Als Mitglied in einem der Yoga Vidya Berufsverbände (BYV, BYAT, BYVG) findest du hier ausführliche Informationen zum Thema "Selbstständigkeit".
Auch als Selbstständige*r kannst du dich mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vor Arbeitslosigkeit schützen. Zu beachten ist, dass der Antrag zur Weiterversicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Darüber müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um dich freiwillig zu versichern:
Ob sich ein Antrag bei deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit lohnt, ist individuell abzuschätzen. Detaillierte Informationen zu den monatlich zu entrichtenden Beiträgen und der zu erwartenden Leistung bei Arbeitslosigkeit kannst Du diesem Beitrag entnehmen.
Als Yogalehrer*in und Therapeut*in solltest du dafür sorgen, dass du im äußeren und inneren Gleichgewicht bleibst. Das heißt, dass du selber gut für dich sorgst. Hierbei kann dir folgendes Video behilflich sein: