Teilnahmebedingungen der 2-jährigen Yogalehrerausbildung

Grundkenntnisse in Asanas und Yoga-Philosophie sind notwendig, um zu wissen, was dich erwartet. Regelmäßige Teilnahme an den Kursen und Seminaren sowie der Wille, sich selbst zu entwickeln, wird vorausgesetzt. Täglich brauchst du etwa 30-90 Min. für die Übungen. Im 2. Jahr Verzicht auf Drogen, Alkohol, Tabak, Fleisch und Fisch.

Zur Prüfungszulassung ist der Besuch von mindestens 85% der Kursstunden und der Seminare nötig. Ein versäumtes Wochenende im Zentrum, Haus Yoga Vidya Bad Meinberg oder Westerwald kann bei frühzeitiger Abmeldung (mind. 14 Tage) und Absprache mit dem/der jeweiligen Ausbildungsleiter/in kostenlos innerhalb des gleichen Jahres im Haus Yoga Vidya bzw. im Zentrum nachgeholt werden (in Sonderfällen können die Konditionen abweichen, bitte bei der jeweiligen Centerleitung nachfragen; in Leipzig nicht kostenlos, sondern 30% ermäßigt). Unentschuldigt versäumte Kursstunden können gegen Bezahlung nachgeholt werden. Ein Ausstieg ist bei Zahlung von ¼ des Restbetrages der gesamten Ausbildung jederzeit möglich.

Bedingungen zur Zertifizierung bei den Krankenkassen
Um eine Krankenkassenanerkennung zu erlangen, muss man sich und seine Yogakurse über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen. Mitglieder unseres Berufsverbandes (BYV) erhalten umfassende Unterstützung bzgl. der einzureichenden Unterlagen und des Zertifizierungsprozesses. Wenn du keinen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hast, musst du nach Abschluss der Yogalehrerausbildung noch 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung sammeln und diese nachweisen, um die ZPP-Krankenkassenanerkennung zu erhalten. Vielleicht kann dich dein Center bei der Sammlung von Unterrichtserfahrung unterstützen. Frage am besten nach. 

Die Online-Ausbildung ist NICHT krankenkassenanerkannt (ZPP).