Teilnahmebedingungen der 2-jährigen Yogalehrerausbildung

Grundkenntnisse in Asanas und Yoga-Philosophie sind notwendig, um zu wissen, was dich erwartet. Regelmäßige Teilnahme an den Kursen und Seminaren sowie der Wille, sich selbst zu entwickeln, wird vorausgesetzt. Täglich brauchst du etwa 30-90 Min. für die Übungen. Im 2. Jahr ist der Verzicht auf Drogen, Alkohol, Tabak, Fleisch und Fisch ratsam.

Zur Prüfungszulassung ist der Besuch von mindestens 85% der Ausbildungsabende und 85% der Wochenend-Seminare nötig. Ein versäumtes Wochenende im Haus Yoga Vidya Nordsee kann bei frühzeitiger Abmeldung (mind. 14 Tage vorher, im Krankheitsfall auch kurzfristig mit Attest) und in Absprache mit der Ausbildungsleiterin kostenlos innerhalb des gleichen Jahres im Haus Yoga Vidya nachgeholt werden. Unentschuldigt versäumte Kursstunden können gegen Bezahlung nachgeholt werden. Verpasste Abendkurse können als Seminare im Haus Yoga Vidya nachgeholt werden: ein Wochenende ersetzt 5 Abendkurse, ein 5-Tage-Seminar ersetzt 13 Abendkurse, ein 7-Tage-Seminar ersetzt 17 Abendkurse. Du bezahlst den normalen Seminarpreis mit 20% Ermäßigung.

Die Prüfung besteht aus mindestens vier praktischen Lehrproben, einer schriftlichen und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Die Zulassung zur schriftlichen Prüfung erfolgt nach bestandener praktischer Lehrprobe und bei mindestens 85% Anwesenheit bei den Ausbildungsabenden und den Wochenenden. Zudem ist die Teilnahme am 30-Stunden E-Learning Modul „Gesundheitsförderung und Prävention“ und das Verfassen einer schriftlichen pädagogischen Arbeit erforderlich. Die Abschlussprüfung findet im Haus Yoga Vidya statt.

Ein Ausstieg ist bei Zahlung von ¼ der Restbetrages der gesamten Ausbildung möglich, im Falle schwerer Krankheit (ärztliches Attest) gegen eine Zahlung von 300 €. Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich und muss mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich vorliegen. Bei Ausstieg innerhalb der ersten beiden Ausbildungsmonate kann die Ausbildungsleiterin versuchen eine geeignete Ersatzperson zu finden. In diesem Fall kann die Zahlung des oben genannten Restbetrages teilweise (frühestens ab dem Zeitpunkt der ersten Zahlung der Ersatzperson) erlassen werden, es fällt dann jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 200 € an.

Bedingungen zur Zertifizierung bei den Krankenkassen
Um eine Krankenkassenanerkennung zu erlangen, muss man sich und seine Yogakurse über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen. Mitglieder unseres Berufsverbandes (BYV) erhalten umfassende Unterstützung bzgl. der einzureichenden Unterlagen und des Zertifizierungsprozesses. Wenn du keinen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hast, musst du nach Abschluss der Yogalehrerausbildung noch 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung sammeln und diese nachweisen, um die ZPP-Krankenkassenanerkennung zu erhalten.