Teilnahmebedingungen der 2-jährigen Yogalehrerausbildung

Grundkenntnisse im Yoga sind nicht nötig. Es ist aber hilfreich, vorher schon einmal einen Kurs im Center besucht zu haben, damit du weißt, was dich erwartet. Plane täglich etwa 30–60 Minuten für Yogaübungen ein. Um im zweiten Jahr den bestmöglichen Nutzen aus der Ausbildung zu ziehen, empfehlen wir dir, ein Jahr lang auf Alkohol, Tabak, Drogen sowie Fleisch und Fisch zu verzichten.

Für die Prüfungszulassung ist der Besuch von mindestens 78 Centerabenden und das Absolvieren von mindestens 85 % der übrigen Ausbildungsinhalte erforderlich. Außerdem musst du das E-Learning-Modul „Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention“ vollständig bearbeiten und eine Hausarbeit einreichen. Versäumte Ausbildungsinhalte können kostenlos nachgeholt werden.

Wenn du an einem Wochenende im Zentrum oder im Haus Yoga Vidya nicht teilnehmen kannst, darfst du stattdessen ein anderes im Programm aufgeführtes Wochenende mit ähnlichem Thema oder Schwerpunkt im selben Jahr im Haus Yoga Vidya besuchen. Bitte beachte eventuell anfallende Zusatzkosten für Übernachtung oder Seminare mit besonderen Gastlehrern.

Du kannst jederzeit aussteigen, indem du ¼ des verbleibenden Ausbildungsbetrags zahlst. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bedingungen zur Zertifizierung bei den Krankenkassen
Um eine Krankenkassenanerkennung zu erhalten, muss man sich und seine Yogakurse über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen. Mitglieder unseres Berufsverbandes (BYV) bekommen umfassende Unterstützung bei der Einreichung der Unterlagen und dem Zertifizierungsprozess. Falls du keinen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hast, musst du nach Abschluss der Yogalehrerausbildung noch 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung sammeln und nachweisen, um die ZPP-Krankenkassenanerkennung zu erhalten. Vielleicht unterstützt dein Center dich bei der Sammlung der Unterrichtserfahrung – frage am besten dort nach.