Zeitraum: 01.10.2023 - 10.10.2023 / Seminar-Nr.: B231001-2
Erfahre, was es alles braucht, um Präventionskurse für Krankenkassen zu unterrichten. Du lernst über Unterrichtsdidaktik, Pädagogik und Psychologie der Kursgestaltung, wie sie von Krankenkassen und öffentlichen Institutionen gefordert werden. Du vertiefst naturwissenschaftliche Grundlagen, um Wirkung von Körperarbeit, Sport, Tiefentspannung und damit von Hatha Yoga zu verstehen und darauf aufbauend deinen Unterricht zu optimieren. Dir werden grundlegende und weiterführende Kompetenzen vermittelt, die dir auch ohne medizinische Grundausbildung einen umfassenden Überblick über naturwissenschaftliche-medizinische Grundlagen und Anatomie vermitteln.
Ein besonderer Schwerpunkt ist das Anpassen des Unterrichts an besondere körperliche und psychische Bedürfnisse deiner Teilnehmer/innen wie Rheuma, Arthrose, Depression, Darmerkrankungen etc. So kannst du lernen klassischen Hatha Yoga der Yoga Vidya Tradition so zu unterrichten, wie es moderner Gesundheitsförderung und Prävention entspricht. Dies gibt dir die Sicherheit allen deinen Teilnehmer/innen auch mit ihren Besonderheiten und Einschränkungen den großen Nutzen von Hatha Yoga weitergeben zu können.
Hatha Yoga und Unterrichtstechniken
• Interaktionen und Synergien mit anderen Techniken der Entspannung, Spannungsregulation,
Bewegung
Yoga bei:
• Rheuma
• Arthrose
• chronische neurologische Erkrankungen
• Krebserkrankungen
• Depression
• Darmerkrankungen
• u.v.m.
Teilnahmevoraussetzungen:
1. 4-Wochen Yoga Vidya Lehrer*innen-Ausbildung oder vergleichbar
2. Modul WBI-A
3. Ein Modul WBI-B/C/D/E/F/G/H oder 5 WE aus 10er WB nach Wahl
4. Webinar „Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention“
5. Eine pädagogische Hausarbeit
Die Weiterbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Mit Teilnahmebestätigung, ca. 121 UE. Bei Bestehen der Prüfung und sofern alle Module der 2-Jahres-Yogalehrerausbildung im Modulsystem absolviert wurden, erhältst du das Zertifikat „Yogalehrer/in (BYV) ca. 810 UE (Level 4).
Als Bildungsurlaub anerkannt in NRW, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland - ggf. auch in anderen Bundesländern.