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Yoga Vidya Journal
Ausgabe 4 Herbst 2000
Herausgegeben vom Bund der Yoga Vidya Lehrer Der Steuertip für Yogalehrer - Tipp 2 Fallbeispiel: Fragen: Bis zu einem Jahreseinkommen von DM 3600 (Übungsleiterpauschale ab 2000) durch den Nebenverdienst (Yogaunterricht) ändert sich nichts. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung angegeben werden. Er ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Zu beachten ist, daß diese Pauschale verfällt, wenn sie überschritten wird. Bis zu einen Jahreseinkommen von DM 7560 (DM 630 monatlich) und einem Zeitaufwand von nicht mehr als 15 Std wöchentlich durch den Nebenverdienst (Yogaunterricht) übt sie steuerrechtlich einen Nebenverdienst aus. Sie erstellt eine Gewinn/Verlustrechnung und gibt den Gewinn in der Steuererklärung an. Der eigene Yogaraum kann wie ein Arbeitszimmer in die Gewinn/Verlustrechnung einfließen, Heizung, die anteiligen Nebenkosten sowie Einrichtung, Matten, Getränke, Sitzkissen usw. werden als Unkosten angerechnet. Der Umbau ist nur als selbstständige Gewerbetreibende absetzbar. Da bereits eine Krankenversicherung besteht, verursacht dieser Schritt keine größeren Unkosten. Allerdings ist der Aufwand für die Steuererklärung, die Gewerbeanmeldung und die Einrichtung des eigenen Studios mit größerem Aufwand verbunden, da hier umfangreiche Vorschriften einzuhalten sind. Hierzu sollte sie sich bei den zuständigen Behörden informieren, die auch gleich bei der Anmeldung helfen. Auch sollte der Arbeitgeber informiert werden, um Iritationen zu meiden. Beim Unterricht zuhause erscheint es sinnvoll, eine private Haftpflicht abzuschließen. Sehr schnell ist z.B.eine Brille zerbrochen, die dann von der Versicherung ersetzt wird. Diese Versicherung kostet um die 160,00 DM jährlich und kann über den Verband bzw. mit unserem Versicherungspartner abgeschlossen werden. Die Versicherung wurde speziell für diese Absicherung gestaltet. Ab einem Jahreseinkommen von DM 32.500 beginnt die Umsatzsteuer; ab DM 48.000 tritt die Gewerbesteuer auf den Plan, und spätestens, wenn eine dieser Grenzen erreicht wird, sollte sie sich einen Steuerberater leisten. Ich wünsche
allen Yogalehrern viel Erfolg bei ihrer wichtigen Tätigkeit! Hanspeter |
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