Meister Eckhard
Was die Schreibweise seines Namens betrifft,
so hatten die Schreiber vor 700 Jahren dieselben Probleme damit wie
heutige Eckharts z. B. auf dem Einwohnermeldeamt.
In den Handschriften kursieren neben Echardus auch Aychardus, Aricardus,
Aycardus, Ayerdus oder Ekhardus, Equardus, Eckardus oder Ecgehardus,
Ecckardus oder Eckehart, Eckard, Eckehardus oder Ekhart. Die Frauen
nennen ihn Hechard oder einfach eckhart.
(1260)
Möglicherweise vor diesem Fixjahr (oder auch danach) in Hochheim
auf einem Lehen des Burgmannen Ekehard der Wangenheimer als Sohn des
Eckehard in Thüringen geboren.
Bedauerlicherweise stammt das erste beweisbare Lebenszeichen Eckharts
aus dem Jahre 1294, woraus folgt, das wir die Jahre bis zu seiner Geburt
nur indirekt zurückverfolgen können. Am 18. April 1294 hält
Eckhart als Mönch des Ordens der Predigerbrüder seine "Antrittsvorlesung"
an der Universität Paris. Nach den Statuten der Universität
sollte er zu dieser Zeit mindestens 33 Jahre alt sein.
Eckharts Familien- bzw. Beiname war von Hochheim. Sein vermutlicher
Vater wird in zehn Dokumenten des Klosters Georgenthal als Zeuge genannt;
ab 1260 als miles und ab 1265 als dominus, d. h. als Ritter, der über
einen Hof verfügte.
Was seinen Werdegang betrifft, so scheint Einigkeit zu herrschen, daß
er "schon in jungen Jahren ... in das Dominikanerkloster Erfurt
... eingetreten" war. Dort "absolvierte er mit dem studium
logicale, naturale und biblicum den Bildungsgang eines Studenten des
Dominikanerordens" [Steer]. Wenn dem so war, dann kann das nach
den Konstitutionen von 1265 frühestens um 1274 erfolgt sein, da
er mindestens 14 Jahre alt gewesen sein mußte, um angenommen zu
werden.
Wann er nun tatsächlich dem Orden begegnete, wird wohl nicht mehr
zu erfahren sein, weshalb ich im folgenden einen fiktiven Werdegang
bis 1293 skizziere, ausgehend von dem frühestmöglichen Beginn
unter Zugrundelegung der maximal genannten Ausbildungszeiten der jeweiligen
Studien (Sturlese geht in der Anmerkung zu Acta n. 1 von einem Eintrittsalter
zwischen 15 und 17 Jahren aus).
Davon abgesehen ist bei Eckhart nichts sicher. Nicht einmal sein Vorname.
Der von Hochheim scheint er wohl gewesen zu sein, "als er sich
mit demütig gesenktem Haupte vor dem Prior [Ulrich] auf die Knie
niederließ und dieser ihm das Klosterkleid umhängte und zugleich
feierlich die Worte las: 'Begraben und vergessen soll dein bisheriges
Leben sein, auf daß du als neuer Mensch auferstehest in unserm
heiligen Orden! Daher sollst du nicht mehr ... sondern Eckhart heißen!'"
[s. BgT]. So wurde zumindest am 8. September 1879 im damals österreichischen
Mähren ein Gottfried zu Pater Leonardus. Damit ist natürlich
nicht gesagt, daß dieser Brauch schon im 13. Jahrhundert existierte.
Für die drei ... könnte man z.B. Heinrich (1) einfügen
oder Johannes (2). Als Letzterer geistert er immer noch durch die Literatur
(und durchs Internet).
Und was die folgenden Annahmen bis 1293 betrifft, so handelt es sich
dabei vorzugsweise um die "Standard"-Variante, die versucht,
aus den gegebenen Quellen den Durchschnitt zu ermitteln. Dabei ist weder
erwiesen, daß Eckhart in Erfurt ins Kloster eintrat (es könnte
ja z. B. auch Eisenach gewesen sein), noch Wann. Ebensowenig ist seine
Ausbildungsdauer bekannt, da sämtliche diesbezüglichen Dokumente
im Verlauf der letzten siebenhundert Jahre verschütt gegangen sind
- auf gut Deutsch: die folgenden Überlegungen sind rein spekulativer
Natur.
Ebensowenig wissen wir, ob er von seinen Eltern für das Klosterleben
bestimmt wurde, oder ob er sich selbst dazu entschloß. Bekannt
ist allerdings, daß die Dominikaner des Klosters Eisenach, zu
deren Terminierbezirk auch Wangenheim und Hochheim gehörten, Terminierhäuser
u.a. in Gotha und Langensalza eingerichtet hatten, von wo aus sie in
den Dörfern der Umgebung predigten und Almosen sammeln gingen.
Dabei werden sie auch in Wangenheim erschienen sein, wo Eckhart sie
hätte hören können. [Vöckler, S. 109]
(1274)
Eintritt in das 1229 gegründete Dominikanerkloster in Erfurt, einem
der ältesten und angesehendsten Konvente des Ordens in Deutschland,
als Novize. Alternativ könnte man auch an den o.a. viel näher
gelegenen Konvent in Eisenach denken. Ebenso wie der Gründer des
Erfurter Konvents, Graf Elger von Honstein, der später Prior in
Eisenach wurde, wäre er dann den umgekehrten Weg gegangen. Dagegen
spricht, daß Erfurt das Zentrum nicht nur dominikanischer Gelehrsamkeit
darstellte, vergleichbar nur mit Köln oder Wien, und somit wesentlich
bessere Studienbedingungen bereitstellte.
Wenn er bereits über die geforderten Grundkenntnisse verfügte
(s. Studium bei den Dominikanern), kann er diesen Unterricht z. B. an
einer der beiden Stiftsschulen in Erfurt erworben haben. Inwieweit bereits
Wangenheim z.B. über eine Dorfschule verfügte, läßt
sich nicht mehr ermitteln.
(1275)
Nach einjährigem Noviziat legt er den Profeß ab. In den folgenden
zwei Jahren erfolgt seine Einweisung u. a. in die ordensrelevanten Angelegenheiten
(s. Novize). Sollte er ohne Vorkenntnisse angenommen worden sein, hat
er jetzt die Möglichkeit, sich z. B. die notwendigen Lateinkenntnisse
anzueignen.
(1277)
Beginn des studium artium. Koch wollte ihn in diesem Jahr bereits in
Paris sehen. Er schloß das aus der Formulierung "nostris
temporibus", die er mit "zu meiner Zeit" übersetzte.
Abgesehen davon, daß der Orden einen der drei begehrten Plätze
in Paris (s. 1246) wohl kaum an einen unbekannten, 17jährigen Frischling
aus der thüringischen Provinz vergab (der zudem wahrscheinlich
mindestens ebensogut vor Ort studieren konnte), ist auch seine Übersetzung
merkwürdig. Nostris temporibus heißt "zu unserer Zeit".
Eckhart schrieb diesen Satz in seiner Verteidigungsschrift aus dem Jahre
1326, also gut 50 Jahre später, und wollte damit wohl eher darauf
hinweisen, daß der Vorgang von 1277 sich noch zu Lebzeiten der
an seinem Prozeß beteiligten Personen abgespielt hatte (auf Aufforderung
des Papstes Johannes XXI an den Pariser Bischof vom 10.1.1277, nach
Irrlehren zu fahnden, stellte dieser, beraten von einer 16-köpfigen
Kommission, 219 Sätze zusammen, die er am 7. März feierlich
verurteilte. [Flasch, S. 53] Darunter befanden sich auch einige des
Thomas von Aquin).
(1280)
Beginn des studium naturalium entweder in Erfurt oder an drei jeweils
auf den Provinzialkapitel 1280, 1281 und 1282 festgelegten Klöstern.
Sturlese geht von 2 Jahren aus, aber da mehrere Autoren von 2-3 Jahren
sprechen, setze ich hier gemäß der Vorgabe die Höchstdauer
an. Damit war das Grundstudium abgeschlossen.
(1283)
Beginn des studium solemne, von Sturlese "Theologie" genannt.
Dieses kann ebenso wie die vorhergehenden Studien an drei jährlich
wechselnden Orten stattgefunden haben, es ist aber auch möglich,
daß es an einem großen Konvent stattfand. Welches der etwa
60 Kovente der Provinz Teutonia zu dieser Zeit als "groß"
bezeichnet werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei der in
Köln wohl sicher dazu zu rechnen ist und vielleicht auch der Straßburger.
(1286)
Beginn des studium generale (Sturlese: "studium solemne")
am Generalstudium in Köln. Daß er sich in diesem Jahr in
Paris aufgehalten haben soll, ist nicht einsichtig, zumal Eckhart in
seiner (letzten) Schrift von 1326 (trotz der Spitzfindigkeiten Kochs)
nicht behauptet, er sei 1277 (oder 1286) dort gewesen, sondern lediglich
darauf hinweist, daß hier (bei den über 100 Sätzen,
mit denen er Irrlehren verbreitet haben sollte) eine vergleichbare Situation
vorläge wie in Paris, was den Angesprochenen noch in Erinnerung
sein dürfte, da es ja "zu unserer Zeit" stattgefunden
habe.
"L. Hödl wies darauf hin, daß die genannte Anspielung
eher die Vorgänge von 1285/86 betrifft, als neuerdings auf die
Weisung Honorius IV. die Magister der Theologie in Paris über die
Rechtgläubigkeit der Formphilosophie des Thomas befinden sollten.
'Nostris temporibus' würde sich dann nicht auf das eigene Erleben
in Paris beziehen, sondern darauf, daß den Älteren jene Dinge
noch gut in Erinnerung seien. Eines hat J. Koch bei seiner etwas vorschnellen
biographischen Interpretation völlig übersehen, das jedoch
entscheidend ist. In seinen Entgegnungen vor den Kölner Richtern,
denen die fragliche Stelle entnommen ist, sprach Eckhart von sich selbst
niemals im Plural. Waren die Worte auf sein eigenes Leben bezogen, dann
hätte er die Formulierung, wie überall dort, in der Einzahl
abgefaßt. Er wollte aber darauf hinweisen, daß jene Ereignisse
den Inquisitoren wie ihm selbst bekannt wären, sich jedenfalls
noch zu ihren Lebzeiten abgespielt hätten" [Trusen, S. 15].
Ob Eckhart "dem alten Weisen in seiner Zelle" noch zuhörte
oder nicht, wie Koch aufgrund des Albertus saepe dicebat annahm, wissen
wir nicht. Er war nach dem bisher Angeführten frühestens ab
1283 in Köln (Albert starb 1280). Da wir jedoch nicht wissen, an
welchem Konvent er ab 1277 studierte, ob an einem oder an mehreren,
ist es möglich, daß er zumindest in einem der Jahre bis 1280
ein Jahr auch in Köln verbracht hat.
Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, wie Ruh meint, daß
man "'Goldene Worte' aus Alberts Munde sicher in dominikanischen
und gelehrten Kreisen nicht nur in Köln vernehmen konnte"
[Ruh, S. 20].
Unabhängig davon war das Generalstudium Voraussetzung für
die Tätigkeit des Sentenzenlektors, wie Eckhart sie 1293/94 in
Paris ausübte. Außerdem konnte nur jemand an diesem Studium
teilnehmen, der im Orden zum Lektorenamt oder zu noch höheren Lehraufgaben
ausersehen war, was eine Auszeichnung darstellte.
(1289)
Nach Abschluß der ordensinternen Studien findet die Priesterweihe
Eckharts statt. Er wird nun als Lektor oder Prior ("für einen
gewissen Zeitraum") tätig. An welchem Kloster, ist nicht bekannt.
Es kann sich dabei ebensogut um Köln wie um Erfurt oder ein beliebiges
anderes der inzwischen vielleicht 65 Konvente gehandelt haben.
Das dürfte nicht das erste Mal gewesen sein, daß er "lektorierte".
Es war (schon in Anbetracht der ständigen Unterversorgung mit entsprechend
qualifizierten Lehrern) üblich, daß ein Student des Studium
naturalium die Lectio in einem Studium artium übernahm. Ebenso
konnte er als Student der Theologie im studium naturalium lehren und
schließlich als "Generalschüler" die Studenten
im Studium solemne unterweisen.
(1290)
Offenbar war er seinen Oberen besonders aufgefallen, denn er erhält
die Möglichkeit, sich an der Universität von Paris zu immatrikulieren.
Ruh und Sturlese vermuten ein "Zusatzstudium für Hochbegabte"
bzw. "Fortbildungsstudium der Theologie", wie es für
Dietrich von Freiberg (1274) bezeugt ist, der zu dieser Zeit ebenfalls
in Paris weilt und von 1293-1296 als Provinzial der Teutonia tätig
werden wird.
Soweit eine von mehreren möglichen Skizzen zu Eckharts Werdegang
vom Eintritt ins Kloster in Erfurt bis zu seiner Tätigkeit als
Lektor der Sentenzen in Paris. Das Studium könnte insgesamt kürzer
gewesen sein oder er könnte auch wesentlich später als bisher
gedacht in den Orden eingetreten sein, was seine Geburt in die 50iger
Jahre verlegen würde, oder er hatte vielleicht sogar eine ganz
andere Entwicklung genommen.
So ist es durchaus vorstellbar, daß er
zunächst eine ritterliche Erziehung genoß. Er könnte
Knappe auf Burg Wangenheim gewesen sein. Und da die "Bildungsreise
des Knappen oder jungen Ritters mit seinem Hofmeister, als deren Ziel
mit Vorliebe Frankreich gewählt wurde", "sehr beliebt
war" [Wühr, S. 97], könnte er um 1275 tatsächlich
in Paris gewesen sein und dort mit dem Studium der Artes begonnen haben
- was ja bereits ab dem Alter von 15 Jahren möglich war - (und
wodurch Koch doch noch bestätigt würde, wenn auch auf eine
Weise, an die er nicht gedacht hatte). Im Verlauf dieses Studiums hätte
er die Dominikaner schätzen gelernt und wäre dort in den Orden
eingetreten. Allerdings wäre dann u.a. zu fragen, wie er dieses
Studium finanzierte. Aber wie dem auch sei, diese Möglichkeit wollen
wir hier nicht weiter verfolgen.
1293
Zwischen dem 14. September und dem 9. Oktober hält er die Collatio
in libros sententiarum, eine Art "Antrittsrede", die als feierlicher
Universitätsakt nach den Statuten der Pariser Universität
einer Vorlesung voranzugehen hat. Der Sentenzenlektor war bereits ein
gehobenes Amt. Es beruhte auf dem Bakkalaureat der theologischen Fakultät,
dem das Studium der Artes voranging. [Ruh, S. 19] Dieses Lektorat bereitet
auf den Magister in Theologia vor und setzt eine abgeschlossene Laufbahn
innerhalb seines Ordens voraus. Seine einjährige Tätigkeit
als Lektor stellte insofern eine Auszeichnung dar, als er damit einen
der zwei Lehrstühle für Nichtfranzosen besetzt.
1294
Mit dem 18. April, dem Ostertag, beginnt die datierbare Vita Eckharts,
wo der Dominikanermönch frater Ekhardus als lector sententiarum
der theologischen Fakultät bezeugt ist. Aufgabe dieses Lektorats
war es, die "Sentenzen" zu "lesen", d.h. das akademische
Lehrbuch der Theologie, die libri quatuor Sententiarum des Petrus Lombardus
zu erklären [interpretieren]. Daraus resultierten die Sentenzenkommentare,
in der Regel das erste Hauptwerk eines theologischen Lehrers. Derjenige
Eckharts scheint nicht erhalten zu sein. [Ruh, S. 19]
An diesem Tag "bestieg ein junger Akademiker die Kanzel der Pariser
Predigerkirche St. Jacques. Die Predigt, die er hielt, wurde von einem
Zuhörer mitgeschrieben, und eine Kopie davon gelangte wenige Jahre
danach in die Bibliothek des Klosters Kremsmünster, wo sie sich
noch heute befindet. Dieser Text zeichnet sich durch Frömmigkeit,
Gelehrsamkeit und rhetorische Gewandtheit aus. Der ursprüngliche
color rhetoricus erklingt noch an vielen Stellen, und der Verfasser
häuft unzählige Sprüche aus der Bibel und aus den Werken
der Patristik - besonders aus Augustinus - mit beeindruckender Souveränität
an" [Sturlese, S. 5].
Nach Abschluß seiner Lehrtätigkeit kehrt er nach Erfurt zurück.
Vermutlich ernennt ihn der Provinzial der Teutonia (1293-96), Dietrich
von Freiberg zum Prior des Erfurter Predigerklosters und zum Vikar von
Thüringen. Diese doppelte Tätigkeit fordert ihn in mehrfacher
Beziehung. Zum einen lehrt er im und leitet das Kloster, und zum anderen
darf er beschwerliche Wege auf sich nehmen, die Konvente in Thüringen
zu besuchen. Daneben findet er noch die Zeit, seine Erfahrungen u. a.
mit den theologischen Fragen der Brüder in eine (Unterrichts-)
Schrift mit dem (heutigen) Titel Reden der Unterweisungen münden
zu lassen, die er in Deutsch abfasst. Was bedeutet, daß er auch
die erreichen wollte, die kein Latein verstanden.
Wie Albrecht anmerkt, scheint die Predigerkirche zu Erfurt das einzige
noch existierende Bauwerk zu sein, in dem Eckhart predigte.
Als Eckhart sein Amt als Prior des Klosters antritt, ist Thüringen
in Aufruhr. Im Jahr zuvor hatte Landgraf Albrecht das Land an den König
verkauft, was nicht alle gut hießen, weshalb Adolf von Nassau
einfiel und weite Landstriche verwüstete. Angesichts von Mord-
und Totschlag verwundert es, daß Eckhart sich nicht dazu äußert,
zumindest nicht direkt. Es war gerade 10 Jahre her, daß sich ein
Schriftsteller in Erfurt anonym bitter über das Schweigen der Pfaffen
im Thüringischen Erbfolgekrieg (1247-63) beschwert hatte. Andererseits
war das für die Menschen Alltag. Vielleicht steht eine Predigt
[DW I, Nr. 7] aus dem Paradisus anime damit im Zusammenhang, wo Eckhart
von Frieden und vor allem B a r m h e r z i g k e i t spricht. Das Leitzitat
(Hosea 14,4) fällt nach katholischem Ritus auf den Quatemberfreitag
im September [Theisen, S. 194].
1298
Auf dem Generalkapitel von Metz wird Ämterhäufung untersagt,
insbesondere das gleichzeitige Ausüben des Amtes als Prior und
Vikar. Dies ist vernünftig, da sich beide Tätigkeiten widersprechen:
der Prior hat vor Ort, also im Hause anwesend zu sein, während
der Vikar viel unterwegs sein muß. Es ist nicht bekannt, welchen
"Job" Eckhart nun abgegeben hat, aber es spricht vieles dafür,
das es der des Priors war. Insgesamt dürfte er in diesen Jahren
nicht nur in Thüringen unterwegs gewesen sein und kennengelernt
haben, was den Menschen auf der Seele lag.
Sein "Priorat in Erfurt endete spätestens 1300, da das Generalkapitel
von Marseille alle Konventsprioren der Teutonia von ihren Ämtern
absolvierte" [Koch, S. 259]
1302
befindet Eckhart sich wieder in Paris und wohnt im Dominikanerkonvent
St. Jacques, der sich direkt gegenüber der inzwischen einhundertjährigen
Pariser Universität befindet. Er hatte sich durch sein Sentenzenlektorat
die Lizenz (Habilitation) erworben, einen der Lehrstühle auf ein
Jahr zu besetzen, die bereits Albertus Magnus und Thomas von Aquin gesehen
und gehört hatten. Er promoviert zum Magister sacrae Theologiae.
"Bruder eckhartt" darf nun den Titel "Magister"
führen - also Meister genannt werden.
Als Magister actu regens (amtlich beauftragter Professor, "Ordinarius")
hat er neben der Teilnahme an den Disputationen die Aufgabe, Texte aus
der Bibel zu erklären. Aus dieser Lehrtätigkeit gingen in
der Regel die zahlreichen Bibelkommentare des Hoch- und Spätmittelalters
hervor. Auch von Eckhart sind einige überliefert. Dabei ging es
laut Ruh um drei wesentliche Fragen:
Utrum in Deo sit idem esse et intellegere
Ist in Gott Sein und Erkennen identisch?
Utrum intelligere angeli, ut dict actionem, sit suum esse
Ist das Erkennen des Engels, insofern es eine Tätigkeit besagt,
mit dessen Sein identisch?
Utrum intelligere dei in patria sit nobilior eius dilectione in via
Ist der Lobpreis Gottes im Himmel edler als die Liebe zu ihm auf Erden?
Wie man sieht, ist eine Antwort darauf nicht
leicht zu finden.
Im August dieses oder Februar des folgenden Jahres hält er auch
eine Predigt zum Tage des Hl. Augustinus, wobei der Mitschreibende vermerkt,
diese sei von dem magistri Echardi de hochheim. Hier wird zum einzigen
Mal seine Herkunft genannt.
1303
Im Frühsommer kehrt er nach Erfurt zurück, wo er - wahrscheinlich
am 8. September - zum ersten Provinzial der zu Pfingsten vom Generalkapitel
in Besançon neu gegründeten Ordensprovinz Saxonia gewählt
wird. Die Ordensprovinz umfaßt 8 Nationen, darunter die Mark Brandenburg,
Thüringen, Sachsen und Westfalen, die allerdings erst 1308 eingerichtet
werden. Sie reicht im Norden von Stralsund und Hamburg bis in die Niederlande
und besteht aus 47 Konventen. In den folgenden Jahren ist er von seinen
administrativen Aufgaben völlig in Anspruch genommen. Zusätzlich
zu den normalen Verwaltungsaufgaben ist er auch für die Organisation,
Durchführung und Leitung der Provinzialkapitel verantwortlich.
Das Amt und die Tätigkeiten wird er bis 1311 ausüben. In diese
Zeit fallen möglicherweise die in die Sammlung des Paradisus anime
aufgenommenen Predigten.
Aus Anlaß der 700jährigen Rückkehr des Magisters in
seinen Heimatkonvent werden zur Zeit in Erfurt verschiedene Veranstaltungen
für das Jahr 2003 geplant und vorbereitet.
1304
Er nimmt an den Generalkapitel teil (soweit es ihm möglich ist),
so an dem diesjährigen von Toulouse. Er verbringt eine nicht unerhebliche
Zeit des Jahres mit Fußmärschen (sofern er nicht zu Pferde
war - eigentlich sollte er den Umgang damit auf dem Hof seines Vaters
gelernt haben -, was allerdings nicht erlaubt war und nur in Ausnahmesituationen
genehmigt wurde) durch unwegsames Gelände, immer auf der Hut vor
wilden Tieren (Ruh) und Wegelagerern; von Raubrittern ganz zu schweigen.
Allerdings wird er nicht allein gewesen sein. Zum einen hatte er wohl
meistens einen Gefährten dabei und zum anderen waren die Straßen
durchaus bevölkert mit allen möglichen Leuten, die aus den
verschiedensten Gründen unterwegs waren: Schüler, die von
Schule zu Schule, Studenten, die vom einen Studium zum anderen zogen
- und mit ihnen die Lehrer, Handwerker auf der Suche nach oder dem Weg
zu einer anderen (neuen) Beschäftigung, Kaufleute, Spielleute,
Vaganten und wer aus welchen Gründen auch immer sonst noch unterwegs
gewesen sein mochte.
Trotzdem konnten diese Reisen auch lebensgefährlich werden, wie
nicht zuletzt Thomas von Aquin 1274 und der 8. General des Ordens, Stephan
von Besançon 1294 erfahren mußten. Außerdem ist es
ein Jahrzehnt katastrophaler Witterungsverhältnisse, was allein
daraus zu ersehen ist, das im Jahr zuvor die Ostsee zufror, was zwei
Jahre später noch einmal passieren wird (laut Ruh, der sich auf
Tuchman beruft; allerdings sind Glaser keine Quellen dazu bekannt).
Eckhart sollte auf jeden Fall über eine kräftige Konstitution
verfügt haben, wenn er diesen Anforderungen gewachsen war. Im September
ist er wahrscheinlich am Provinzialkapitel in Halberstadt.
1305
Am 19. Mai siegelt er in Gotha eine Urkunde, die sich auf den verstorbenen
Herrn Ritter Eckehard von Hochheim bezieht. Da er zwei Jahre vorher
selbst als "de hochheim" bezeichnet worden war, stellen diese
beiden Dokumente die einzigen Anhaltspunkte dar, die sich auf seine
Herkunft (Denifle, Koch) und Familie (Albrecht) beziehen.
Am Provinzialkapitel in Rostock ist er wohl sicher anwesend, da aus
dem einzig erhaltenen Originalbrief vom 11. September hervorgeht, daß
es auch zu Eckharts Aufgaben gehörte, eventuell auftretende Schwierigkeiten
zwischen den Konventen und den Städten zu klären:
Den hochehrbaren und weisen Männern, den Ratsherren der Stadt Göttingen
[wünscht] Bruder Eckhart, Prior der Predigerbrüder in der
Provinz Sachsen, sie mögen in den Wechselfällen dieser Welt
in Gottes Bewahrung stehen. - Das Versprechen, das Euch von den mir
sehr teuren Brüdern, die in Eurer Stadt niedergelassen sind, vom
Prior und der Konventsbrüderschaft unseres Ordens gemacht worden
sind, wonach sie ohne Eueren Willen und Euere Zustimmung ihr Areal nicht
über die jetzige Ausdehnung hinaus erweitern dürfen, ratifiziere
und bestätige ich. In Erinnerung dieser Sache ist zur Beglaubigung
unser Siegel angehängt. [Ruh, S. 25f.]
Da die Bettelorden sich in den Städten ansiedelten, waren Konflikte
um den knappen Boden vorprogrammiert. Dies sollte Eckhart besonders
bei den Neugründungen von Klöstern erfahren, insbesonders
bei den drei neuen Frauenklöstern in Braunschweig, Dortmund und
Groningen, die während seiner Amtszeit entstehen (und vom Papst
Klemens V. 1310 bestätigt werden).
1306
Zu seinen Aufgaben gehört auch Rat und Beistand der einzelnen Klöster,
wie hier dem Frauenkloster in Lahde, das beschlossen hatte, den Sitz
nach Lemgo zu verlegen, wozu die Genehmigung des Provinzials notwendig
war. Im September ist er wahrscheinlich wieder auf dem Provinzialkapitel
in Halle anwesend.
1307
Auf dem Generalkapitel in Straßburg wird er zum Generalvikar für
Böhmen ernannt. Er ist damit Stellvertreter des Ordensgenerals
Aymerich von Piacenza. Auftrag eines Generalvikars war es, "zu
prüfen, zu bestrafen, (von Strafen) loszusprechen, zu festigen,
zu reformieren, und dies von Konvent zu Konvent, von Provinz zu Provinz,
am Haupt wie an den Gliedern". Dazu wird er mit besonderen Reformvollmachten
ausgestattet (Die Provincia Boemiae war erst sechs Jahre zuvor, 1301,
aus der polnischen Provinz herausgelöst worden). Er tritt seine
Mission, die sich als sehr schwierig erweist und einige Zeit hinzieht,
bereits im August an. [Ruh, S. 30] Damit war er aber auf dem Provinzialkapitel
im September in Minden wahrscheinlich nicht anwesend.
Währenddessen galt es, Verhandlungen mit den Herzögen von
Braunschweig zwecks Erwerb eines Geländes in der Stadt zur Gründung
eines Frauenklosters zu führen, was ihn im April und August beschäftigt
haben dürfte.
1308
Die Schenkung eines Grundstücks in Groningen an die Dominikaner
vom Januar ermöglichte die Inangriffnahme der Gründung eines
weiteren Frauenklosters.
Seine Sondermission in Böhmen, die demnach maximal neun Monate
dauerte, war wohl von keinem durchschlagenden Erfolg geprägt, da
der Provinzial der Boemiae aufgrund neuer Schwierigkeiten bzw. Verstößen
gegen die Reform bereits im Mai vom Generalkapitel in Padua den Auftrag
erhält, die Angelegenheit zu prüfen und die Schuldigen zu
bestrafen. [Ruh, S. 30]
Auf dem Provinzialkapitel in Seehausen (Altmark) wurde die Provincia
Saxoniae in folgende acht Nationen geteilt: Sachsen, Thüringen,
Meißen, Westfalen, Slavenland, Brandenburg, Holland und Friesland.
[Loë, S. 6] Dabei dürfte er dann wieder anwesend gewesen sein.
1309
Nachdem Kaiser Heinrich VII. im Mai der Errichtung eines Konvents in
Dortmund zustimmte, muß er sich wegen des Klosterneubaus im Juni
persönlich nach Braunschweig begeben. Es gehört zu seinen
Verwaltungsaufgaben, daß er sich auch um den Bau selbst kümmern
muß. Anscheinend hatten die Handwerker begonnen, eine Brücke
über die Oker zu schlagen, was den Städtern überhaupt
nicht gefiel. Man einigt sich darauf, daß der Bau solange gestoppt
wird, bis die päpstliche Genehmigung eingetroffen ist, die dann
erst Ende Januar des nächsten Jahres eintraf. Solange mußte
man mit dem Provisorium zurechtkommen (und den sehr kalten Winter noch
überstehen).
Seine Anwesenheit wird in einem städtischen Protokoll vom 23. Juni
in niederdeutscher Sprache festgehalten:
Bruder Eckhart, der Provinzial der "Pauler" (volkstümliche
Bezeichnung der Dominikaner in Braunschweig), hat vor dem Rat zugesagt,
daß hier alle Bauten stehen bleiben sollen, wie sie jetzt stehen,
käme auch ein Bote vom päpstlichen Hofe [mit der Nachricht],
daß sie [weiter] bauen können, so sollen sie doch keine Brücken
und andere Objekte bauen, die der Stadt schaden könnten, es sei
denn, es geschehe mit dem Willen des Rates. Als Zeugen waren zugegen
Bruder Klaus, der Prior von Hildesheim, und Bruder Henrec, der Prior
von Halberstadt. [Ruh, S. 26f.]
Im Juli wird in seinem und dem Namen der Dominikaner der Saxonia ein
Grundstück in Dortmund gekauft, auf dem das Frauenkloster errichtet
werden soll.
Auf dem Provinzialkapitel in Norden ist er wahrscheinlich anwesend.
1310
Auf dem Generalkapitel in Piacenza legt Eckhart einen Bericht über
seine Tätigkeiten in Böhmen vor. Außerdem wird der Saxonia
die Erlaubnis erteilt, die drei angestrebten neuen Konvente zu gründen,
was umgehend mit Dortmund geschieht.
Im September befindet er sich wahrscheinlich wieder auf dem Provinzialkapitel
in Hamburg. Am gleichen Tag wird er auf dem parallel stattfindenden
Provinzialkapitel der Teutonia in Speyer unter dem Vorsitz Dietrichs
von Freiberg zu deren Ordensprovinzial gewählt, was insofern ungewöhnlich
ist, da damit die Saxonia ihrer Leitung beraubt wurde. Deshalb kann
diese Wahl vom Ordensgeneral auch nicht bestätigt werden.
Eckhart wird die Geschäfte der Saxonia noch bis zum Mai des nächsten
Jahres führen. Auf zwei der sieben Provinzialkapitel seit 1303,
an denen er vermutlich teilnahm, hielt er auch je eine Predigt und Vorlesung
über Jesus Sirach Kap. 24, 23-31 (LW 2, S. 229-300). Dazu schreibt
Koch, daß sie "innerhalb des Eckhartschen Schrifttums einzigartig
sind" und außerdem die "einzigen bisher bekannten lateinischen
Predigten", "die er selbst niedergeschrieben hat" [LW
3, S. XVII/III]. Zu Beginn von Sermo II sagt Eckhart:
Geliebte! Bei den feierlichen Antrittsvorlesungen der Theologen besteht
folgender Brauch: Einer von den ersten, das heißt ältesten
Meistern stellt eine Frage, und einer von den jüngsten antwortet
auf sie. Es ist gewiß schon lange her, daß einer aus der
Urzeit des Alten Bundes die Frage stellte: "Was ist süßer
als Honig" (Richter 14,18). Ein sehr junger Meister, der heute
anfängt, heute geboren wird - "Der Herr sprach zu mir: Mein
Sohn bist du, heute habe ich dich gezeugt (Ps. 2,7)- antwortet jetzt
auf sie mit den Worten: Mein Geist ist weit süßer als Honig
(Eccl. 24,27). [LW 2, S. 260]
1311
Auf dem Generalkapitel in Neapel wird er von seinem Amt entbunden. Der
Orden hat anderes mit ihm vor. Er wird "abermals mit der Wahrnehmung
des Pariser Lehrstuhls beauftragt. Dieses zweite Magisterium an der
berühmtesten Universität des Abendlandes war eine Auszeichnung,
die bis dahin nur Thomas von Aquin zuteil wurde" [Ruh, S. 30].
Ausschlaggebend für die Wahl Eckharts war wohl auch die geistige
Auseinandersetzung mit den Franziskanern, für die er prädestiniert
schien, da er schon während seines ersten Magisteriums "in
einer seiner Quaestiones Parisienses eine ebenso eigenartige wie kühne
und herausfordernde Auseinandersetzung mit dem Ordensgeneral der Franziskaner
Gonsalvus de Vallebona durchfochte" [Quint, S. 15].
Sein Nachfolger wird Johannes de Busco. Damit verläßt Eckhart
endgültig Erfurt, die Stadt, die ihm vermutlich als Novize ab etwa
1274 und als Student von 1277-83, sicher als Prior und Vikar 1294-1298
und wahrscheinlich als Vikar bis 1302 sowie als Provinzial von 1303
bis Mai 1311, also insgesamt gute 25 Jahre lang Heimat gewesen war.
Allgemein wird angenommen, daß er bis zum Sommer 1313 in Paris
die Basis zu seinem lateinischen Hauptwerk, dem Opus Tripartitum legt
und an den Bibelkommentare zum Alten und Neuen Testament arbeitet. Sicher
ist, daß er hier Quaestionen an der Universität vorträgt.
Spätestens hier erfährt er mit ziemlicher Sicherheit auch
von der Marguerite Porète, ihrem Wirken, den Prozeß gegen
sie und ihrem Tod 1310. Außerdem war deren Inquisitor, Wilhelm
von Paris, sein Hausgenosse in Saint Jacques. Ruh formuliert dazu eine
Doppelthese:
1. Eckhart hat den Miroir des simples âmes der Porète,
gekannt.
2. Er hat entscheidene Aussagen dieses Buches - die seinen eigenen Vorstellungen
entsprachen oder entgegenkamen - aufgegriffen und ihnen, seiner Meinung
nach, eine präzisere, theologisch vertretbare Formulierung gegeben.
[Ruh, S. 104]
1314
Aufgrund der durch das Konzil von Vienne neu entstandenen, teils bedrohlichen
Situation für den Orden, wird Eckhart wieder einmal - wie schon
1307/08 in Böhmen - mit einem Sonderauftrag bedacht, wobei er diesmal
der Ordensspitze direkt unterstellt ist. Als Generalvikar des Ordensgenerals
Berengar von Landora, der beim Konzil dabei war und Eckhart auch in
Paris kennen gelernt haben dürfte, wird ihm die Betreuung und Aufsicht
der süddeutschen Frauenklöster mit Amtsitz in Straßburg
übertragen.
Zu dieser Zeit zählen zur Teutonia über 65 Frauenklöster
(wie Ruh auf diese Zahl kommt, ist mir schleierhaft, da die Gesamtzahl
aller Konvente der Teutonia bei Loë mit gerade 49 angegeben wird),
fast soviel, wie in allen anderen 17 Ordensprovinzen zusammen, nämlich
76, während die Saxonia gerade 9 aufweist. [Ruh, S. 109] Hinzu
kommt die stattliche Anzahl von ca. 85 Beginenkonventen allein in Straßburg.
Hier befinden sich die Zentren der Frauenmystik: Unterlinden, Adelshausen,
Oetenbach, Katharinenthal, Engelthal, Kirchberg, Töß, Schönensteinbach,
Weiler. Eckhart hat insbesondere die Aufgabe, die potentiell gefährliche
Spiritualität der "mystischen" Frauen in geregelte Wege
zu lenken (weshalb der größte Teil seiner Predigten in diese
Jahre fällt bzw. daraus überliefert ist), während er
auf der anderen Seite ständig im Verdacht steht, sich zu weit an
das pantheistische Gedankengut einiger der Begarden und besonders der
Brüder des freien Geistes anzunähern. Und der Vorwurf der
Häresie fällt schnell in diesen Zeiten, zumal die Stimmung
zwischen der Kirche der Stadt und den Dominikanern nicht zum Besten
stand, was sogar zur Vertreibung des Konvents und einer dreijährigen
Verbannung vor der Jahrhundertwende geführt hatte. [Trusen, S.
25]
1316
Von seiner Anwesenheit in der Stadt zeugt das Dokument vom November.
Am 13. August des folgenden Jahres (1317) eröffnet der Straßburger
Bischof Johann I. von Zürich (1306-28) auf der Rechtsgrundlage
der Mainzer Synode von 1310 die erste Phase der Verfolgungen gegen umherschweifende
Begarden und die ihnen anhängenden Beginen (Begehardi und Swestriones)
wegen Häresie, woraufhin manche abschworen, manche flohen und manche
dem weltlichen Arm, sprich: dem Tod übereignet wurden. Dieser Processus
richtet sich wohl vorrangig gegen die Brüder und Schwestern von
der Sekte des freien Geistes und der freiwilligen Armut und noch nicht
gegen die Drittordensgemeinschaften (Terziaren) und die "ehrbaren
Beginen". [Trusen, S. 25]
1318
Nach der Publikation der Clementinen, die den Konstitutionen von Vienne
Rechtskraft gaben, verkündet Bischof Johann am 22. Juli eine Reihe
von Bestimmungen, die in die rechtlichen Verhältnisse der Bettelorden
stark eingreifen. In seinem Rundschreiben an die "Konföderation"
der sich am 5. August offiziell zusammenschließenden Äbte
und Äbtissinnen und Prioren der Weltgeistlichkeit Straßburgs
und Umgebung gegen die Prediger und Minoriten ergeht er sich fast ausschließlich
in detaillierten Ausführungsbestimmungen zur Mendikantengesetzgebung
- und verliert kein Wort über die Beginen, was die Pfarrer der
Stadt nicht daran hindert, diese zu verfolgen. [Trusen, S. 26]
Es gehörte zur Aufgabe der Bettelorden, offene Beginengemeinschaften
in regulierte Ordenshäuser zu überführen. Durch diese
Betreuung verlor der Stadtklerus jedoch an Einfluß und insbesondere
Einnahmen, die in dieser Stadt (neben Köln verfügte Straßburg
mit über die größte Zahl an Beginenkonventen) zu beträchtlichen
Verlusten führten. [Ruh, S. 113]
Wahrscheinlich entstehen in dieser Zeit das Traktat Das Buch der göttlichen
Tröstung sowie die sowohl als Traktat wie auch als Predigt lesbare
Schrift Vom edlen Menschen. Von einem weiteren Text: Von der Abgeschiedenheit
weiß man nicht, wann er entstand (und ob er als dessen Verfasser
anzusehen ist). Wahrscheinlich auch hat er in seiner Straßburger
Zeit Kontakt mit seinen "Schülern" Johannes Tauler (1300-1361)
und Heinrich Seuse (1295-1366).
1319
Am 18. Januar verbietet Johann I. den Beginenstand und fordert die Bettelorden
auf, diese nicht weiter zu "begünstigen". Aufgrund heftiger
Proteste der Orden sieht sich Johannes XXII. in seiner Bulle Etsi apostolice
sedis vom 23. Februar veranlasst, den geistlichen Status der Drittorden
zu bestätigen. [Trusen, S. 28]
Daß es bei alldem (wie üblich) letzten Endes ums "Geld"
ging - die Dominikaner waren aufgrund der ihnen überlassenen Schenkungen
vermögender Frauen durchaus beneidet - zeigt sich in einer Anordnung
des Papstes Johannes XXII. vom 26. Juni an den Dekan der Kirche St.
Petri, in der dieser aufgefordert wird, die den Dominikanerinnenklöstern
entzogenen Güter zurückzugeben, was den Bischof und das Domkapitel
nicht daran hindert, am 26. September einen gemeinsamen Font für
künftige prozessuale Auseinandersetzungen vor der päpstlichen
Kurie aufzulegen.
Das zeigt die Situation, in der sich Eckhart befand. Man darf wohl davon
ausgehen, daß er den Frauen sowohl in seiner wie in ihrer Kirche
predigte. Offenbar hat man sein Eintreten für die Belange des Ordens
und seiner Seelsorge anvertrauten Frauen dazu benutzt, ihm persönlich
seine Predigtweise anzulasten. [Trusen, S. 29]
"Der Straßburger Rulman Merswin schrieb später, ein
frommer Priester habe Eckhart damals angesprochen, um ihm eine freundschaftliche
Warnung bezüglich seiner Predigten zu geben und ihn zu veranlassen,
das Predigen über Dinge, die sehr wenige Leute verstehen könnten,
zu unterlassen" [Trusen, S. 31].
Antwort gibt Eckhart im Liber benedictus am Ende des Buches:
Das andere Wort, das ich sagen will, ist dies,
daß mancher grobsinnige Mensch sagen wird, viele Worte, die ich
in diesem Buche und auch anderswo geschrieben habe, seien nicht wahr.
(...) Was kann ich dafür, wenn jemand das nicht versteht? (...)
Mir genügt's, daß in mir und in Gott wahr sei, was ich spreche
und schreibe. (...) Auch wird man sagen, daß man solche Lehren
nicht für Ungelehrte sprechen und schreiben solle. Dazu sage ich:
Soll man nicht ungelehrte Leute lehren, so wird niemals wer gelehrt,
und so kann niemand lehren oder schreiben. Denn darum belehrt man die
Ungelehrten, daß sie aus Ungelehrten zu Gelehrten werden. Gäbe
es nichts Neues, so würde nichts Altes. (...) Ist aber jemand,
der dieses Wort unrecht versteht, was kann der Mensch dafür, der
dieses Wort, das recht ist, recht äußert? Sankt Johannes
verkündet das heilige Evangelium allen Gläubigen und auch
allen Ungläubigen, auf daß sie gläubig werden, und doch
beginnt er das Evangelium mit dem Höchsten, das ein Mensch über
Gott hier auszusagen vermag; und oft sind denn auch seine sowie unseres
Herrn Worte unrecht aufgefaßt worden. [Quint, S. 138/39]
Diese Haltung ist kennzeichnend für Eckhart.
Er will nicht verstehen, daß jemand mit seinen Aussagen nicht
klar kommt, wo er doch nach seinem Empfinden nur die Wahrheit spricht
und nichts als die Wahrheit. Dieses völlige Unverständnis
seinen Kritikern gegenüber zeichnet auch den Ton seiner einige
Jahre später verfaßten Verteidigungsschrift aus, in der er
sich dagegen wehren wird, daß ihm aus seinen Sätzen herausgelesene
Häresien vorgeworfen werden.
1322
Im Frühsommer erhält Eckhart, zusammen mit einem anderen Generalvikar,
den Auftrag, das Dominikanerinnenkloster Unterlinden in Kolmar zu visitieren.
Dies ist die letzte Amtshandlung als Generalvikar in Straßburg,
von der wir wissen. [Ruh, S. 168]
Im Dokument heißt es, sie seien erst nach Pfingsten ernannt worden.
Also war es seine erste Amtshandlung mit "disziplinären Anordnungen"
und seine letzte. Aus der Zeit seines Aufenthaltes in Straßburg
sind zwei Besuche in Frauenklöstern bezeugt: Katharinental und
Ötenbach.
Trusen: "Die vorangegangene Darstellung der damaligen Situation
sollte die prekäre Lage der Seelsorge der Mendikanten in Straßburg
und Südwestdeutschland klarstellen. Die Angriffe der Weltgeistlichkeit
sind nicht zu bestreiten. Daß diese sich auch gegen den mit der
Visitation der Frauenkonvente betrauten Vikar des Generalmagisters richten
mußten und daß man dabei die Form seiner Predigten als willkommenes
Ziel heraussuchte, kann sehr stark vermutet werden, was eigentlich schon
aus der zitierten Äußerung Eckharts hervorgeht. Es ist nicht
auszuschließen, daß jene Kreise in Straßburg bereits
damals Material gegen ihn gesammelt haben, das später so verhängnisvolle
Folgen zeitigte. Die Ordensleitung hat es jedoch wohl auch seiner Tätigkeit
zugeschrieben, daß dort schließlich in weitem Maße
die Frauenseelsorge gesichert werden konnte" [Trusen, S. 60/61].
Ruh: "Es sei daran erinnert, daß in diesen Jahren der Armutsstreit
tobte, der nicht nur den franziskanischen Orden, sondern mit ihm die
Kirche zu zerreißen drohte. Das franziskanische Generalkapitel
zu Perugia i. J. 1322 erklärte einmütig als gesunde katholische
Lehre, daß Christus und die Apostel kein Eigentum besessen haben.
Diese Erklärung wurde von Papst Johannes XXII. schlichtweg als
häretisch erklärt - in der Konstitution vom 12. Nov. 1323
'Cum inter nonnullos' - und wer sie vertrat inquisitorisch verfolgt"
[Ruh, S. 159].
Schließlich merkt Hillenbrand noch an: "Meister Eckhart lebte,
solange er sich in Straßburg aufhielt, auf einer Baustelle. Seine
Brüder hatten sich 1307 dazu entschlossen, ihre Klosterkirche in
großem Stile umzubauen. (...) Der Baulärm drang in sein Arbeitszimmer
und er konnte die Zimmerleute bei ihrer Arbeit beobachten, wie sie die
Gerüste aufstellten oder den Dachstuhl aufrichteten. Überraschend
häufig griff Eckhart das lebensnahe Motiv der Zimmerleute in seinen
Predigten auf (6, 17, 38, 47, 50 und 61). (...) Solange das hohe Dach
der Klosterkirche noch nicht den Blick versperrte, konnte er wohl direkt
hinüber zum Münster schauen. Dort ging es zur selben Zeit
noch lebhafter zu, da man eben dabei war, das Westwerk der Bischofskirche
unter der Bauleitung von Erwin von Steinbach fertigzustellen. 1318 setzte
man das prachtvolle Rosenfenster ein" [Hillenbrand, S. 152. 155/56].
1323
Frühestens 1323, wahrscheinlicher 1324, wird er vom Ordensgeneral
wieder zum Generalstudium der Dominikaner nach Köln geschickt.
Er nimmt dort als lector primarius den einzigen theologischen Lehrstuhl
wahr, den vor ihm u.a. Albertus Magnus innegehabt hatte. Neben seiner
Lehrtätigkeit pflegt er zu predigen und die Cura monialium bei
den Dominikanerinnen in St. Gertrud, den Zisterzienserinnen in St. Mariengarten
und den Benediktinerinnen in St. Machabaeorum auszuüben. [Trusen,
S. 63]
1325
Aufgrund von Mißständen im Orden ernennt Johannes XXII. am
1. August (nach Rücksprache mit dem Ordensgeneral) zwei Visitatoren,
Benedict von Como und Nikolaus von Straßburg, letzterer selbst
Prediger und mit der Seelsorge befaßt sowie Verfasser einer "Summa",
die der Naturphilosophie und der Ethik gewidmet ist und als enzyklopädische
Kompilation Lehrzwecken diente. Da Nikolaus vom Papst als lector in
conventu Coloniensi bezeichnet wurde, kann man ihn als Lektor am Konvent
ansehen, während Eckhart Lektor am Generalstudium war. Als Visitatoren
waren sie ermächtigt, Ordensangehörige ihrer Ämter und
Stellungen zu entheben und sie an einen anderen Konvent zu versetzen.
Außerdem obliegt ihnen auch die Aufsicht über die Frauenseelsorge,
und sie können Stellvertreter einsetzen. [Trusen, S. 63-65]
1326
Nikolaus macht sich auch sofort ans Werk und sorgt wohl dafür,
daß der Provinzial der Teutonia, Heinrich von Grüningen durch
das Generalkapitel des Jahres seines Amtes enthoben und durch Heinrich
de Cigno, der seine Position unterstützt, ersetzt wird. Anscheinend
- wie Trusen betont - gehören jedoch nur drei Leute des Ordens
der "Reformrichtung" an: der neue Provinzial, der Visitator
und Eckhart. Sozusagen als "Gegenmaßnahme" werden Nikolaus
Auszüge aus Eckharts "Trostbüchlein" und seinen
Predigten als häresieverdächtig vorgelegt, die er prüfen
soll. Nikolaus prüft und spricht Eckhart von allen Verdächtigungen
frei, was aber nicht mehr Rechtswirksamkeit besitzt als eine gutachterliche
Stellungnahme. [Trusen, S. 70/71]
Am 5. April erläßt der Erzbischof Heinrich II. von Virneburg
(1306 - 1332) eine Anordnung an die Obrigkeit der Stadt Köln, alle
der Häresie verdächtigen Personen zu ergreifen und seiner
Gerichtsbarkeit auszuliefern. (Er hat sich während seiner ganzen
langen Amtszeit als Ketzerhammer ausgezeichnet. Erst im Jahr zuvor,
1325, wurde eine größere Anzahl Begarden verurteilt, verbrannt
oder im Rhein ertränkt [Ruh]). Augenscheinlich ermutigt das die
wohl ordensinternen Gegner, jetzt nicht nur gegen Eckhart vorzugehen,
sondern auch Nikolaus selbst anzuzeigen. Da beide ihre Gegner nicht
beim Namen nennen, sondern sie nur als emuli (Neider, Mißgünstige)
bezeichnen, kann davon ausgegangen werden, daß die "Hintermänner"
zu dem damaligen Zeitpunkt allen Beteiligten durchaus bekannt waren.
Als Ankläger erschienen jedoch Hermann de Summo und Wilhelm von
Nidecke, die als notorische Intriganten, Zuträger, Falschzeugen
und Verleumder stadtbekannt waren. Aufgrund deren Anzeigen eröffnete
der Erzbischof das Verfahren gegen Eckhart, was ihm - wie Ruh meint
- wohl gelegen kam, da er anscheinend ein starkes, wenn nicht sogar
ein persönliches Interesse an dessen Verurteilung hatte, dessen
Gründe (wenn es sie gab) jedoch unbekannt sind. [Ruh, S. 169]
Der Grund, warum Heinrich gegen Eckhart vorging,
war einfach: er brauchte Geld:
"Auf der Frühjahrssynode von 1326
geht es um die Finanzen der Diözese. Papst Johannes hat dem Erzbischof
zur Minderung der ungeheuren Schuldenlast Kölns die Erlaubnis erteilt,
von den Kirchen und Klöstern seiner Kirchenprovinz ein mäßiges
Subsidium zu erheben, in ihnen während zweier Jahre Visitationen
zu halten und dafür die Gebühren zu kassieren. Diese Erlaubnis
allein bringt dem Erzbischof aber noch kein Geld, da viele Kleriker
Gründe finden werden, aus denen sie nicht zahlungsfähig seien.
Er bemüht sich also in Verhandlungen mit dem Domkapitel um die
Zustimmung des Klerus. Diese erhält er jedoch erst, nachdem er
große Zugeständnisse gemacht hat. Drei Dinge muß er
einschränken: Die Zollfreiheit von Kirchen und Klöstern; die
Geld- und Dienstforderungen der erzbischöflichen Amtmänner
und schließlich die Betätigung der Bettelorden in der Seelsorge.
Des Geldes wegen muß Heinrich also auf den Einsatz dieser Orden
zumindest teilweise verzichten. In der Auseinandersetzung zwischen Klerus
und Erzbischof erweist sich der Klerus wegen seiner Finanzmacht als
der stärkere. Die Seelsorge muß darunter leiden.
Domkapitel, Prälaten, Kapitel und Klöster in Stadt und Diözese
setzen sogar durch, daß Heinrich nicht nur den Bettelmönchen
keine neue Privilegien verleiht, sondern sogar die alten in Bezug auf
Predigt und Beichte widerruft" [Seng, S. 92/93].
Heinrich braucht also nur noch einen Anlaß,
gegen die Dominikaner vorzugehen (da sie diejenigen sind, die am meisten
von der Seelsorge profitieren) und dazu kommen ihm die ordensinternen
Streitigkeiten gerade recht (s.o.). Die Synode fand am 10. Februar statt
- am 5. April erläßt er die Anordnung. Einige Zeit später
- der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt - wird das Verfahren gegen
Eckhart eröffnet. Zwar gelingt es ihm, ihn zu diskreditieren (und
vielleicht auch mitschuldig an seinem Tod zu sein), aber er hat die
Rechnung ohne den Papst und die Macht des Ordens gemacht. Bis zu seinem
eigenen Tod (1332) gelingt es ihm nicht, den Bettelorden die Seelsorge
zu entziehen - im Gegenteil: gerade aus dem Zeitraum von 1320-1340 sind
die meisten, nämlich 34, dominikanischen Seelsorger namentlich
bekannt. [Löhr, S. 63]
Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Inquisitionsprozeß,
der von Anfang an darauf angelegt war, Eckhart als Häretiker zu
überführen (Trusen).
26. September 1326
Im Verlauf des Herbstes kommt es zu mehreren Untersuchungsverhandlungen,
in denen er sich zu über hundert seitens der Inquisitoren inkriminierten
Sätzen äußert, die sie in zwei Listen zusammenfassten.
Davon entstammen 49 (48) aus den lateinischen Werken, dem Buch der göttlichen
Tröstung und den deutschen Predigten und 59 sind Auszüge aus
den Predigten. In seiner E r k l ä r u n g bestreitet er die Rechtmäßigkeit
des Verfahrens:
"Erstens gebe ich vor Euch Kommissaren
Meister Re[i]nher von Friesland, Doktor der Theologie, und Bruder Petrus
de Estate, neuerlich Kustos der Minderbrüder, folgende öffentliche
Erklärung ab: Gemäß der Freiheit und den Privilegien
unseres Ordens bin ich nicht gehalten, vor Euch zu erscheinen noch auf
die [gegen mich erhobenen] Vorwürfe zu antworten, zumal ich nie
der Häresie beschuldigt worden bin und niemals im Rufe (der Häresie)
gestanden habe, wofür mein ganzes Leben und meine Lehre Zeugnis
geben, und damit stehe ich im Einklang mit der Ansicht meiner Brüder
des ganzen Ordens und des Volkes beiderlei Geschlechts im gesamten Umkreis
der Ordensnation. - Daraus erhellt zweitens, daß der Auftrag,
der Euch vom ehrwürdigen Vater, dem Herrn Erzbischof von Köln
(dessen Leben Gott erhalten möge), erteilt wurde, keinerlei Rechtskraft
hat, entstammt er doch verleumderischen Einflüsterungen, einer
üblen Wurzel (also) und einem üblen Baum. Hätte ich geringeren
Ruf beim Volke und minderen Eifer für die Gerechtigkeit, so wäre
gewißlich nichts dergleichen von meinen Neidern gegen mich versucht
worden. Indessen kommt es mir zu, dies geduldig zu tragen, denn 'Selig
sind die um der Gerechtigkeit willen leiden' und 'Gott züchtigt
einen jeglichen Sohn, den er annimmt', nach den Worten des Apostels
Paulus, auf daß ich mit Recht mit dem Psalmisten sage: 'Ich bin
auf Züchtigung gefaßt' [Ruh, S. 179]"
Er schließt mit den berühmten Sätzen:
"Irren kann ich, aber nicht ein Häretiker sein. Denn das erste
betrifft den Verstand, das zweite aber den Willen" [s. VS, I n.
80].
Er bekennt sich zu den Sätzen und weist
dann darauf hin:
"Es ist somit offenbar, daß in jedem der angeführten
Sätze - die ich tatsächlich alle geschrieben und geäußert
zu haben bekenne -‚ daß in einem jeden davon, sage ich,
die Wahrheit und der Grund der Wahrheit ersichtlich wird, wie ich oben
dargelegt habe. Es ergibt sich aber auch entweder die wirkliche Bosheit
oder die gröbliche Unwissenheit meiner Widersacher, die in ihren
grobsinnlichen Vorstellungen Göttliches, Hohes, Unkörperhaftes
zu beurteilen sich unterfangen, im Gegensatz zu dem Worte des Boethius,
De Trinitate: 'In göttlichen Dingen gilt es geistig zu denken und
nicht zu bildhaftem Werk der Phantasie herabzusinken.'
Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich für dies oder
für sonst etwas, was ich in den einzelnen Kommentaren über
die verschiedenen Bücher der Schrift geschrieben habe, oder für
beliebiges aus dem vielen andern mich vor Euch oder irgend jemand anderem
als dem Papst oder der Pariser Universität zu verantworten hätte,
es sei denn, daß es etwa (was ferne sei), den Glauben anginge,
zu dem ich mich allzeit bekenne. Dennoch wollte ich, gleichsam als Werk
der Übergebühr, jedoch unter Protest wegen der Freiheit meines
Ordens, vor Euch diese Dinge aus freien Stücken darlegen, um nicht
den Anschein zu erwecken, als ergriffe ich die Flucht vor dem, was mir
fälschlich zugemutet wird" [s. VS, I n. 125]
Er beschließt seine Ausführungen
mit einem Notandum:
"Zum Schluß möchte ich bemerken: Wie in jedem einzelnen
der Sätze, die ich gepredigt, gelehrt und geschrieben habe, die
Unwissenheit und Beschränktheit derer zum Vorschein kommt, die
solches zu entstellen trachten, so erhellt auch aus den obigen Erklärungen
die Wahrheit dessen,was ich gesagt und geschrieben habe.
Der Irrtum der Gegner liegt zunächst darin, daß sie alles,
was sie nicht verstehen, für verkehrt halten und wiederum das Verkehrte
für eine Ketzerei - während doch nur das hartnäckige
Festhalten an einem Irrtum die Ketzerei und den Ketzer ausmacht, wie
das Recht und die Lehrer sagen -
zweitens, daß sie, mit dem Anspruch, als 'Inquisitoren gegen die
Häresie' zu gelten, sich an meine Schriften heranmachen und Dinge
beanstanden, die ganz und gar natürlich sind -
drittens, daß sie als Ketzereien bekritteln, was der hl. Thomas
ganz offen in den Lösungen zu gewissen Beweisgängen ausführt
- die sie freilich nicht kennen oder nicht in Erinnerung haben, so über
die Unterscheidung und den Begriff der Univoca, Aequivoca, Analoga und
ähnliches - viertens, (...)
fünftens, (...) desgleichen, indem sie meinen, es gebe für
Gott zweierlei 'Jetzt' der Ewigkeit, eines, in dem er sei, ein anderes,
in dem er schaffe, unbeschadet der Wahrheit, daß die Welt in der
Zeit geschaffen ist; denn sie wissen nicht, was Augustinus über
Gott sagt: 'Alles Morgige und darüber, alles Gestrige und zurück
wirkst du heute, hast du heute gewirkt. Was kann ich dafür, wenn
einer das nicht versteht?' -
sechstens, daß sie selbst in ihrer Kritik gewisse falsche, häretische
Ansichten aufstellen, z. B. daß der Mensch nicht könne mit
Gott geeint werden, im Widerspruch mit der Lehre Christi und des Evangeliums.
Joh. 17: 'Du Vater, in mir und ich in dir, auf daß auch sie in
uns eins seien' -
siebentens, (...) achtens, (...) Das möge für jetzt genügen!"
[s. VS, II Notandum]
Leider realisiert Eckhart nicht, daß seine
Einlassungen niemanden interessiert. All seine Gelehrsamkeit und Würde
verpufft vor dem einzigen Merkmal, daß seine Inquisitoren eine
klare Vorgabe des Erzbischofs haben: "Seht zu, daß ihr ihn
verurteilt bekommt. Wenn dieser Magister von der Bildfläche verschwindet,
haben wir gute Argumente. Und dann kann ich euch auch (vielleicht) bezahlen!"
Danach wird dem Erzbischof eine dritte Liste vorgelegt, die von Nikolaus
von Kues bestätigt werden wird und sich teilweise rekonstruieren
läßt laut Sturlese, der in der Einleitung zu n. 48 schreibt:
"Der Verhandlung vom 26. September, worauf sich die Soester Dokumente
beziehen, gingen also nach Trusen mindestens zwei Gerichtssitzungen
voraus: eine erste, in der die Anklageschrift bekannt gemacht wird und
die erste Zeugenvernehmung stattfindet, und eine zweite, in der sich
aus der Beweisaufnahme eine schriftliche Liste von Artikeln (I. Rotulus)
ergibt, die dem Angeklagten mit der Festsetzung einer Einlassungsfrist
(zum 26. September 1326) übergeben wird. Erst dann kommt eine dritte
Verhandlung am 26. September, an der Eckhart die 1. Liste beantwortet.
Im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme bekommt er eine weitere Liste
mit der entsprechenden Einlassungsfrist. Es folgt eine vierte Verhandlung,
in der er zur II. Liste Stellung nimmt. Das Soester Dokument setzt also
nach Trusen wenigstens vier bis fünf Gerichtssitzungen voraus,
die sich freilich bis zum Datum von Eckharts Appellation an den Apostolischen
Stuhl (24. Januar 1327) fast verdoppeln mußten, wissen wir doch,
daß er in der Zwischenzeit eine dritte und vielleicht noch eine
vierte Liste zur Beantwortung bekam" [Sturlese, S. 257f.].
1327
Inzwischen war auch gegen Nikolaus von Straßburg ein Verfahren
eingeleitet worden, weshalb dieser am 14. Januar vor dem Inquisitionsgericht
erscheint, gegen die Vorladung Einspruch erhebt und an den hl. Stuhl
appelliert. Dies wiederholt er am nächsten Tag in der Wohnung des
Kommissars Reinher Friso und vor dem Kommissar Albert von Mailand im
Konvent der Franziskaner.
Eckhart, genervt von dem ganzen Procedere, den ständigen Vorladungen,
dem ewigen Rumhacken auf Aussagen, die er den Inquisitoren schon dutzende
Male erklärt hat, beschließt, dem ein Ende zu bereiten und
in die Offensive zu gehen. Am 24. Januar läßt er vor den
beiden Untersuchungsrichtern eine Appellation verlesen, die er in seinem
und dem Namen seines Ordens begründet, und fordert eine Entscheidung
des Papstes Johannes' XXII.. Er will sich vor ihm in Avignon verantworten.
Gleichzeitig geht er an die Öffentlichkeit. Im Anschluß an
eine Predigt in der Dominikanerkirche läßt er von seinem
Mitbruder Konrad von Halberstadt am 13. Februar eine Protestatio auf
Latein verlesen, die er ins Deutsche übersetzt:
Ich, Meister Eckhart, Doktor der heiligen Theologie,
erkläre, Gott zum Zeugen anrufend, vor allem, daß ich jeglichen
Irrtum im Glauben und jede Abirrung im Lebenswandel immer, so viel es
mir möglich war, verabscheut habe, da Irrtümer dieser Art
meinem akademischen Status und Mönchsstand widerstritten hätten
und noch widerstreiten. Aus diesem Grunde widerrufe ich, sofern sich
in dieser Hinsicht etwas Irrtümliches finden sollte, was ich geschrieben,
gesprochen oder gepredigt hätte, privat oder öffentlich, wo
und wann auch immer, unmittelbar oder mittelbar, sei es aus schlechter
Einsicht oder verkehrten Sinnes: das widerrufe ich hier öffentlich
und vor Euch allen und jeglichem, die gegenwärtig hier versammelt
sind, weil ich dieses von nun an als nicht gesagt oder geschrieben betrachtet
haben will, besonders aber auch, weil ich vernehme, daß man mich
übel verstanden hat: so, als hätte ich [z.B.] gepredigt, mein
kleiner Finger habe alles geschaffen. Das habe ich weder gemeint noch
gesagt, wie die Worte lauten, sondern ich habe es von den Fingern des
Knaben Jesu gesagt. Und dann, ein Etwas sei in der Seele, um dessentwillen
sie, wenn die ganze Seele so wäre, als ungeschaffen zu bezeichnen
wäre: dies halte ich mit den Doktoren, den Kollegen, nur dann für
wahr, wenn die Seele dem Wesen nach Intellekt wäre. Niemals habe
ich auch meines Wissens gesagt, noch bin ich der Meinung gewesen, daß
etwas in der Seele sei, was zwar ein Teil der Seele sei, indes ungeschaffen
und unschaffbar, weil so die Seele aus Geschaffenem und Ungeschaffenem
bestände. Vielmehr habe ich das Gegenteil geschrieben und gelehrt,
wenn nicht einer (kommt und) erklärt, ungeschaffen und nicht geschaffen
hieße so viel wie nicht an und für sich erschaffen, sondern
hinzugeschaffen. - Vorbehaltlich aller (dieser Richtigstellungen) korrigiere
und widerrufe ich, wie ich (eingangs) gesagt habe, und ich werde im
allgemeinen wie im einzelnen und immer, wann es dienlich sein wird,
alles korrigieren und widerrufen, wovon sich ermitteln ließe,
daß es keinen ganz gesunden Sinn hat. (Ruh [Ruh], S. 182 - s.
den ganzen Text)
Am 22. Februar erfährt er, daß seine
Appellation abgelehnt wurde. Es steht ihm jedoch frei, selbst beim Papst
in Avignon vorzusprechen. Also begibt er sich mit Unterstützung
seines Ordens und begleitet vom Provinzial der Teutonia, Heinrich de
Cigno, sowie drei Lektoren im Alter von wohl 67 Jahren auf diese Reise.
Als seine drei Begleiter werden Nikolaus von Straßburg, Konrad
von Halberstadt und Otto von Schauenburg vermutet. [Trusen, S. 113]
Ebenfalls auf den Weg macht sich Hermann de Summo im Auftrag des Erzbischofs,
ausgestattet mit den Prozeßakten und vielleicht auch anderem,
Eckhart belastendem Material. Um dessen Auftreten zu verhindern, wendet
sich der Generalprokurator des Ordens an den Papst mit der ausführlich
begründeten Bitte, Hermann festzusetzen, der auch entsprochen wird.
Da es über den Verlauf des Prozesses in Avignon nur wenige Quellen
gibt, bleibt der Rest Mutmaßung.
Nikolaus von Straßburg war zwischen dem 31. Mai und dem 2. Juni
auf dem zu Pfingsten abgehaltenen Generalkapitel des Ordens in Perpignan
als Diffinitor anwesend. Perpignan liegt etwa 180 km südlich von
Avignon. Die Strecke von Köln bis Avignon beträgt etwa 900
km. In Anbetracht der Reisebedingungen und daß Eckhart nicht mehr
zu den Jüngsten zählte, dürfte sich die Gruppe bald nach
dem 22. Februar auf den Weg gemacht haben. Wahrscheinlich wird Eckhart
in Avignon im Dominikanerkloster geblieben sein, während Nikolaus
sich auf den Weiterweg nach Perpignon machte. Daß Eckhart seine
(letzte) Reise einiges an Kraft gekostet haben wird, darf man annehmen.
Im Sommer oder eher Herbst wird er vor eine Theologenkommission zitiert,
wo er zu 28 Sätzen Stellung nehmen soll. Die Kommission besaß
wahrscheinlich das Kölner Material und hatte schon eine Auswahl
getroffen. Hier verliert er nun seine letzte Illusion. Wahrscheinlich
war er davon ausgegangen, daß er die Möglichkeit erhalten
würde, diese ihm angekreideten Sätze in seinem philosophisch
- theologischen Zusammenhang darstellen zu können. Statt dessen
muß er feststellen, daß diese Männer daran ebensowenig
interessiert sind wie seine Ankläger in Köln. Im Gegenteil:
es wird ihm mit Sicherheit nahegelegt, er solle umgehend und vollständig
widerrufen, damit er als "Irrender" und nicht als "Häretiker"
behandelt werden würde. Nach der Bulle hat er das dann auch getan.
Ob er ein "schwerkranker Mann" war
(Ruh) oder "in seiner letzten Krankheit" (Pelster), ist unbekannt.
Sicher aber ist, daß es keinen Menschen mehr gab, an den er sich
noch hätte wenden können. Also ging er zu Gott. (Herzinfarkt?).
Höchstwahrscheinlich ist er in Avignon verstorben und dort auf
dem Friedhof der Dominikaner beigesetzt worden.
1328
Am 30. April beantwortet der Papst eine Anfrage des Kölner Erzbischofs,
der wohl vom Tode Eckharts gehört hatte und anscheinend beunruhigt
ist, daß in der Sache nichts mehr weiter unternommen würde,
weshalb der Papst ihn beruhigt: das Verfahren laufe weiter: [Trusen]
"[Hen]rico archiepiscopo Co[loniensi]. Anxiari te, frater, non
oportet ratione negocii quondam Ay[cardi] de ordine predicatorum, nam
super illo [pruden]ter proceditur et etiam, dante domino, celeriter
ad decisionem debitam procedetur. Datum A[vinione] 11 Kal. Maii anno
duodecimo." [Käppeli, S. 282-296, hier: 294]
An Heinrich, den Kölner Erzbischof. Es ist nicht nötig, daß
du dich, Bruder, ängstigst über das Verfahren im Fall des
ehemaligen Aycardus vom Orden der Prediger, denn über jenen [den
Fall] wird mit Umsicht vorangeschritten [= verhandelt] und wird auch,
wenn Gott es gibt, schnell zur gebührenden Entscheidung vorangeschritten
[= verhandelt] werden.
Gegeben in Avignon an den 11. Kalenden des Mai im 12. Jahr.
[Übersetzung von Edmund Tandetzki].
27. März 1329
In der Bulle In agro dominico verurteilt Johannes XXII 17 von 28 Eckhart
zugeschriebenen Thesen als häretisch und 11 als "übel
riechend".
"Die Ordensleitung ließ den Prozeß gegen Eckhart, so
unangenehm er ihr sein mußte, als unvermeidbar geschehen, schwieg
zum Verfahren und distanzierte sich nach dem Urteil von einem ihrer
größten Söhne, indem dessen Schriften nicht in den Schriftstellerkatalog
des Ordens aufgenommen wurden". (Ruh [Ruh], S. 171)
Epilog
1691 erscheint in Dillingen ein Buch mit dem hier nicht vollständig
aufgeführten Titel: "Ephemerides Dominicano-Sacrae, das ist
Heiligkeit und tugendvoller Geruch der auß allen Enden der Welt
zusammen getragenen Ehren-Blumen deß himmlisch-fruchtbaren Lust-Gartens
Prediger Ordens: mit täglich beygefügten authentischen Historien,
uhralten Monumenten, curiosen Antiquitäten ..." in dessen
zwei Bänden der Autor Friedrich Steill allerlei Erlesenes zu jedem
Tag des Jahres zusammentrug, wobei er u.a. zum 28. Januar an das "seelige
Gedächtnuß P. Eckhardi eines hocherleuchteten Lehrers und
Doctors der H. Schrifft" gemahnte.
Das sagt uns erstens, das seiner gedacht wurde und zweitens: unter dem
28. Januar. Auch wenn es schon 363 Jahre alt war, war das Gedächtnis
doch noch stärker als heute (nach 673 Jahren), weshalb ich denke,
daß es kein Fehler sein kann, den 28. Januar 1328 zu Eckharts
Todestag zu erklären; auch wenn das nur einen symbolischen Wert
besitzt.
Vielleicht sagte einer der Brüder, die ihm das letzte Geleit gaben:
Er hat das Seine getan. Mögen seine Gebeine in Frieden ruhen.
Einige Namen
Heinrich von Virneburg
* (Virneburg bei Mayen) 1244 oder 1246, † 1332
Politiker, Erzbischof. - 1288 beteiligt er sich auf der Seite der Gegner
Erzbischof Sifrids von Köln an der Schlacht von Worringen. Im gleichen
Jahr erlangt er zwei Pfarreien, obwohl er die Priesterweihe nicht empfangen
hat. Er bemüht sich nicht um Dispens. Mehr als sieben Jahre lang
behält er die Einkünfte aus den Pfarreien zu Unrecht. Erst
1295 wird er vom Papst Bonifaz VIII. auf Initiative des Königs
Adolf von Nassau von aller ihm deswegen anhaftender Irregularität
befreit. Mit dem König ist Heinrich verwandt und mit dessen Regierungsantritt
(1292) beginnt auch seine eigene, steile Karriere. Er ist sein Kaplan,
erhält etliche Kanonikate, die Dompropstei Kölns und verwaltet
die Archidiakonate von Trier und Köln. 1306 wird er vom Papst Klemens
V. zum Erzbischof von Köln erhoben. Damit ist er einer der einflußreichsten
Fürsten des Reiches. Er ist Kurfürst und Reichskanzler für
Italien. Bekannt wird er vor allem durch seine horrenden territorialen
und finanziellen Forderungen bei den Wahlverhandlungen 1308 (Heinrich
VII.) und 1314 (Ludwig IV.) sowie durch seine Erfolge, Mitgliedern seiner
Familie möglichst gut dotierte Posten zu verschaffen. Er ist kein
Theologe, hat keinen akademischen Grad erworben und wohl auch nie gepredigt.
[Seng]
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1 Wilhelm Rein, S. 5, Anm. 9: "Nachdem Saxonia 1303 von Teutonia
losgeschieden worden war, wurde Meister H e i n r i c h E c k h a r
t oder E c k a r t erster Provinzial, s. Krömecke, gesch. Nachr.
über das Domkl. in Dortmund. 1854, S. 6." Außerdem S.
7, Anm. 14: "Jünger als Berthold war der gefeierte Prediger
H e i n r i c h E c k h a r t, gewöhnlich M e i s t e r E c k a
r t genannt, der oben genannte Provinzial von Sachsen (s. K. S c h m
i d t, in theol. Studien und Kritiken 1839, S. 663 ff. und N e a n d
e r VI, S. 520 ff.)."
2 Ingeborg Degenhardt [s. Rezeption], S. 134/35: "Bei C. Schmidt
z.B. verschwindet der einst so hochberühmte Heinrich Eckhart..."
und Anm. 1: "Es läßt sich nicht mehr feststellen, wie
SCHMIDT auf diese Namensform kam (..). Bei anderen (..) findet man Johannes
Eckhart. Hierfür ist möglicherweise die Predigtzuweisung bei
Pfeiffer, S. 590, 18, die bruoder Johannes als Verfasser nennt, als
Ursache anzusehen (..)."
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