Betriebliche Gesundheitsförderung

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind das Kapital eines leistungsstarken Unternehmens. Die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz nehmen immer mehr zu, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz nimmt ab. Es bedarf einer besonderen Strategie, um arbeitsbedingte Kosten zu senken und qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft zu halten.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) steuert und integriert alle betrieblichen Prozesse zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten. Im Rahmen des BGM umfasst die betriebliche Gesundheitsförderung alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Luxemburger Deklaration 2007).

Nach § 3 Nr. 34 EStG werden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit 600 € (steuerfrei) pro Mitarbeiter gefördert. Weitere Information dazu sind auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachzulesen.

Handlungsfelder und Präventionsprinzipien

Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 10. Dezember 2014 werden Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen im Bereich Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20 und 20a SGB V festgelegt.

Business Yoga kommt als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung für folgende Handlungsfelder in Frage:

Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V

Handlungsfeld - Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V

Handlungsfeld - Psychosoziale Belastung (Stress)

  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung