereinsvorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende anzuzeigen. - wenn der Beitrag ungeachtet schriftlicher Mahnung ein Jahr lang nicht bezahlt wurde. - durch Ausschluss.
(6) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, insbesondere bei Schädigung des Vereinszweckes.
(7) Die Ehrenmitgliedschaft erhalten solche Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderen Maße gefördert haben. Die Verleihung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Sie endet gemäß Absatz 5. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht der Beitragsentrichtung frei. Die Qualifikation nach § 5 Abs. 1 ist nicht erforderlich. Das Stimm- und Wahlrecht ist ausgeschlossen.
(8) Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Vereinszweck nach Möglichkeit zu fördern. Es hat insbesondere zu beachten, dass durch sein Verhalten das Ansehen von Yoga, Ayurveda, der vedischen und verwandten Disziplinen in der Öffentlichkeit gestärkt oder geschädigt werden kann.
§ 6 Ethik- und Qualitätsrichtlinien
Der Verein erlässt Ethik- und Qualitätsrichtlinien, die für die professionelle Tätigkeit der Mitglieder des Vereins bindend sind. Über diese Ethik- und Qualitätsrichtlinien entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2, maximal 6 Personen. Im Einzelnen sind zu bestellen der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und bis zu 4 weitere Vorstandsmitglieder.
(2) In den Vorstand können nur Vereinsmitglieder berufen werden.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt für drei Jahre. Die Mitgliederversammlung kann jedoch auch vor Ablauf von drei Kalenderjahren den Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit neu bestimmen.
§ 9 Pflichten und Rechte des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Die Vertretung erfolgt durch den/die Vorsitzende(n) allein oder den/die stellvertretende(n) Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
(3) Dem Vorstand obliegt: - die Verwaltung des Vereinsvermögens. - die Erledigung aller Vereinsangelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. - die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(4) Der Vorstand ist bei Anwesenheit des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds beschlussfähig. Es entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden bzw. bei seiner/ihrer Abwesenheit die des/der stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 10 Berufung und Abhaltung der Mitgliederversammlung
(1) Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt über den Jahresabschluss und den Tätigkeitsbericht des Vorstands.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind dann einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 25 v.H. der Mitglieder das unter Angabe der Gründe schriftlich verlangen.
(3) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Anträge können bis spätestens 1 Woche vor der Versammlung bei dem Vorstand schriftlich eingebracht werden.
(4) Eine schriftliche Abstimmung ohne Abhaltung einer Versammlung ist dann zulässig, wenn sich jeweils 75 v.H. der stimmberechtigten Mitglieder mit schriftlicher Stimmabgabe einverstanden erklären.
(5) Es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.
(6) Die nicht erschienenen Mitglieder können sich mittels schriftlicher Vollmacht in der Mitgliederversammlung durch andere Mitglieder im Stimmrecht vertreten lassen. Ein Mitglied darf maximal drei andere Mitglieder vertreten.
(7) Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 75 v.H. der abgegebenen Stimmen.
(8) Beschlüsse über die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung des Vereins können nur getroffen werden, wenn - die Einladung zu der Mitgliederversammlung, die über die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung beschließen soll, diesen Antrag enthält - mindestens 50 v.H. der Mitglieder anwesend sind oder sich vertreten lassen - 90 v.H. der anwesenden und vertretenen Mitglieder zustimmen Falls bei der Mitgliederversammlung nicht genügend Mitglieder anwesend sind, kann innerhalb von mindestens zwei, maximal acht Wochen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese kann die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung des Vereins ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einer Mehrheit von 90 v.H. beschließen.
(9) Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorstandsvorsitzenden oder einem/einer Stellvertreter/in geleitet.
(10) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterzeichnet.
(11) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der/die Versammlungsleiter/in kann Gäste zulassen.
§11 Rechnungswesen
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der/die Rechnungsführer/in verwaltet die Kasse und hat für ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Buchführungsberichte sind innerhalb von 60 Tagen zu erstellen.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Rechnungsprüfer/innen. Diese haben über das Ergebnis der Prüfung an die Mitgliederversammlung zu berichten und gegebenenfalls die Entlastung des Vorstandes zu beantragen.
§12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins, bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks oder bei behördlicher Aufhebung fällt das gesamte Vermögen des Vereins an den Yoga Vidya e.V., Döttesfeld. Falls dies nicht möglich ist, beschließt die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, auch über die Verwendung des Vermögens. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(Stand Mai 2006)
Sukadev Volker Bretz
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-0, Fax -1875
sukadev(at)yoga-vidya.de
Godehard Hübner
Yogaweg 7
32805 Horn Bad Meinberg
Tel. 05234 87-0, Fax -1875
narendra(at)yoga-vidya.de
Vicara Shakti Wiebke Müller
Wildhang 11
32805 Horn-Bad Meinberg (Holzhausen)
Tel. 05234/87-0, Fax -1875
vicara(at)yoga-vidya.de
Franko Yudhishthira Loddo
Gustav-Freytag-Str. 18 B
04277 Leipzig
Tel.: 0341-3034037
byv.franko.loddo.dyv(at)gmail.com
Der BYV ist Mitglied in der „Association for Natural Medicine in Europe e.V. (ANME)“, dem Europäischen Netzwerk für CAM, gegründet 2001. Die Abkürzung CAM steht für „Complementary and Alternative Medicine“, also Komplementäre Methoden und Alternative Medizin. Das Netzwerk setzt sich für traditionelle und komplementäre Methoden, Verfahren der Naturheilkunde und der alternativen Medizin, präventive Maßnahmen und die Förderung von Gesundheit ein. Dazu tritt ANME in Kontakt mit Akteur*innen u.a. in Politik und Organisationen, in der Arzneimittel- sowie Lebens- und Nahrungsergänzungsmittelherstellung, in Bildungsinstitutionen, der Forschung und Wissenschaft.
Ziel ist es, dass Komplementäre Methoden und Alternative Medizin neben der Schulmedizin anerkannt werden und praktiziert werden können und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben werden. Dafür engagiert sich ANME mit Bildung- und Öffentlichkeitsarbeit, durch die Organisation von Symposien, Stellungnahmen, Dialog mit verschiedenen Akteur*innen, die Vergabe von Förderpreisen und mehr. Einen Einblick bietet dir die Imagebroschüre der ANME. Auf den Seiten der ANME findest du zudem umfangreiche Informationen, u.a. zu CAM-Methoden, Studien im Bereich von CAM, aktuellen Themen und Ereignissen und den Symposien der ANME.
Association for Natural Medicine in Europe e.V. (ANME)
Waldstraße 21
D-61137 Schöneck
Tel.: +49 (0)6187 - 99 281 21
Fax: +49 (0)6187 - 99 280 74
Der BYVG vertritt die Interessen eines breiten Spektrums von Tätigkeitsfeldern und Berufsbildern. Um diese heterogenen Gebiete nach außen klar sichtbar zu machen, wurden mehrere Zweigverbände gegründet. Die Mitglieder können sich über die Zugehörigkeit entsprechend ihrer Kompetenz positionieren und darstellen. Über den Eintrag im entsprechenden Mitgliederverzeichnis werden die Kurse und Angebote leichter gefunden. Die Zweigverbände haben es sich zum Ziel gemacht, die jeweilige Disziplin besonders zu fördern und bekannt zu machen in Bezug auf gesellschaftliche Akzeptanz, Krankenkassenanerkennung der alternativen Gesundheitsmethoden als Therapie, im Bildungssystem usw. Ein Ziel ist auch, die Forschung auf diesen Gebieten zu unterstützen und zu fördern, um diese wertvollen Techniken im Westen weiter zu etablieren und ihnen zu mehr Geltung zu verhelfen.
Bislang gibt es folgende Zweigverbände:
• Ayurveda Berufsverband (BYVG)
• Berufsverband für ganzheitliche Massage (BYVG)
• Bund der Entspannungskursleiter*innen (BYVG)
• Bund der Meditationskursleiter*innen (BYVG)
Wenn du schon Mitglied im BYVG bist, kannst du dich kostenlos in einem oder mehreren der vier Zweigverbände registrieren lassen. Wenn du neues Mitglied wirst, suchst du dir den passenden Zweigverband aus und bist damit automatisch, ohne Zusatzkosten, Mitglied im BYVG und im entsprechenden Zweigverband. Wenn dein Berufsbild zu keinem der Zweigverbände passt, wirst du am Besten Mitglied im Hauptverband.