Bildungsurlaub

Fast alle Yoga Vidya Aus- und Weiterbildungen sind in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen als gesetzlicher Bildungsurlaub anerkannt. Weitere Bundesländer, siehe unten.
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Welche Aus- und Weiterbildung kommen dafür in Frage?
Yogalehrer Ausbildung
Yogalehrer Weiterbildung
- Business Yoga - Yogalehrer Weiterbildung Intensiv E
- Erfolgreiches Projektmanagement mit Yoga - Yogalehrer Weiterbildung
- Klangtherapie im Yogaunterricht - Yogalehrer Weiterbildung Intensiv
- Meditative Tiefe in den Yogaunterricht bringen - Yogalehrer Weiterbildung
- Pawanmuktasana Yogalehrer-Weiterbildung
- Vinyasa Flow - Yogalehrer Weiterbildung
- Yin Yoga - Yogalehrer Weiterbildung
- Yogalehrer Weiterbildung: Yoga für Menschen mit besonderen Beschwerden
- Yoga Nidra - Yogalehrer Weiterbildung
- Yoga rund um die Geburt - Yogalehrer Weiterbildung
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- Ayurveda Marma Therapie Ausbildung
- Ayurveda Medizin Ausbildung Aufbaukurs
- Ayurvedische Marma Massage Ausbildung
- Ayuryoga Massage Ausbildung
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- Kopfschmerz Massage Ausbildung
- Rücken- und Nackenmassage Ausbildung
- Shiatsu Massage Ausbildung
- Thai Yoga Massage Ausbildung
Andere Ausbildungen
- 5 Elemente Massage Ausbildung
- Achtsamkeitspraxis Lehrer Ausbildung
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- Asana Flow Trainer Ausbildung
- Atemkursleiter Ausbildung
- Chakra Healing Basisausbildung
- Energietrainer Ausbildung
- Entspannungskursleiter Ausbildung
- Entspannungstrainer/in für Kinder Ausbildung
- Erlebnispädagogik Ausbildung
- Fantasiereisen Kursleiter Ausbildung
- Faszien Yoga Trainer/in Ausbildung
- Gewaltfreie Kommunikation Ausbildung
- Gong und Klangtrance Ausbildung
- Grundlagen der Wildnispädagogik Ausbildung
- Health & Life Style Berater/in Ausbildung
- Holistic Pulsing Ausbildung
- Ho'oponopono Ausbildung
- Hormon Yoga Lehrer/in
- Klangreise und Klangmeditation Ausbildung
- Lachyoga Übungsleiter Ausbildung
- Lomi-Lomi - Hawaiianische Energiemassage Ausbildung
- Mantra Yogalehrer Ausbildung
- Mardhana Massage Ausbildung
- Meditationskursleiter Ausbildung
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- Spirituelle Lebensberatung Ausbildung
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- Traumyoga Ausbildung
- Vedanta Kursleiter Ausbildung
- Vegane Ernährungsberater/in Ausbildung
- Vegane Kochausbildung
- Yin Yogalehrer/in Ausbildung
- YoBEKA-Trainer/in Ausbildung
- Yoga fürs Herz nach Dr. Dean Ornish
- Yoga Personaltrainer Ausbildung
Yogatherapie Ausbildung
- Psychologische Yogatherapie bei Burnout - Yogalehrer Weiterbildung
- Yoga Grundbaustein der Yogatherapie Ausbildung für medizinische Berufe
- Yogatherapie bei Erkrankungen der Atemorgane (des respiratorischen Systems)
- Yogatherapie zur Stärkung des Immunsystems und des Kreislaufs
Alle Aus- und Weiterbildungen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind >>>
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen und Weiterbilden. Der Arbeitnehmer hat so die Möglichkeit – beurlaubt von der Arbeitszeit, bei weiterer Lohnzahlung - ein Weiterbildungsseminar zu besuchen.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.
Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub (evtl. mit kleinen Einschränkungen) nach eigenen Interessen die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen. Der Arbeitgeber hat ein Einspruchsrecht bei der Genehmigung des Bildungsurlaubes. Ein Ablehnungsgrund kann sein, wenn der Inhalt der Weiterbildung dem Arbeitgeber nicht passend zum Arbeitsbereich des Arbeitnehmers erscheint.
Da es kein einheitliches, bundesweit gültiges, Gesetz gibt, das den Bildungsurlaub regelt, gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Richtlinien. In einigen Bundesländern besteht leider nicht die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Einige Arbeitgeber genehmigen auch 10 Tage am Stück /alle 2 Jahre - dies ist jedoch Verhandlungssache.
Infos findest du auch unter:
www.bildungspraemie.info und www.yoga-vidya.de/foerdermittel
Beantragung des Bildungsurlaubes
Bevor du überlegst einen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, solltest du dir folgende Fragen stellen:
- Gibt es in dem Bundesland, in dem du arbeitest, die Möglichkeit Bildungsurlaub zu bekommen?
- Hast du Anspruch auf Bildungsurlaub (nur für Angestellte oder Auszubildende)?
Insofern diese Themen geklärt sind kannst du dich an unser Team zur Beratung für Bildungsurlaub wenden. Dabei erfährst du unter anderem welche Yoga Vidya Aus- und Weiterbildungen in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind:
Beratung Bildungsurlaub
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-2170, Fax -2114
bildungsurlaub(at)yoga-vidya.de
Anerkannte Ausbildungen
Yoga Vidya hat für folgende Bundesländer unterschiedliche Aus-und Weiterbildungen als Bildungsurlaub anerkennen lassen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
In NRW und Hessen arbeitet Yoga Vidya mit der Akademie der Kulturen zusammen, deshalb sind in diesen beiden Bundesländern fast alle Aus- und Weiterbildungen als Bildungsurlaub anerkannt.
Bescheinigung des Bildungsurlaubs
Wenn du mit uns eine Aus- oder Weiterbildung gefunden hast, die auch inhaltlich etwas mit deinem Arbeitsbereich zu tun hat, dann stellen wir dir eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber aus. Diese Bescheinigung ist spätestens 4-6 Wochen vor Seminarbeginn bei deinem Arbeitgeber zur Prüfung einzureichen. Es ist sinnvoll, die Bescheinigung schon so früh wie möglich einzureichen, damit dein Arbeitgeber deine Vertretung organisieren kann. Die Chancen einer Bewilligung steigen damit. Wir empfehlen dir, die Aus- oder Weiterbildung erst verbindlich zu buchen, wenn du eine schriftliche Genehmigung deines Arbeitgebers vorliegen hast. Einige Arbeitgeber erwarten von ihrem Arbeitnehmer nach Abschluss eine Bestätigung über die Teilnahme. Diese stellen wir dann für dich aus.
