Der Yoga und Ayurveda Therapeut:innen (BYAT)
Als Berufsverband setzt sich der BYAT für die Interessen und Anliegen von Therapeut:innen ein, die auf dem Gebiete von Yoga, Ayurveda oder anderen verwandten Disziplinen tätig sind oder unterrichten. Der BYAT ist in unterschiedlichen Bereichen tätig, von der Organisation von Aus- und Weiterbildungen bis hin zu politischer Interessensvertretung. Die Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile und stärkt die Vertretung der gemeinsamen Interessen.
Der BYAT wurde 2004 gegründet. Der Verband ist Teil des Yoga Vidya Netzwerkes, das Yoga in der Tradition des indischen Yoga Meisters und Arztes Swami Sivananda - erweitert und angepasst durch Sukadev für die Menschen von heute im Yoga Vidya Stil - lehrt und verbreitet. Die im BYAT vereinigten Therapeut*innen fühlen sich verpflichtet, den Menschen durch Techniken, Übungen, Lehren und Therapien aus Ayurveda, ganzheitlichem Yoga sowie anderen vedischen und verwandten Wissenschaften und Weisheitslehren zu dienen. Im alten Indien sind schon vor Jahrtausenden Weisheitslehren, Medizinsysteme und Übungssysteme entstanden, die gerade im Leben des modernen westlichen Menschen sehr wertvoll sein können. Techniken aus diesen Übungssystemen wurden seit Jahrhunderten therapeutisch eingesetzt. Der BYAT verfolgt das Ziel, dieses Wissen zu verbreiten sowie die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.
Der BYAT verfolgt das Ziel, therapeutische Anwendungen, Techniken und Übungen auf der Grundlage von ganzheitlichem Yoga, Ayurveda, der vedischen Wissenschaften und verwandter Disziplinen zu verbreiten. Um dieses Ziel zu verfolgen, unterstützt und vertritt der BYAT Therapeut:innen, die auf diesen Gebieten tätig sind oder unterrichten und ihre Interessen, setzt sich für deren Belange gegenüber anderen Institutionen ein und fördert die Verbreitung von therapeutischem Wissen.
Eine Menge Initiativen sind denkbar und erstrebenswert. Es gibt ein riesiges zukunftsträchtiges Potential für die Verankerung und Verbreitung therapeutischer Methoden. Wir wollen und können viele Aktivitäten umsetzen, wenn du mitmachst. Wir haben die Infrastruktur, die Ideen, das Know-how, Kontakte… jetzt brauchen wir dich dazu! Es braucht Mitglieder, die dahinter stehen. Je mehr Mitglieder der Verband hat, umso stärker wird er, umso mehr kann er bewirken, umso überzeugender kann er nach außen auftreten und wahrgenommen werden!
Der BYAT hat bisher keine bezahlten Angestellten und ist in seiner Arbeit auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen. Mithilfe, Vorschläge und vor allem aktive Übernahme von Verantwortung für einen bestimmten Bereich sind daher sehr willkommen.
Wenn du mithelfen kannst, z.B. Artikel für das „Yoga Vidya Journal“ zu schreiben oder Korrektur zu lesen, Beiträge für die Internetseite hast, rechtliche oder fachliche Tipps oder Beziehungen zu Behörden teilen möchtest etc., melde dich bitte
bei Vicara oder Krischan: Tel. 05234/87-2113, berufsverband(at)yoga-vidya.de
Die Mitgliedschaft im BYAT bietet zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile, von individueller Beratung und Unterstützung zu verschiedenen Themenbereichen über verschiedene (Informations-) angebote und Ermäßigungen bis hin zur Vertretung deiner Interessen als Therapeut*in auf dem Gebiete von Yoga, Ayurveda oder einer verwandten Disziplin auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Ebenso findest du eine Gemeinschaft mit Gleichgesinnten.
Wenn du therapeutisch auf dem Gebiet von Yoga, Ayurveda oder anderen verwandten Disziplinen tätig bist oder unterrichtest und besonderen Wert auf die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen der therapeutischen Wirkungen von Yoga, Ayurveda und verwandten Gebieten legst sowie auf die Pflege der Zusammenarbeit mit Therapeut*innen, Kliniken, Therapie-Einrichtungen und Lehrinstituten, dann ist es der richtige Verband für dich! Du kannst Mitglied werden, wenn du über 18 Jahre bist, eine mehrjährige, tiefgehende Therapieausbildung in den Gebieten Ayurveda, Meditation, Yoga oder anderen vedischen oder verwandten Disziplinen absolviert hast sowie als Therapeut*in, Arzt/ Ärztin oder Heilpraktiker*in auf diesen Gebieten tätig bist. Qualifikations- bzw. Praxisnachweise sind einzureichen. Institutionen und Vereine, die sich mit der Praxis, der Lehre, der Weitergabe oder der Erforschung dieser Disziplinen beschäftigen, können ebenfalls Mitglied werden.
Als Mitglied profitierst du vom Know-how und dem Netzwerk von Yoga Vidya und hast dadurch viele Vorteile, u.a. kostenlose Beratung in Rechts- und Steuerfragen und zur Krankenkassenanerkennung/ Zertifizierung bei der ZPP, günstige Versicherungen, Rabatte bei Einkäufen im Yoga Vidya Shop und hilfreiche Informationen auf den Mitgliederseiten, z.B. zur Selbstständigkeit und Zertifizierung bei der ZPP.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt 50 €. Bei schon bestehender Mitgliedschaft in einem anderen Yoga Vidya Berufsverband, dem Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer*innen (BYV) oder dem Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater*innen, Kursleiter*innen und Therapeut*innen (BYVG), beträgt der Mitgliedsbeitrag 15 €.
Im Folgenden findest du Hinweise auf weiterführende Informationen zu Ayurveda, wissenschaftlichen Studien zu Yoga und Meditation, dem Yoga Vidya Journal sowie dem Portal für Psychologische Therapie.
Der BYV fördert die wissenschaftliche Untersuchung von Yoga und Meditation und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Dabei arbeitet der BYV mit Wissenschaftler*innen und verschiedenen Institutionen zusammen und unterstützt Forschungsprojekte, auch von Studierenden, durch seine Infrastruktur. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sushila Thoms von der Universität Duisburg-Essen im Rahmen der Studie „Yoga bei Frauen mit zentraler Adipositas“ mit einem 12-wöchigen Yogaprogramm für übergewichtige Frauen. Hier geht es zu den Studienergebnissen und einem Videobeitrag. Hast du auch Interesse, dein Studienprojekt durch den BYV begleiten zu lassen? Dann schreibe gerne an studien(at)yoga-vidya.de.
Einen aktuellen Überblick über die Forschung zu Yoga und Meditation findest du in der vom BYV herausgegeben Broschüre „Yoga und Meditation wirken. Aber wie?!“ und im dazugehörigen Flyer. Zusammengefasst sind hier Studienergebnisse zu den Wirkungsweisen von Yoga- und Meditationspraxis bei körperlichen Beschwerden sowie psychischen Belastungen und Erkrankungen. Zudem wird ein Einblick in die erforschten präventiven Wirkungen von Yoga und Meditation gegeben. Weitere Informationen zu Studien, die sich mit den Themen Yoga, Mediation und Ayurveda befassen, sind im Yogawiki nachzulesen, das zum großen Teil durch die Mitgliederbeiträge des BYV finanziert wird. Hier findest du kurze Zusammenfassungen wichtiger deutscher und internationaler Studienergebnisse sowie auch vollständige Studien.
Ausgewählte Studien, die der BYV begleitet hat
Neben dem allgemeinen Yogatherapie-Portal hat nun auch die Psychologische Yogatherapie ein eigenes Portal. Hier findet ihr von Beschwerdebildern über dazu passende Yogastunden, Videos, mp3 und Fantasiereisen bis zu Pranayama und der Ausbildung zum Psychologischen Yogatherapeuten alles Interessante zur Psychologischen Yogatherapie. Wir freuen uns über Rückmeldungen!
1. Vorsitzende
Mona Henss
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
mona.henss(at)yoga-vidya.de
2. Vorsitzender:
Yudhishthira Franko Loddo
Gustav-Freytag-Str. 18 B
04227 Leipzig
Tel.: 0341-3034037
byv.franko.loddo.dyv(at)gmail.com
Weitere Vorstandsmitglieder:
Vicara Shakti Müller
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234-872113, Fax: 2114
vicara(at)yoga-vidya.de
Präambel
Im alten Indien sind schon vor Jahrtausenden Weisheitslehren, Medizinsysteme und Übungssysteme entstanden, die gerade im Leben des modernen westlichen Menschen sehr wertvoll sein können. Techniken aus diesen Übungssystemen wurden seit Jahrhunderten therapeutisch eingesetzt. Die im Berufsverband der Yoga und Ayurveda Therapeuten (BYAT) vereinigten Therapeuten fühlen sich verpflichtet, den Menschen durch Techniken, Übungen, Lehren und Therapien aus Ayurveda, ganzheitlichem Yoga sowie anderen vedischen und verwandten Wissenschaften und Weisheitslehren zu dienen.
§1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen “Berufsverband der Yoga und Ayurveda Therapeuten” und ist ins Vereinsregister eingetragen.
(2) Der Sitz des Vereins ist Horn-Bad Meinberg.
§2 Zweck des Vereins
(1) Der Berufsverband der Yoga und Ayurveda Therapeuten (BYAT) ist ein Berufsverband zur Verbreitung des therapeutischen Wissens, der therapeutischen Anwendungen, Techniken, und Übungen auf der Grundlage von ganzheitlichem Yoga, Ayurveda, der vedischen Wissenschaften und verwandter Disziplinen für Körper, Geist und Seele des Menschen auf ideeller Grundlage. Zweck des Vereins ist die Vertretung der ideellen und allgemeinen wirtschaftlichen Interessen des Berufstands der Yoga und Ayurveda Therapeuten.
Seine Ziele sind insbesondere:
a) Therapeuten zusammenzuführen, die auf der Grundlage von Yoga, Ayurveda, sowie anderen vedischen und verwandten Disziplinen praktizieren, lehren oder unterrichten
b) für fachgerechte Ausbildung, Weiterbildung und Überprüfung auf den therapeutischen Gebieten von Yoga, Ayurveda sowie von anderen vedischen und verwandten Disziplinen zu sorgen
c) die Förderung der wissenschaftlichen Untersuchung in die therapeutische Wirkung von Yoga, Ayurveda und verwandten Disziplinen
d) die Weiterentwicklung der therapeutischen Anwendungen und Techniken aus Yoga, Ayurveda und verwandten Disziplinen
e) die einheitliche Vertretung von Interessen seiner Mitglieder bei Behörden und öffentlichen Institutionen
f) die Pflege von Verbindungen zu Therapeuten, Kliniken, Therapie-Einrichtungen, Schulen, Lehrinstituten und anderen Therapeuten-Verbänden im In- und Ausland
(2) Die Mitgliedschaft ist unabhängig von konfessioneller Zugehörigkeit.
(3) Die Tätigkeit des Vereines dient der ganzheitlichen körperlichen, geistigen und spirituellen Entfaltung des Menschen.
(4) Der Verein arbeitet eng mit dem „Yoga Vidya e.V.”, Oberlahr/Döttesfeld, mit dem „Bund der Yoga Vidya Lehrer“, Frankfurt, und dem Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten, Köln, zusammen.
§ 3 Mittelverwendung
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(2) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 4 Finanzierung
(1) Die Mittel zur Erbringung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch- Mitgliedsbeiträge- Spenden und andere Zuwendungen- Kostenbeiträge für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen
(2) Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Dabei kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliedsversammlung Mindestbeiträge fest; Förderbeiträge von Mitgliedern nach Selbsteinschätzung sind willkommen.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
(2) Mitglieder können werden- natürliche Personen über 18 Jahre, die eine Ausbildung in den Gebieten Ayurveda, Meditation, Yoga oder anderen vedischen oder verwandten Disziplinen absolviert haben- natürliche Personen über 18 Jahre, die als Therapeut, Arzt, oder Heilpraktiker auf diesen Gebieten tätig sind- Institutionen und Vereine, die sich mit der Praxis, der Lehre, der Weitergabe oder der Erforschung dieser Disziplinen beschäftigen.
(3) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anrecht auf Mitgliedschaft besteht nicht.
(4) Bei der Prüfung auf Annahme hat der Vorstand zu berücksichtigen, ob die Person des Bewerbers eine nachhaltige Förderung des Vereinszwecks gewährleistet.
(5) Die Mitgliedschaft endet- mit dem Tod des Mitgliedes bzw. bei juristischen Personen mit der Liquidation,- durch Austritt. Dieser ist dem Vereinsvorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende anzuzeigen. - wenn der Beitrag ungeachtet schriftlicher Mahnung ein Jahr lang nicht bezahlt wurde.- durch Ausschluss
(6) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, insbesondere bei Schädigung des Vereinszweckes.
(7) Die Ehrenmitgliedschaft erhalten solche Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Maße gefördert haben. Die Verleihung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Sie endet gemäß Absatz 5. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht der Beitragsentrichtung frei. Die Qualifikation nach §6 Abs. 2 ist nicht erforderlich. Das Stimm- und Wahlrecht ist ausgeschlossen.
(8) Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Vereinszweck nach Möglichkeit zu fördern. Es hat insbesondere zu beachten, dass durch sein Verhalten das Ansehen von Yoga, Ayurveda, der vedischen und Verwandten Disziplinen in der Öffentlichkeit gestärkt oder geschädigt werden kann.
§ 6 Ethik- und Qualitätsrichtlinien
Der Verein erlässt Ethik- und Qualitätsrichtlinien, die für die professionelle Tätigkeit der Mitglieder des Vereins bindend sind. Über diese Ethik- und Qualitätsrichtlinien entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2, maximal 6 Personen. Im Einzelnen sind zu bestellen der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und bis zu 4 weitere Vorstandsmitglieder.
(2) In den Vorstand können nur Vereinsmitglieder berufen werden.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt für drei Jahre. Die Mitgliederversammlung kann jedoch auch vor Ablauf von drei Kalenderjahren den Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit neu bestimmen.
§ 9 Pflichten und Rechte des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Die Vertretung erfolgt durch den/die Vorsitzende(n) allein oder den/die stellvertretende(n) Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
(3) Dem Vorstand obliegt:- die Verwaltung des Vereinsvermögens- Die Erledigung aller Vereinsangelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.- Die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
(4) Der Vorstand ist bei Anwesenheit des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds beschlussfähig. Es entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden bzw bei seiner/ihrer Abwesenheit die des/der stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 10 Berufung und Abhaltung der Mitgliederversammlung
(1) Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt über den Jahresabschluss und den Tätigkeitsbereich des Vorstands.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind dann einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 25 v.H. der Mitglieder das unter Angabe der Gründe schriftlich verlangen.
(3) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Anträge können bis spätestens 1 Woche vor der Versammlung bei dem Vorstand schriftlich eingebracht werden.
(4) Eine schriftliche Abstimmung ohne Abhaltung einer Versammlung ist dann zulässig, wenn sich jeweils 50 v.H. der stimmberechtigten Mitglieder mit schriftlicher Stimmabgabe einverstanden erklären.
(5) Es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.
(6) Die nicht erschienenen Mitglieder können sich mittels schriftlicher Vollmacht in der Mitgliederversammlung durch andere Mitglieder im Stimmrecht vertreten lassen. Ein Mitglied darf maximal drei andere Mitglieder vertreten.
(7) Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 75 v.H. der abgegebenen Stimmen.
(8) Beschlüsse über die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung des Vereins können nur getroffen werden, wenn- die Einladung zu der Mitgliederversammlung, die über die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung beschließen soll, diesen Antrag enthält- 75 v.H. der anwesenden und vertretenen Mitglieder zustimmen
(9) Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorstandsvorsitzenden oder einem/einer Stellvertreter/in geleitet.
(10) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterzeichnet.
(11) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der/die Versammlungsleiter/in kann Gäste zulassen.
§11 Rechnungswesen
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der/die Rechnungsführer/in verwaltet die Kasse und hat für ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Buchführungsberichte sind innerhalb von 60 Tagen zu erstellen.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Rechnungsprüfer/innen. Diese haben über das Ergebnis der Prüfung an die Mitgliederversammlung zu berichten und gegebenenfalls die Entlastung des Vorstandes zu beantragen.
§12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins, bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks oder bei behördlicher Aufhebung fällt das gesamte Vermögen des Vereins an den Yoga Vidya e.V., Döttersfeld.Falls dies nicht möglich ist, beschließt die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, auch über die Verwendung des Vermögens.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
1. Vorsitzende
Mona Henss
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
mona.henss(at)yoga-vidya.de
2. Vorsitzender:
Yudhishthira Franko Loddo
Gustav-Freytag-Str. 18 B
04227 Leipzig
Tel.: 0341-3034037
byv.franko.loddo.dyv(at)gmail.com
Weitere Vorstandsmitglieder:
Vicara Shakti Müller
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234-872113, Fax: 2114
vicara(at)yoga-vidya.de
Die EUAA wurde 2006 gegründet und ist eine Dachorganisation für nationale Organisationen, Institutionen und sonstige Vereinigungen, die mit Ayurveda in Verbindung stehen, mit Mitgliedschaften von Ayurveda-Kliniken, Ayurveda-Ausbildungseinrichtungen, Therapeut*innen, Herstellern und Distributoren.
Die Mitglieder arbeiten mit ihren Vertreter*innen am Hauptziel der EUAA: Ayurveda für alle Menschen zugänglich zu machen, außerdem in die europäischen Gesundheitssysteme zu integrieren und die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen zu gewährleisten.
Der BYAT unterstützt mit seiner Mitgliedschaft den EUAA, der durch seine Arbeit auch wiederum alle Mitgliedern des BYAT, v.a. die Ayurveda Therapeut*innen und Ayurveda Praktizierenden auf vielfältige Weise (siehe Aufgaben) unterstützt.
Ziele des EUAA
Die EUAA führt im Einzelnen folgende Aufgaben durch:
Weitere Informationen zum EUAA findet ihr im Internet.
Der BYAT ist Mitglied im Ayurveda Dachverband Deutschland ADAVED, der im Jahr 2019 gegründet wurde. Anlass für die Gründung war die wachsende Notwendigkeit, die gemeinsamen Interessen gegenüber anderen Institutionen zu vertreten. ADAVED hat es zum Ziel, Ayurveda in Deutschland zu verbreiten und die Anerkennung von Ayurveda zu erreichen. Dazu verfolgt ADAVED verschiedene Aktivitäten. Dazu gehören die Vernetzung von Organisationen im Bereich Ayurveda, die Vertretung der Interessen der Mitgliedorganisationen, die Verbreitung von Informationen zu Ayurveda, die Mitwirkung an der Etablierung von Organisationen im Bereich Ayurveda sowie der Einsatz für Qualität von Ayurvedaausbildung, -produkten, -praxis und -forschung. Mitglied im ADAVED sind über 20 Organisationen aus verschiedenen Bereichen, darunter Kliniken, Ausbildung, Forschung und Medien.
Auf seinen Internetseiten informiert ADAVED über aktuelle Entwicklungen und Angebote rund um Ayurveda.