Rente

Als Mitglied in einem der Yoga Vidya Berufsverbände (BYV, BYAT, BYVG) findest du hier ausführliche Informationen zum Thema "Rente".

Gibt es eine Rentenversicherungspflicht im Nebengewerbe?

Wenn du  mit deinem  Unternehmen tatsächlich nur nebenberuflich selbstständig bist, ist es normalerweise nicht notwendig, in die Sozialversicherungen einzuzahlen. Die Bezahlung erfolgt bereits durch die Anstellung im Hauptberuf.

Es gibt aber Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. Es wird dabei auch von einer Zwangsmitgliedschaft in der Rentenversicherung gesprochen. Neben Lehrern oder auch Hebammen und Dozenten, gilt diese auch dann für dich, wenn du ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis hast. Hier fällt der Begriff der Scheinselbstständigkeit.

Auch wenn die Einkünfte des Nebengewerbes die Einkünfte der Festanstellung übersteigen sind normalerweise extra Rentenbeiträge zu zahlen.

Wichtig: Wenn du  unsicher bist, ob der von dir im Nebengewerbe ausgeübte Beruf zu den versicherungspflichtigen Berufen gehört, kannst du dir vor Ort Unterstützung bei einer Rentenberatungsstelle holen. Hier erfolgt eine Einschätzung deiner  beruflichen Situation und des Nebengewerbes.

Alternativ kannst du auch bei der Rentenversicherung anrufen,  um auf der sicheren Seite zu sein.

In diesem Zusammenhang kommt auch immer wieder der Gedanke an die bekannte Scheinselbstständigkeit auf. Er ist durchaus berechtigt, vor allem, wenn lediglich ein Auftraggeber bedient wird. Diese Form der Selbstständigkeit ist deshalb unbedingt zu vermeiden, um nicht unnötige Kosten durch die Rentenversicherungspflicht zu erzielen. Denn diese kann auch hauptberuflich Selbstständige treffen, sofern sie nur für einen Auftraggeber tätig und damit als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Lediglich die Beschäftigung versicherungspflichtiger Mitarbeiter kann den Selbstständigen dann noch vor der Rentenversicherungspflicht schützen.

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(Siehe auch unsere Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit!)

Wie hoch sind generell die Beiträge zur Rentenversicherung?

In deiner Anstellung zahlen du und der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 18,6 % ein. Es ist möglich, dass es zu Anpassungen der Einzahlungshöhe kommt. Da du in einer nebengewerblichen Selbstständigkeit normalerweise nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhöhen sich deine  Ansparungen für das Alter nicht.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, über den Ausgleich der Versorgungslücke nachzudenken, z.B. durch eine weitere private Rentenversicherung.