Meister Eckhart

Meister Eckhart ( * um 1260 in Hochheim oder in Tambach; † vor dem 30. April 1328 in Avignon) war ein einflussreicher Mystiker und spiritueller Lehrer des Spätmittelalters. Eckhart diente viele Jahre im Orden der Dominikaner und erlangte in diesem hohe Ämter. Zum Ende seiner Laufbahn im Orden wurde er aufgrund von Häresie angeklagt und starb vor dem Abschluss des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens. Die Lehre von Meister Eckhart hatte einen starken Einfluss auf die Spiritualität im deutschen und niederländischen Raum.

Grundlegenes

Bei diesem Kommentar handelt es sich um eine Niederschrift aus einer Yoga Vidya-Podcast-Folge von Sukadev aus dem Jahre 2014.

Kurzinfo. Meister Eckhart lebte von 1260 bis 1328, wurde in Hochheimgeboren und ist in Avignon gestorben. Er war ein einflussreicher spätmittelalterlicher Theologe, Philosoph und Mystiker. Er war insbesondere jemand, der spirituelle Praxis im Alltag leben wollte und gelebt hat. Er wurde zwar am Ende seines Lebens in einen Inquisitionsprozess verwickelt und war immer am Rande der Verurteilung, und auch ein Papst [...] hatte ihn zwar nicht als Häretiker verurteilt, aber einige seiner Aussagen wurden als Irrlehren bezeichnet, und zwar von Papst Johannes Paul dem 22. und der verbot die Verbreitung der sie enthaltenden Werte, nicht Werke.

Christliche Gelassenheit. Im mittelalterlichen Christentum kam der Gelassenheit eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere der Mystiker und spirituelle Lehrer Meister Eckhart sprach in seinen Predigten und Traktaten immer wieder von Gelassenheit. Vielleicht hat Meister Eckhart sogar das Wort Gelassenheit in die Sprache eingeführt. Zumindest hat er dem Wort Gelassenheit eine besondere Bedeutung zugewiesen, hat vielleicht den Ausdruck popularisiert.

Schreibweise. Was die Schreibweise seines Namens betrifft, so hatten die Schreiber vor 700 Jahren dieselben Probleme damit, wie mit den heutige Eckharts auf dem Einwohnermeldeamt. In den Handschriften kursieren neben Echardus auch Aychardus, Aricardus, Aycardus, Ayerdus oder Ekhardus, Equardus, Eckardus oder Ecgehardus, Ecckardus oder Eckehart, Eckard, Eckehardus oder Ekhart. Die Frauen nennen ihn Hechard oder einfach Eckhart.

Chronologischer Lebenslauf

Rätselhafte Herkunft

Meister Eckhardt wurde möglicherweise vor diesem Fixjahr (oder auch danach) in Hochheim auf einem Lehen des Burgmannen "Ekehard der Wangenheimer",  als Sohn des Eckehards, in Thüringen geboren. Bedauerlicherweise stammt das erste beweisbare Lebenszeichen Eckharts aus dem Jahre 1294, woraus folgt, das wir die Jahre bis zu seiner Geburt nur indirekt zurückverfolgen können. Am 18. April 1294 hält Eckhart als Mönch des Ordens der Predigerbrüder seine "Antrittsvorlesung" an der Universität Paris. Nach den Statuten der Universität sollte er zu dieser Zeit mindestens 33 Jahre alt sein. Eckharts Familienname war "von Hochheim". Sein vermutlicher Vater wird in zehn Dokumenten des Klosters Georgenthal als Zeuge genannt; ab 1260 als miles und ab 1265 als dominus, d. h. als Ritter, der über einen Hof verfügte.

Was seinen Werdegang betrifft, so scheint Einigkeit zu herrschen, daß er "schon in jungen Jahren ... in das Dominikanerkloster Erfurt ... eingetreten" war. Dort "absolvierte er mit dem studium logicale, naturale und biblicum den Bildungsgang eines Studenten des Dominikanerordens" (Steer). Wenn dem so war, dann kann das nach den Konstitutionen von 1265 frühestens um 1274 erfolgt sein, da er mindestens 14 Jahre alt gewesen sein mußte, um angenommen zu werden. Wann er nun tatsächlich dem Orden begegnete, wird wohl nicht mehr zu erfahren sein, weshalb ich im folgenden einen fiktiven Werdegang bis 1293 skizziere, ausgehend von dem frühestmöglichen Beginn unter Zugrundelegung der maximal genannten Ausbildungszeiten der jeweiligen Studien (Sturlese geht in der Anmerkung zu Acta n. 1 von einem Eintrittsalter zwischen 15 und 17 Jahren aus).

Spekulationen und Annahmen

Davon abgesehen ist bei Eckhart nichts sicher. Nicht einmal sein Vorname. Der von Hochheim scheint er wohl gewesen zu sein, "als er sich mit demütig gesenktem Haupte vor dem Prior auf die Knie niederließ und dieser ihm das Klosterkleid umhängte und zugleich feierlich die Worte las: 'Begraben und vergessen soll dein bisheriges Leben sein, auf daß du als neuer Mensch auferstehest in unserm heiligen Orden! Daher sollst du nicht mehr ... sondern Eckhart heißen!'" [s. BgT]. So wurde zumindest am 8. September 1879, im damals österreichischen Mähren, ein Gottfried zu Pater Leonardus. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß dieser Brauch schon im 13. Jahrhundert existierte. Für die drei "..." könnte man z.B. Heinrich (1) einfügen oder Johannes (2). Letzterer geistert er immer noch durch die Literatur (und durchs Internet).

Und was die folgenden Annahmen bis 1293 betrifft, so handelt es sich dabei vorzugsweise um die "Standard"-Variante, die versucht, aus den gegebenen Quellen den Durchschnitt zu ermitteln. Dabei ist weder erwiesen, ob Eckhart in Erfurt ins Kloster eintrat (es könnte auch Eisenach gewesen sein), noch wann. Ebensowenig ist seine Ausbildungsdauer bekannt, da sämtliche diesbezüglichen Dokumente im Verlauf der letzten siebenhundert Jahre verschütt gegangen sind. Auf gut Deutsch: die folgenden Überlegungen sind rein spekulativer Natur. Ebensowenig wissen wir, ob er von seinen Eltern für das Klosterleben bestimmt wurde, oder ob er sich selbst dazu entschloss. Bekannt ist allerdings, daß die Dominikaner des Klosters Eisenach, zu deren Terminierbezirk auch Wangenheim und Hochheim gehörten, Terminierhäuser u.a. in Gotha und Langensalza eingerichtet hatten, von wo aus sie in den Dörfern der Umgebung predigten und Almosen sammeln gingen. Dabei werden sie auch in Wangenheim erschienen sein, wo Eckhart sie hätte hören können (Vöckler, S. 109).

1274: Eintritt in das Domenikanerkloster

Eintritt in das im Jahre 1229 gegründete Dominikanerkloster in Erfurt, einem der ältesten und angesehendsten Konvente des Ordens in Deutschland. Alternativ könnte man auch an den o.a. viel näher gelegenen Konvent in Eisenach denken. Ebenso wie der Gründer des Erfurter Konvents, Graf Elger von Honstein, der später Prior in Eisenach wurde, wäre er dann den umgekehrten Weg gegangen. Dagegen spricht, daß Erfurt das Zentrum nicht nur dominikanischer Gelehrsamkeit darstellte, vergleichbar nur mit Köln oder Wien, und somit wesentlich bessere Studienbedingungen bereitstellte. Wenn er bereits über die geforderten Grundkenntnisse verfügte (s. Studium bei den Dominikanern), kann er diesen Unterricht z. B. an einer der beiden Stiftsschulen in Erfurt erworben haben. Inwieweit bereits Wangenheim z.B. über eine Dorfschule verfügte, läßt sich nicht mehr ermitteln.

1275: Ablegen des Gelübdes

Nach einjährigem Noviziat legt Meister Eckhardt den Profess, also sein Ordensgelübde ab. In den folgenden zwei Jahren erfolgt seine Einweisung u. a. in die ordensrelevanten Angelegenheiten. Sollte er ohne Vorkenntnisse angenommen worden sein, so hat er jetzt die Möglichkeit, sich die notwendigen Lateinkenntnisse anzueignen.

1277: Das Studium Artum

Beginn des studium artium. Koch wollte ihn in diesem Jahr bereits in Paris sehen. Dies schloss er aus der Formulierung "nostris temporibus", die er mit "zu meiner Zeit" übersetzte. Abgesehen davon, daß der Orden einen der drei begehrten Plätze in Paris (s. 1246) wohl kaum an einen unbekannten, 17jährigen Frischling aus der thüringischen Provinz vergab (der zudem wahrscheinlich mindestens ebensogut vor Ort studieren konnte), ist auch seine Übersetzung merkwürdig. Nostris temporibus heißt "zu unserer Zeit". Eckhart schrieb diesen Satz in seiner Verteidigungsschrift aus dem Jahre 1326, also gut 50 Jahre später, und wollte damit wohl eher darauf hinweisen, dass der Vorgang von 1277 sich noch zu Lebzeiten der an seinem Prozess beteiligten Personen abgespielt hatte (auf Aufforderung des Papstes Johannes XXI an den Pariser Bischof vom 10.1.1277, nach Irrlehren zu fahnden, stellte dieser, beraten von einer 16-köpfigen Kommission, 219 Sätze zusammen, die er am 7. März feierlich verurteilte. [Flasch, S. 53] Darunter befanden sich auch einige des Thomas von Aquin).

1280: Das Studium Naturalium

Beginn des studium naturalium entweder in Erfurt oder an drei jeweils auf den Provinzialkapitel 1280, 1281 und 1282 festgelegten Klöstern. Sturlese geht von 2 Jahren aus, aber da mehrere Autoren von 2-3 Jahren sprechen, setze ich hier gemäß der Vorgabe die Höchstdauer an. Damit war das Grundstudium abgeschlossen.

1283: Das Studium Solemne

Beginn des studium solemne, von Sturlese "Theologie" genannt. Dieses kann ebenso wie die vorrangegangenen Studien an drei jährlich wechselnden Orten stattgefunden haben, es ist aber auch möglich, dass er an einem großen Konvent lernte. Welches der etwa 60 Kovente der Provinz Teutonia zu dieser Zeit als "groß" bezeichnet werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei der in Köln wohl sicher dazuzuzurechnen ist, möglicherweise auch der Straßburger Konvent. 

1286: Das Studium Generale

Beginn des studium generale (Sturlese: "studium solemne") am Generalstudium in Köln. Das sich Eckhart in diesem Jahr in Paris aufgehalten haben soll, ist nicht eindeutig, zumal erin seiner (letzten) Schrift von 1326 (trotz der Spitzfindigkeiten Kochs) nicht behauptet, er sei 1277 (oder 1286) dort gewesen, sondern lediglich darauf hinweist, daß hier (bei den über 100 Sätzen, mit denen er Irrlehren verbreitet haben sollte) eine vergleichbare Situation vorläge wie in Paris, was den Angesprochenen noch in Erinnerung sein dürfte, da es ja "zu unserer Zeit" stattgefunden habe.

Dazu Trusen: "L. Hödl wies darauf hin, daß die genannte Anspielung eher die Vorgänge von 1285/86 betrifft, als neuerdings auf die Weisung Honorius IV. die Magister der Theologie in Paris über die Rechtgläubigkeit der Formphilosophie des Thomas befinden sollten. 'Nostris temporibus' würde sich dann nicht auf das eigene Erleben in Paris beziehen, sondern darauf, daß den Älteren jene Dinge noch gut in Erinnerung seien. Eines hat J. Koch bei seiner etwas vorschnellen biographischen Interpretation völlig übersehen, das jedoch entscheidend ist. In seinen Entgegnungen vor den Kölner Richtern, denen die fragliche Stelle entnommen ist, sprach Eckhart von sich selbst niemals im Plural. Waren die Worte auf sein eigenes Leben bezogen, dann hätte er die Formulierung, wie überall dort, in der Einzahl abgefaßt. Er wollte aber darauf hinweisen, daß jene Ereignisse den Inquisitoren wie ihm selbst bekannt wären, sich jedenfalls noch zu ihren Lebzeiten abgespielt hätten" (ebenda, S. 15).

Ob Eckhart "dem alten Weisen in seiner Zelle" noch zuhörte oder nicht, wie Koch aufgrund des Albertus saepe dicebat annahm, wissen wir nicht. Er war nach dem bisher Aufgeführten frühestens ab 1283 in Köln (Albert starb 1280). Da wir jedoch nicht wissen, an welchem Konvent er ab 1277 studierte, ob an einem oder an mehreren, ist es möglich, daß er zumindest in einem der Jahre bis 1280 ein Jahr auch in Köln verbracht hat. Außerdem ist es nach Ruh sehr wahrscheinlich, dass man "'Goldene Worte' aus Alberts Munde sicher in dominikanischen und gelehrten Kreisen nicht nur in Köln vernehmen konnte" (Ruh, S. 20). Unabhängig davon war das Generalstudium Voraussetzung für die Tätigkeit des Sentenzenlektors, wie Eckhart sie 1293/94 in Paris ausübte. Außerdem konnte nur jemand an diesem Studium teilnehmen, der im Orden zum Lektorenamt oder zu noch höheren Lehraufgaben ausersehen war, was eine Auszeichnung darstellte.

1289: Die Priesterweihe

Nach Abschluss der ordensinternen Studien findet die Priesterweihe Eckharts statt. Er wird nun ("für einen gewissen Zeitraum") als Lektor oder Prior tätig. An welchem Kloster, ist nicht bekannt. Es kann sich dabei ebenso gut um Köln wie um Erfurt, oder ein beliebiges anderes der inzwischen vielleicht 65 Konvente gehandelt haben. Das dürfte nicht das erste Mal gewesen sein, daß er Lektorat las. Es war (schon in Anbetracht der ständigen Unterversorgung mit entsprechend qualifizierten Lehrern) üblich, daß ein Student des Studium naturalium die Lectio in einem Studium artium übernahm. Ebenso konnte er als Student der Theologie im studium naturalium lehren und schließlich als "Generalschüler" die Studenten im Studium solemne unterweisen.

1290: Immatrikulation in Paris

Offenbar war er seinen Oberen besonders aufgefallen, denn er erhält die Möglichkeit, sich an der Universität von Paris zu immatrikulieren. Ruh und Sturlese vermuten ein "Zusatzstudium für Hochbegabte" oder auch "Fortbildungsstudium der Theologie", wie es für Dietrich von Freiberg (1274) bezeugt ist, der zu dieser Zeit ebenfalls in Paris weilt und von 1293-1296 als Provinzial der Teutonia tätig werden wird. Soweit eine von mehreren möglichen Skizzen zu Eckharts Werdegang vom Eintritt ins Kloster in Erfurt bis zu seiner Tätigkeit als Lektor der Sentenzen in Paris. Das Studium könnte insgesamt kürzer gewesen sein oder er könnte auch wesentlich später als bisher gedacht in den Orden eingetreten sein, was seine Geburt in die 50iger Jahre verlegen würde, oder er hatte vielleicht sogar eine ganz andere Entwicklung genommen.

So ist es durchaus vorstellbar, dass Eckart zunächst eine ritterliche Erziehung genoss. Er könnte Knappe auf Burg Wangenheim gewesen sein. Und da die "Bildungsreise des Knappen oder jungen Ritters mit seinem Hofmeister, als deren Ziel mit Vorliebe Frankreich gewählt wurde", "sehr beliebt war" (Wühr, S. 97), könnte er um 1275 tatsächlich in Paris gewesen sein und dort mit dem Studium des Artes begonnen haben, was ja bereits ab dem Alter von 15 Jahren möglich war (und wodurch Koch doch noch bestätigt würde, wenn auch auf eine Weise, an die er nicht gedacht hatte). Im Verlauf dieses Studiums hätte er die Dominikaner schätzen gelernt und wäre dort in den Orden eingetreten. Allerdings wäre dann unter anderem zu fragen, wie er dieses Studium finanzierte. Aber wie dem auch sei, diese Möglichkeit wollen wir hier nicht weiter verfolgen.

1293: Collatio in libros sententiarum

Zwischen dem 14. September und dem 9. Oktober hält Eckhart die "Collatio in libros sententiarum", eine Art Antrittsrede, die gemäß den Statuten der Pariser Universität als feierlicher Universitätsakt einer Vorlesung voranzugehen hat. Der Sentenzenlektor war bereits ein gehobenes Amt. Es beruhte auf dem Bakkalaureat der theologischen Fakultät, dem das Studium der Artes voranging. (Ruh, S. 19) Dieses Lektorat bereitet auf den Magister in Theologia vor und setzt eine abgeschlossene Laufbahn innerhalb seines Ordens voraus. Seine einjährige Tätigkeit als Lektor stellte insofern eine Auszeichnung dar, als er damit einen der zwei Lehrstühle für Nichtfranzosen besetzt.

1294-1298: Lehrtätigkeit und Klosterleitung

Mit dem 18. April, dem Ostertag, beginnt die datierbare Vita Eckharts, nämlich ab dem Zeitpunkt, an dem der Dominikanermönch Frater Ekhardus als lector sententiarum der theologischen Fakultät bezeugt ist. Aufgabe dieses Lektorats war es, die "Sentenzen" zu "lesen", dass heisst das akademische Lehrbuch der Theologie, die "libri quatuor sententiarum" des Petrus Lombardus zu erklären  Daraus resultierten die Sentenzenkommentare, in der Regel das erste Hauptwerk eines theologischen Lehrers. Derjenige Eckharts scheint nicht erhalten zu sein (Ruh, S. 19). An diesem Tag "bestieg ein junger Akademiker die Kanzel der Pariser Predigerkirche St. Jacques. Die Predigt, die er hielt, wurde von einem Zuhörer mitgeschrieben, und eine Kopie davon gelangte wenige Jahre danach in die Bibliothek des Klosters Kremsmünster, wo sie sich noch heute befindet. Dieser Text zeichnet sich durch Frömmigkeit, Gelehrsamkeit und rhetorische Gewandtheit aus. Der ursprüngliche color rhetoricus erklingt noch an vielen Stellen, und der Verfasser häuft unzählige Sprüche aus der Bibel und aus den Werken der Patristik - besonders aus Augustinus - mit beeindruckender Souveränität an" (Sturlese, S. 5).

Nach Abschluss seiner Lehrtätigkeit kehrt Eckhart nach Erfurt zurück. Vermutlich ernennt ihn der Provinzial der Teutonia (1293-96), Dietrich von Freiberg zum Prior des Erfurter Predigerklosters und zum Vikar von Thüringen. Diese doppelte Tätigkeit fordert ihn in mehrfacher Beziehung. Zum einen lehrt er im und leitet das Kloster, und zum anderen darf er beschwerliche Wege auf sich nehmen, die Konvente in Thüringen zu besuchen. Daneben findet er noch die Zeit, seine Erfahrungen mit den theologischen Fragen der Brüder in eine (Unterrichts-) Schrift mit dem (heutigen) Titel "Reden der Unterweisungen" münden zu lassen, die er in Deutsch abfasst. Das bedeutet, dass er auch die erreichen wollte, die kein Latein verstanden. Wie Albrecht anmerkt, scheint die Predigerkirche zu Erfurt das einzige noch existierende Bauwerk zu sein, in dem Eckhart predigte. Als Eckhart sein Amt als Prior des Klosters antritt, ist Thüringen in Aufruhr. Im Jahr zuvor hatte Landgraf Albrecht das Land an den König verkauft, was nicht alle gut hießen, weshalb Adolf von Nassau einfiel und weite Landstriche verwüstete. Angesichts von Mord- und Totschlag verwundert es, dass Eckhart sich nicht dazu äußert, zumindest nicht direkt. Es war gerade 10 Jahre her, dass sich ein Schriftsteller in Erfurt anonym bitter über das Schweigen der Pfaffen im Thüringischen Erbfolgekrieg (1247-63) beschwert hatte. Andererseits war das für die Menschen Alltag.Vielleicht steht eine Predigt (DW I, Nr. 7) aus dem "paradisus anime" damit im Zusammenhang, wo Eckhart von Frieden und vor allem Barmherzigkeit spricht. Das Leitzitat (Hosea 14,4) fällt nach katholischem Ritus auf den Quatemberfreitag im September (Theisen, S. 194).

1298-1302: Vikar oder Prior

Auf dem Generalkapitel von Metz wird Ämterhäufung untersagt, insbesondere das gleichzeitige Ausüben des Amtes als Prior und Vikar. Dies ist vernünftig, da sich beide Tätigkeiten widersprechen: der Prior hat vor Ort, also im Hause anwesend zu sein, während der Vikar viel unterwegs sein muß. Es ist nicht bekannt, welchen "Job" Eckhart nun abgegeben hat, aber es spricht vieles dafür, das es der des Priors war. Insgesamt dürfte er in diesen Jahren nicht nur in Thüringen unterwegs gewesen sein und kennengelernt haben, was den Menschen auf der Seele lag. Sein "Priorat in Erfurt endete spätestens 1300, da das Generalkapitel von Marseille alle Konventsprioren der Teutonia von ihren Ämtern absolvierte" (Koch, S. 259).

1302: Promotion zum magister sacrae theologiae

Im Jahr 1302 befindet Eckhart sich wieder in Paris und wohnt im Dominikanerkonvent St. Jacques, der sich direkt gegenüber der inzwischen einhundertjährigen Pariser Universität befindet. Er hatte sich durch sein Sentenzenlektorat die Lizenz (Habilitation) erworben, einen der Lehrstühle auf ein Jahr zu besetzen, die bereits Albertus Magnus und Thomas von Aquin gesehen und gehört hatten. Er promoviert zum "magister sacrae theologiae". "Bruder Eckhart" darf nun den Titel "Magister" führen, also Meister genannt werden. Als "magister actu regens" (amtlich beauftragter Professor, oder auch Ordinarius) hat Eckhart neben der Teilnahme an den Disputationen, die Aufgabe, Texte aus der Bibel zu erklären. Aus dieser Lehrtätigkeit gingen in der Regel die zahlreichen Bibelkommentare des Hoch- und Spätmittelalters hervor. Auch von Eckhart sind einige überliefert. Dabei ging es laut Ruh um drei wesentliche Fragen:

  • Utrum in Deo sit idem esse et intellegere? Ist in Gott Sein und Erkennen identisch?
  • Utrum intelligere angeli, ut dict actionem, sit suum esse? Ist das Erkennen des Engels, insofern es eine Tätigkeit besagt, mit dessen Sein identisch?
  • Utrum intelligere dei in patria sit nobilior eius dilectione in via? Ist der Lobpreis Gottes im Himmel edler als die Liebe zu ihm auf Erden?

Wie man sieht, ist eine Antwort darauf nicht leicht zu finden. Im August dieses oder Februar des folgenden Jahres hält er auch eine Predigt zum Tage des Hl. Augustinus, wobei der Mitschreibende vermerkt, diese sei von dem "magistri Echardi de hochheim". Hier wird zum einzigen Mal seine Herkunft genannt.

1303: Ernennung zum Provinzial

Im Frühsommer kehrt er nach Erfurt zurück, wo er (wahrscheinlich am 8. September) zum ersten Provinzial der neu gegründeten Ordensprovinz Saxonia gewählt wird. Die Ordensprovinz umfaßt 8 Nationen, darunter die Mark Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Westfalen, die allerdings erst 1308 eingerichtet werden. Sie reicht im Norden von Stralsund und Hamburg, bis in die Niederlande und besteht aus 47 Konventen. In den folgenden Jahren ist er von seinen administrativen Aufgaben völlig in Anspruch genommen. Zusätzlich zu den normalen Verwaltungsaufgaben ist er auch für die Organisation, Durchführung und Leitung der Provinzialkapitel verantwortlich. Das Amt und die Tätigkeiten wird er bis 1311 ausüben. In diese Zeit fallen möglicherweise die in die Sammlung des "Paradisus anime" aufgenommenen Predigten.

1304: Teilnahme am Generalkapitel

Im Jahr 1304 nimmt Meister Eckhart an den Generalkapitel teil (soweit es ihm möglich ist), so an dem diesjährigen von Toulouse. Er verbringt eine nicht unerhebliche Zeit des Jahres mit Fußmärschen (sofern er nicht zu Pferde war - eigentlich sollte er den Umgang damit auf dem Hof seines Vaters gelernt haben, was allerdings nicht erlaubt war und nur in Ausnahmesituationen genehmigt wurde) durch unwegsames Gelände, immer auf der Hut vor wilden Tieren (Ruh) und Wegelagerern, von Raubrittern ganz zu schweigen. Allerdings wird er nicht allein gewesen sein. Zum einen hatte er wohl meistens einen Gefährten dabei und zum anderen waren die Straßen durchaus bevölkert mit allen möglichen Leuten, die aus den verschiedensten Gründen unterwegs waren: Schüler, die von Schule zu Schule, Studenten, die vom einen Studium zum anderen zogen und mit ihnen die Lehrer, Handwerker auf der Suche nach oder dem Weg zu einer neuen Beschäftigung, Kaufleute, Spielleute, Vaganten und wer aus welchen Gründen auch immer sonst noch unterwegs gewesen sein mochte.

Trotzdem konnten diese Reisen auch lebensgefährlich werden, wie nicht zuletzt Thomas von Aquin 1274 und der 8. General des Ordens, Stephan von Besançon 1294 erfahren mußten. Außerdem ist es ein Jahrzehnt katastrophaler Witterungsverhältnisse, was allein daraus zu ersehen ist, dass im Jahr zuvor die Ostsee zufror, was zwei Jahre später noch einmal passieren wird (laut Glaser sind dazu allerdings keine Quellen). Eckhart sollte auf jeden Fall über eine kräftige Konstitution verfügt haben, wenn er diesen Anforderungen gewachsen war. Im September ist er wahrscheinlich am Provinzialkapitel in Halberstadt.

1305: Testament und Teilnahme am Provinzialkapitel in Rostock

Am 19. Mai besiegelt Meister Eckhart in Gotha eine Urkunde, die sich auf den verstorbenen "Herrn Ritter Eckehard von Hochheim" bezieht. Da er zwei Jahre vorher selbst als "de hochheim" bezeichnet worden war, stellen diese beiden Dokumente die einzigen Anhaltspunkte dar, die sich auf seine Herkunft (Denifle, Koch) und Familie (Albrecht) beziehen. Am Provinzialkapitel in Rostock ist er wohl sicher anwesend, da aus dem einzig erhaltenen Originalbrief vom 11. September hervorgeht, daß es auch zu Eckharts Aufgaben gehörte, eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen den Konventen und den Städten zu klären: "Den hochehrbaren und weisen Männern, den Ratsherren der Stadt Göttingen [wünscht] Bruder Eckhart, Prior der Predigerbrüder in der Provinz Sachsen, sie mögen in den Wechselfällen dieser Welt in Gottes Bewahrung stehen.  Das Versprechen, das Euch von den mir sehr teuren Brüdern, die in Eurer Stadt niedergelassen sind, vom Prior und der Konventsbrüderschaft unseres Ordens gemacht worden sind, wonach sie ohne Eueren Willen und Euere Zustimmung ihr Areal nicht über die jetzige Ausdehnung hinaus erweitern dürfen, ratifiziere und bestätige ich. In Erinnerung dieser Sache ist zur Beglaubigung unser Siegel angehängt". [Ruh, S. 25f.]. Da die Bettelorden sich in den Städten ansiedelten, waren Konflikte um den knappen Boden vorprogrammiert. Dies sollte Eckhart besonders bei den Neugründungen von Klöstern erfahren, insbesonders bei den drei neuen Frauenklöstern in Braunschweig, Dortmund und Groningen, die während seiner Amtszeit entstehen (und vom Papst Klemens V. 1310 bestätigt werden).

1306: Beratung von Lahde

Zu Meister Eckharts Aufgaben gehört auch Rat und Beistand für die einzelnen Klöster zu geben, wie hier dem Frauenkloster in Lahde, das beschlossen hatte, den Sitz nach Lemgo zu verlegen, wozu die Genehmigung des Provinzials notwendig war. Im September ist er wahrscheinlich wieder auf dem Provinzialkapitel in Halle anwesend.

1307: Ernennung zum Generalvikar für Böhmen

Auf dem Generalkapitel in Straßburg wird er zum Generalvikar für Böhmen ernannt. Er ist damit Stellvertreter des Ordensgenerals Aymerich von Piacenza. Auftrag eines Generalvikars war es, "zu prüfen, zu bestrafen, (von Strafen) loszusprechen, zu festigen, zu reformieren, und dies von Konvent zu Konvent, von Provinz zu Provinz, am Haupt wie an den Gliedern". Dazu wird er mit besonderen Reformvollmachten ausgestattet (Die Provincia Boemiae war erst sechs Jahre zuvor, 1301, aus der polnischen Provinz herausgelöst worden). Er tritt seine Mission, die sich als sehr schwierig erweist und einige Zeit hinzieht, bereits im August an (Ruh, S. 30). Damit war er aber auf dem Provinzialkapitel im September in Minden wahrscheinlich nicht anwesend.
Währenddessen galt es, Verhandlungen mit den Herzögen von Braunschweig zwecks Erwerb eines Geländes in der Stadt zur Gründung eines Frauenklosters zu führen, was ihn im April und August beschäftigt haben dürfte.

1308: Teilung von Saxonia

Die Schenkung eines Grundstücks in Groningen an die Dominikaner vom Januar ermöglichte die Inangriffnahme der Gründung eines weiteren Frauenklosters. Meister Eckharts Sondermission in Böhmen, die demnach maximal neun Monate dauerte, war wohl von keinem durchschlagenden Erfolg geprägt, da der Provinzial der Boemiae aufgrund neuer Verstößen gegen die Reform bereits im Mai vom Generalkapitel in Padua den Auftrag erhält, die Angelegenheit zu prüfen und die Schuldigen zu bestrafen. (Ruh, S. 30). Auf dem Provinzialkapitel in Seehausen (Altmark) wurde die Provincia Saxoniae in folgende acht Nationen geteilt: Sachsen, Thüringen, Meißen, Westfalen, Slavenland, Brandenburg, Holland und Friesland. [Loë, S. 6] Dabei dürfte er dann wieder anwesend gewesen sein.

1309: Beaufsichtigung des Klosterbaus in Braunschweig

Nachdem Kaiser Heinrich VII. im Mai der Errichtung eines Konvents in Dortmund zustimmte, muss sich Meister Eckhart wegen des Klosterneubaus im Juni persönlich nach Braunschweig begeben. Es gehört zu seinen Verwaltungsaufgaben, daß er sich auch um den Bau selbst kümmern muß. Anscheinend hatten die Handwerker begonnen, eine Brücke über die Oker zu schlagen, was den Städtern überhaupt nicht gefiel. Man einigt sich darauf, daß der Bau solange gestoppt wird, bis die päpstliche Genehmigung eingetroffen ist, die dann erst Ende Januar des nächsten Jahres eintraf. Solange mußte man mit dem Provisorium zurechtkommen (und den sehr kalten Winter noch überstehen).Seine Anwesenheit wird in einem städtischen Protokoll vom 23. Juni in niederdeutscher Sprache festgehalten:"Bruder Eckhart, der Provinzial der ‚Pauler‘ (volkstümliche Bezeichnung der Dominikaner in Braunschweig), hat vor dem Rat zugesagt, daß hier alle Bauten stehen bleiben sollen, wie sie jetzt stehen, käme auch ein Bote vom päpstlichen Hofe [mit der Nachricht], daß sie [weiter] bauen können, so sollen sie doch keine Brücken und andere Objekte bauen, die der Stadt schaden könnten, es sei denn, es geschehe mit dem Willen des Rates. Als Zeugen waren zugegen Bruder Klaus, der Prior von Hildesheim, und Bruder Henrec, der Prior von Halberstadt" (Ruh, S. 26ff). Im Juli wird in seinem und dem Namen der Dominikaner der Saxonia ein Grundstück in Dortmund gekauft, auf dem das Frauenkloster errichtet werden soll. Auf dem Provinzialkapitel in Norden ist er wahrscheinlich anwesend.

1310: Generalkapitel in Piacenza

Auf dem Generalkapitel in Piacenza legt Eckhart einen Bericht über seine Tätigkeiten in Böhmen vor. Außerdem wird der Saxonia die Erlaubnis erteilt, die drei angestrebten neuen Konvente zu gründen, was umgehend mit Dortmund geschieht. Im September befindet er sich wahrscheinlich wieder auf dem Provinzialkapitel in Hamburg. Am gleichen Tag wird er auf dem parallel stattfindenden Provinzialkapitel der Teutonia in Speyer unter dem Vorsitz Dietrichs von Freiberg zu deren Ordensprovinzial gewählt, was insofern ungewöhnlich ist, da damit die Saxonia ihrer Leitung beraubt wurde. Deshalb kann diese Wahl vom Ordensgeneral auch nicht bestätigt werden.

Eckhart wird die Geschäfte der Saxonia noch bis zum Mai des nächsten Jahres führen. Auf zwei der sieben Provinzialkapitel seit 1303, an denen er vermutlich teilnahm, hielt er auch je eine Predigt und Vorlesung über Jesus Sirach Kap. 24, 23-31 (LW 2, S. 229-300). Dazu schreibt Koch, dass sie "innerhalb des Eckhartschen Schrifttums einzigartig sind" und außerdem die "einzigen bisher bekannten lateinischen Predigten", "die er selbst niedergeschrieben hat" [LW 3, S. XVII/III]. Zu Beginn von Sermo II sagt Eckhart: "Geliebte! Bei den feierlichen Antrittsvorlesungen der Theologen besteht folgender Brauch: Einer von den ersten, das heißt ältesten Meistern stellt eine Frage, und einer von den jüngsten antwortet auf sie. Es ist gewiß schon lange her, daß einer aus der Urzeit des Alten Bundes die Frage stellte: "Was ist süßer als Honig?" (Richter 14,18). Ein sehr junger Meister, der heute anfängt, heute geboren wird. "Der Herr sprach zu mir: Mein Sohn bist du, heute habe ich dich gezeugt (Ps. 2,7)- antwortet jetzt auf sie mit den Worten: Mein Geist ist weit süßer als Honig (Eccl. 24,27)" (LW 2, S. 260).

1311-1314: Rückberufung zum Pariser Lehrstuhl

Auf dem Generalkapitel in Neapel wird er von seinem Amt entbunden. Der Orden hat anderes mit ihm vor. Er wird "abermals mit der Wahrnehmung des Pariser Lehrstuhls beauftragt. Dieses zweite Magisterium an der berühmtesten Universität des Abendlandes war eine Auszeichnung, die bis dahin nur Thomas von Aquin zuteil wurde" (Ruh, S. 30). Ausschlaggebend für die Wahl Eckharts war wohl die geistige Auseinandersetzung mit den Franziskanern, für die er prädestiniert schien, da er schon während seines ersten Magisteriums "in einer seiner Quaestiones Parisienses eine ebenso eigenartige wie kühne und herausfordernde Auseinandersetzung mit dem Ordensgeneral der Franziskaner Gonsalvus de Vallebona durchfochte" (Quint, S. 15).

Sein Nachfolger wird Johannes de Busco. Damit verläßt Eckhart endgültig Erfurt, die Stadt, die ihm vermutlich ab etwa 1274 als Novize, von 1277-83 als Student, zwischen 1294-1298 sicherlich als Prior und Vikar, wahrscheinlich als Vikar bis 1302 sowie als Provinzial von 1303-1311, also insgesamt gute 25 Jahre lang Heimat gewesen war. Allgemein wird angenommen, daß er bis zum Sommer 1313 in Paris die Basis zu seinem lateinischen Hauptwerk, dem "Opus Tripartitum" legt und an den Bibelkommentare zum Alten und Neuen Testament arbeitet. Sicher ist, dass er hier Quaestionen an der Universität vorträgt. Spätestens hier erfährt er mit ziemlicher Sicherheit auch von der Marguerite Porète, ihrem Wirken, den Prozess gegen sie und ihrem Tod 1310. Außerdem war deren Inquisitor, Wilhelm von Paris, sein Hausgenosse in Saint Jacques. Ruh formuliert dazu eine Doppelthese:

  1. Eckhart hat den Miroir des simples âmes der Porète, gekannt.
  2. Er hat entscheidene Aussagen dieses Buches - die seinen eigenen Vorstellungen entsprachen oder entgegenkamen - aufgegriffen und ihnen, seiner Meinung nach, eine präzisere, theologisch vertretbare Formulierung gegeben [Ruh, S. 104].

1314: Ernennung zum Generalvikar

Aufgrund der durch das Konzil von Vienne neu entstandenen, teils bedrohlichen Situation für den Orden, wird Eckhart wieder einmal mit einem Sonderauftrag bedacht, wobei er diesmal der Ordensspitze direkt unterstellt ist. Als Generalvikar des Ordensgenerals Berengar von Landora, der beim Konzil dabei war und Eckhart auch in Paris kennen gelernt haben dürfte, wird ihm die Betreuung und Aufsicht der süddeutschen Frauenklöster mit Amtsitz in Straßburg übertragen. Zu dieser Zeit zählen zur Teutonia über 65 Frauenklöster (wie Ruh auf diese Zahl kommt, ist mir schleierhaft, da die Gesamtzahl aller Konvente der Teutonia bei Loë mit gerade 49 angegeben wird), fast soviel, wie in allen anderen 17 Ordensprovinzen zusammen, nämlich 76, während die Saxonia gerade 9 aufweist (Ruh, S. 109). Hinzu kommt die stattliche Anzahl von ca. 85 Beginenkonventen allein in Straßburg.

Hier befinden sich die Zentren der Frauenmystik: Unterlinden, Adelshausen, Oetenbach, Katharinenthal, Engelthal, Kirchberg, Töß, Schönensteinbach, Weiler. Eckhart hat insbesondere die Aufgabe, die potentiell gefährliche Spiritualität der "mystischen" Frauen in geregelte Wege zu lenken (weshalb der größte Teil seiner Predigten in diese Jahre fällt), während er auf der anderen Seite ständig im Verdacht steht, sich zu weit an das pantheistische Gedankengut einiger der Begarden und besonders der Brüder des freien Geistes anzunähern. Und der Vorwurf der Häresie fällt schnell in diesen Zeiten, zumal die Stimmung zwischen der Kirche der Stadt und den Dominikanern nicht zum Besten stand, was sogar zur Vertreibung des Konvents und einer dreijährigen Verbannung vor der Jahrhundertwende geführt hatte (Trusen, S. 25).

1316: Erste Phase der Häreserie Verfolgungen

Von seiner Anwesenheit in der Stadt zeugt das Dokument vom November. Am 13. August des folgenden Jahres (1317) eröffnet der Straßburger Bischof Johann I. von Zürich (1306-28) auf der Rechtsgrundlage der Mainzer Synode von 1310 die erste Phase der Verfolgungen gegen umherschweifende Begarden und die ihnen anhängenden Beginen (Begehardi und Swestriones) wegen Häresie, woraufhin manche abschworen, manche flohen und manche dem weltlichen Arm, sprich dem Tod übereignet wurden. Dieser Processus richtet sich wohl vorrangig gegen die Brüder und Schwestern von der "Sekte des freien Geistes und der freiwilligen Armut" und noch nicht gegen die "Drittordensgemeinschaften" (Terziaren) und die "ehrbaren Beginen" (Trusen, S. 25).

1318: Literarisches Schaffen

Nach der Publikation der Clementinen, die den Konstitutionen von Vienne Rechtskraft gaben, verkündet Bischof Johann am 22. Juli eine Reihe von Bestimmungen, die in die rechtlichen Verhältnisse der Bettelorden stark eingreifen. In seinem Rundschreiben an die "Konföderation" der sich am 5. August offiziell zusammenschließenden Äbte und Äbtissinnen und Prioren der Weltgeistlichkeit Straßburgs und Umgebung gegen die Prediger und Minoriten, ergeht sich Bischof Johann fast ausschließlich in detaillierten Ausführungsbestimmungen zur Mendikantengesetzgebung und verliert kein Wort über die Beginen, was die Pfarrer der Stadt nicht daran hindert, diese zu verfolgen (Trusen, S. 26).

Es gehörte zur Aufgabe der Bettelorden, offene Beginengemeinschaften in regulierte Ordenshäuser zu überführen. Durch diese Betreuung verlor der Stadtklerus jedoch an Einfluss und insbesondere Einnahmen, die in dieser Stadt (neben Köln verfügte Straßburg mit über die größte Zahl an Beginenkonventen) zu beträchtlichen Verlusten führten (Ruh, S. 113). Wahrscheinlich entstehen in dieser Zeit Meister Eckharts Traktat "Das Buch der göttlichen Tröstung" sowie die sowohl als Traktat wie auch als Predigt lesbare Schrift "Vom edlen Menschen". Von einem weiteren Text "Von der Abgeschiedenheit" weiß man nicht, wann er entstand (und ob er als dessen Verfasser anzusehen ist). Wahrscheinlich auch hat er in seiner Straßburger Zeit Kontakt mit seinen "Schülern" Johannes Tauler (1300-1361) und Heinrich Seuse (1295-1366).

1319: Lehre die Ungelehrten

Am 18. Januar verbietet Johann I. den Beginenstand und fordert die Bettelorden auf, diese nicht weiter zu "begünstigen". Aufgrund heftiger Proteste der Orden sieht sich Johannes XXII. in seiner Bulle Etsi apostolice sedis vom 23. Februar veranlasst, den geistlichen Status der Drittorden zu bestätigen (Trusen, S. 28). Dass es bei alldem (wie üblich) letzten Endes ums Geld ging (die Dominikaner waren aufgrund der ihnen überlassenen Schenkungen vermögender Frauen durchaus beneidet) zeigt sich in einer Anordnung des Papstes Johannes XXII. vom 26. Juni an den Dekan der Kirche St. Petri, in der dieser aufgefordert wird, die den Dominikanerinnenklöstern entzogenen Güter zurückzugeben, was den Bischof und das Domkapitel nicht daran hindert, am 26. September einen gemeinsamen Font für künftige prozessuale Auseinandersetzungen vor der päpstlichen Kurie aufzulegen. Das zeigt die Situation, in der sich Eckhart befand. Man darf wohl davon ausgehen, daß er den Frauen sowohl in seiner wie in ihrer Kirche predigte. Offenbar hat man sein Eintreten für die Belange des Ordens und seiner Seelsorge anvertrauten Frauen dazu benutzt, ihm persönlich seine Predigtweise anzulasten (Trusen, S. 29). So schreibt Trusen weiterhin: "Der Straßburger Rulman Merswin schrieb später, ein frommer Priester habe Eckhart damals angesprochen, um ihm eine freundschaftliche Warnung bezüglich seiner Predigten zu geben und ihn zu veranlassen, das Predigen über Dinge, die sehr wenige Leute verstehen könnten, zu unterlassen" (ebenda, S. 31).

Antwort gibt Eckhart im "Liber benedictus" am Ende des Buches: "Das andere Wort, das ich sagen will, ist dies, daß mancher grobsinnige Mensch sagen wird, viele Worte, die ich in diesem Buche und auch anderswo geschrieben habe, seien nicht wahr. (...) Was kann ich dafür, wenn jemand das nicht versteht? (...) Mir genügt's, daß in mir und in Gott wahr sei, was ich spreche und schreibe. (...) Auch wird man sagen, daß man solche Lehren nicht für Ungelehrte sprechen und schreiben solle. Dazu sage ich: Soll man nicht ungelehrte Leute lehren, so wird niemals wer gelehrt, und so kann niemand lehren oder schreiben. Denn darum belehrt man die Ungelehrten, daß sie aus Ungelehrten zu Gelehrten werden. Gäbe es nichts Neues, so würde nichts Altes. (...) Ist aber jemand, der dieses Wort unrecht versteht, was kann der Mensch dafür, der dieses Wort, das recht ist, recht äußert? Sankt Johannes verkündet das heilige Evangelium allen Gläubigen und auch allen Ungläubigen, auf daß sie gläubig werden, und doch beginnt er das Evangelium mit dem Höchsten, das ein Mensch über Gott hier auszusagen vermag; und oft sind denn auch seine sowie unseres Herrn Worte unrecht aufgefaßt worden" (Quint, S. 138-39). Diese Haltung ist kennzeichnend für Eckhart. Er will nicht verstehen, dass jemand mit seinen Aussagen nicht klar kommt, wo er doch nach seinem Empfinden nur die Wahrheit spricht und nichts als die Wahrheit. Dieses völlige Unverständnis seinen Kritikern gegenüber zeichnet auch den Ton seiner einige Jahre später verfaßten Verteidigungsschrift aus, in der er sich dagegen wehren wird, dass ihm aus seinen Sätzen herausgelesene Häresien vorgeworfen werden.

1322: Besuche in Frauenklöstern

Im Frühsommer erhält Eckhart, zusammen mit einem anderen Generalvikar, den Auftrag, das Dominikanerinnenkloster Unterlinden in Kolmar zu visitieren. Dies ist die letzte Amtshandlung als Generalvikar in Straßburg, von der wir wissen (Ruh, S. 168). Im Dokument heißt es, sie seien erst nach Pfingsten ernannt worden. Also war es seine erste Amtshandlung mit "disziplinären Anordnungen" und seine letzte. Aus der Zeit seines Aufenthaltes in Straßburg sind zwei Besuche in Frauenklöstern bezeugt: Katharinental und Ötenbach. Trusen: "Die vorangegangene Darstellung der damaligen Situation sollte die prekäre Lage der Seelsorge der Mendikanten in Straßburg und Südwestdeutschland klarstellen. Die Angriffe der Weltgeistlichkeit sind nicht zu bestreiten. Daß diese sich auch gegen den mit der Visitation der Frauenkonvente betrauten Vikar des Generalmagisters richten mußten und daß man dabei die Form seiner Predigten als willkommenes Ziel heraussuchte, kann sehr stark vermutet werden, was eigentlich schon aus der zitierten Äußerung Eckharts hervorgeht. Es ist nicht auszuschließen, daß jene Kreise in Straßburg bereits damals Material gegen ihn gesammelt haben, das später so verhängnisvolle Folgen zeitigte. Die Ordensleitung hat es jedoch wohl auch seiner Tätigkeit zugeschrieben, daß dort schließlich in weitem Maße die Frauenseelsorge gesichert werden konnte" (Trusen, S. 60/61).

Ruh: "Es sei daran erinnert, daß in diesen Jahren der Armutsstreit tobte, der nicht nur den franziskanischen Orden, sondern mit ihm die Kirche zu zerreißen drohte. Das franziskanische Generalkapitel zu Perugia i. J. 1322 erklärte einmütig als gesunde katholische Lehre, daß Christus und die Apostel kein Eigentum besessen haben. Diese Erklärung wurde von Papst Johannes XXII. schlichtweg als häretisch erklärt - in der Konstitution vom 12. Nov. 1323 'Cum inter nonnullos' - und wer sie vertrat inquisitorisch verfolgt" (Ruh, S. 159). Schließlich merkt Hillenbrand noch an: "Meister Eckhart lebte, solange er sich in Straßburg aufhielt, auf einer Baustelle. Seine Brüder hatten sich 1307 dazu entschlossen, ihre Klosterkirche in großem Stile umzubauen. (...) Der Baulärm drang in sein Arbeitszimmer und er konnte die Zimmerleute bei ihrer Arbeit beobachten, wie sie die Gerüste aufstellten oder den Dachstuhl aufrichteten. Überraschend häufig griff Eckhart das lebensnahe Motiv der Zimmerleute in seinen Predigten auf (6, 17, 38, 47, 50 und 61). (...) Solange das hohe Dach der Klosterkirche noch nicht den Blick versperrte, konnte er wohl direkt hinüber zum Münster schauen. Dort ging es zur selben Zeit noch lebhafter zu, da man eben dabei war, das Westwerk der Bischofskirche unter der Bauleitung von Erwin von Steinbach fertigzustellen. 1318 setzte man das prachtvolle Rosenfenster ein" (Hillenbrand, S. 152. 155/56).

1323-1324: Lehrtätigkeit in Köln

Frühestens 1323, wahrscheinlicher 1324, wird Meister Eckart vom Ordensgeneral wieder zum Generalstudium der Dominikaner nach Köln geschickt. Er nimmt dort als "lector primarius" den theologischen Lehrstuhl wahr, den vor ihm u.a. Albertus Magnus innegehabt hatte. Neben seiner Lehrtätigkeit pflegt er zu predigen und die Cura monialium bei den Dominikanerinnen in St. Gertrud, den Zisterzienserinnen in St. Mariengarten und den Benediktinerinnen in St. Machabaeorum auszuüben (Trusen, S. 63).

1325-1326: Anklage auf Häreserie

Aufgrund von Missständen im Orden ernennt Johannes XXII. am 1. August (nach Rücksprache mit dem Ordensgeneral) zwei Visitatoren, Benedict von Como und Nikolaus von Straßburg, letzterer selbst Prediger und mit der Seelsorge befaßt sowie Verfasser einer "Summa", die der Naturphilosophie und der Ethik gewidmet ist und als enzyklopädische Kompilation Lehrzwecken diente. Da Nikolaus vom Papst als "lector in conventu Coloniensi" bezeichnet wurde, kann man ihn als Lektor am Konvent ansehen, während Eckhart Lektor am Generalstudium war. Als Visitatoren waren sie ermächtigt, Ordensangehörige ihrer Ämter und Stellungen zu entheben und sie an einen anderen Konvent zu versetzen. Außerdem obliegt ihnen auch die Aufsicht über die Frauenseelsorge, und sie können Stellvertreter einsetzen (Trusen, S. 63-65). Nikolaus macht sich auch sofort ans Werk und sorgt wohl dafür, daß der Provinzial der Teutonia, Heinrich von Grüningen, durch das Generalkapitel des Jahres seines Amtes enthoben und durch Heinrich de Cigno ersetzt wird, eine klar politisch motivierte Tat, da dieser seine eigene Position unterstützt. Anscheinend gehören jedoch nur drei Leute des Ordens der "Reformrichtung" an: der neue Provinzial, der Visitator und Eckhart. Sozusagen als "Gegenmaßnahme" werden Nikolaus Auszüge aus Eckharts "Trostbüchlein" und seinen Predigten als häresieverdächtig vorgelegt, die er prüfen soll. Nikolaus prüft und spricht Eckhart von allen Verdächtigungen frei, was aber nicht mehr Rechtswirksamkeit besitzt als eine gutachterliche Stellungnahme. (Trusen, S. 70/71).

Am 5. April erläßt der Erzbischof Heinrich II. von Virneburg (1306 - 1332) eine Anordnung an die Obrigkeit der Stadt Köln, alle der Häresie verdächtigen Personen zu ergreifen und seiner Gerichtsbarkeit auszuliefern. Augenscheinlich ermutigt das die wohl ordensinternen Gegner, jetzt nicht nur gegen Eckhart vorzugehen, sondern auch Nikolaus selbst anzuzeigen. Da beide ihre Gegner nicht beim Namen nennen, sondern sie nur als emuli (Neider, Mißgünstige) bezeichnen, kann davon ausgegangen werden, dass die "Hintermänner" zu dem damaligen Zeitpunkt allen Beteiligten durchaus bekannt waren. Als Ankläger erschienen jedoch Hermann de Summo und Wilhelm von Nidecke, die als notorische Intriganten, Zuträger, Falschzeugen und Verleumder stadtbekannt waren. Aufgrund deren Anzeigen eröffnete der Erzbischof das Verfahren gegen Eckhart, was diesem Ruh zufolge wohl gelegen kam, da er anscheinend ein starkes, wenn nicht sogar ein persönliches Interesse an dessen Verurteilung hatte, dessen Gründe (wenn es sie gab) jedoch unbekannt sind (Ruh, S. 169).

Der Grund, warum der Erzbischof Heinrich gegen Eckhart vorging, war wohl ökonomischer Natur: "Auf der Frühjahrssynode von 1326 geht es um die Finanzen der Diözese. Papst Johannes hat dem Erzbischof zur Minderung der ungeheuren Schuldenlast Kölns die Erlaubnis erteilt, von den Kirchen und Klöstern seiner Kirchenprovinz ein mäßiges Subsidium zu erheben, in ihnen während zweier Jahre Visitationen zu halten und dafür die Gebühren zu kassieren. Diese Erlaubnis allein bringt dem Erzbischof aber noch kein Geld, da viele Kleriker Gründe finden werden, aus denen sie nicht zahlungsfähig seien. Er bemüht sich also in Verhandlungen mit dem Domkapitel um die Zustimmung des Klerus. Diese erhält er jedoch erst, nachdem er große Zugeständnisse gemacht hat. Drei Dinge muß er einschränken: Die Zollfreiheit von Kirchen und Klöstern; die Geld- und Dienstforderungen der erzbischöflichen Amtmänner und schließlich die Betätigung der Bettelorden in der Seelsorge. Des Geldes wegen muß Heinrich also auf den Einsatz dieser Orden zumindest teilweise verzichten. In der Auseinandersetzung zwischen Klerus und Erzbischof erweist sich der Klerus wegen seiner Finanzmacht als der stärkere. Die Seelsorge muß darunter leiden. Domkapitel, Prälaten, Kapitel und Klöster in Stadt und Diözese setzen sogar durch, daß Heinrich nicht nur den Bettelmönchen keine neue Privilegien verleiht, sondern sogar die alten in Bezug auf Predigt und Beichte widerruft" (Seng, S. 92/93).

Heinrich braucht also nur noch einen Anlass, um gegen die Dominikaner vorzugehen (da sie diejenigen sind, die am meisten von der Seelsorge profitieren) und dazu kommen ihm die ordensinternen Streitigkeiten gerade recht. Die Synode fand am 10. Februar statt, am 5. April erläßt er die Anordnung. Einige Zeit später wird das Verfahren gegen Eckhart eröffnet. Zwar gelingt es Bischof Heinrich, ihn zu diskreditieren (und vielleicht auch mitschuldig an seinem Tod zu sein), aber er hat die Rechnung ohne den Papst und die Macht des Ordens gemacht. Bis zu seinem eigenen Tod (1332) gelingt es Bischof Heinrich nicht, den Bettelorden die Seelsorge zu entziehen. Im Gegenteil, gerade aus dem Zeitraum von 1320-1340 sind die meisten, nämlich 34, dominikanischen Seelsorger namentlich bekannt (Löhr, S. 63).

26. September 1326: Verteidigung mit Streitschrift

Im Verlauf des Herbstes kommt es zu mehreren Untersuchungsverhandlungen, in denen sich Meister Eckhart gegenüber der Inquisitoren zu über hundert inkriminierten Sätzen äußert, die sie in zwei Listen zusammenfassten. Davon entstammen 49 aus den lateinischen Werken, dem "Buch der göttlichen Tröstung" und den "deutschen Predigten", 59 davon sind Auszüge aus den Predigten. In seiner Erklärung bestreitet Meister Eckhart die Rechtmäßigkeit des Verfahrens: "Erstens gebe ich vor Euch Kommissaren Meister Re[i]nher von Friesland, Doktor der Theologie, und Bruder Petrus de Estate, neuerlich Kustos der Minderbrüder, folgende öffentliche Erklärung ab: Gemäß der Freiheit und den Privilegien unseres Ordens bin ich nicht gehalten, vor Euch zu erscheinen noch auf die [gegen mich erhobenen] Vorwürfe zu antworten, zumal ich nie der Häresie beschuldigt worden bin und niemals im Rufe (der Häresie) gestanden habe, wofür mein ganzes Leben und meine Lehre Zeugnis geben, und damit stehe ich im Einklang mit der Ansicht meiner Brüder des ganzen Ordens und des Volkes beiderlei Geschlechts im gesamten Umkreis der Ordensnation. Daraus erhellt zweitens, daß der Auftrag, der Euch vom ehrwürdigen Vater, dem Herrn Erzbischof von Köln (dessen Leben Gott erhalten möge), erteilt wurde, keinerlei Rechtskraft hat, entstammt er doch verleumderischen Einflüsterungen, einer üblen Wurzel (also) und einem üblen Baum. Hätte ich geringeren Ruf beim Volke und minderen Eifer für die Gerechtigkeit, so wäre gewißlich nichts dergleichen von meinen Neidern gegen mich versucht worden. Indessen kommt es mir zu, dies geduldig zu tragen, denn 'Selig sind die um der Gerechtigkeit willen leiden' und 'Gott züchtigt einen jeglichen Sohn, den er annimmt', nach den Worten des Apostels Paulus, auf daß ich mit Recht mit dem Psalmisten sage: 'Ich bin auf Züchtigung gefaßt' [Ruh, S. 179]" Er schließt mit den berühmten Sätzen: "Irren kann ich, aber nicht ein Häretiker sein. Denn das erste betrifft den Verstand, das zweite aber den Willen" [s. VS, I n. 80].

Er bekennt sich zu den Sätzen und weist dann darauf hin: "Es ist somit offenbar, daß in jedem der angeführten Sätze - die ich tatsächlich alle geschrieben und geäußert zu haben bekenne -‚ daß in einem jeden davon, sage ich, die Wahrheit und der Grund der Wahrheit ersichtlich wird, wie ich oben dargelegt habe. Es ergibt sich aber auch entweder die wirkliche Bosheit oder die gröbliche Unwissenheit meiner Widersacher, die in ihren grobsinnlichen Vorstellungen Göttliches, Hohes, Unkörperhaftes zu beurteilen sich unterfangen, im Gegensatz zu dem Worte des Boethius, De Trinitate: 'In göttlichen Dingen gilt es geistig zu denken und nicht zu bildhaftem Werk der Phantasie herabzusinken.' Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich für dies oder für sonst etwas, was ich in den einzelnen Kommentaren über die verschiedenen Bücher der Schrift geschrieben habe, oder für beliebiges aus dem vielen andern mich vor Euch oder irgend jemand anderem als dem Papst oder der Pariser Universität zu verantworten hätte, es sei denn, daß es etwa (was ferne sei), den Glauben anginge, zu dem ich mich allzeit bekenne. Dennoch wollte ich, gleichsam als Werk der Übergebühr, jedoch unter Protest wegen der Freiheit meines Ordens, vor Euch diese Dinge aus freien Stücken darlegen, um nicht den Anschein zu erwecken, als ergriffe ich die Flucht vor dem, was mir fälschlich zugemutet wird" [s. VS, I n. 125]

Er beschließt seine Ausführungen mit einem Notandum: "Zum Schluß möchte ich bemerken: Wie in jedem einzelnen der Sätze, die ich gepredigt, gelehrt und geschrieben habe, die Unwissenheit und Beschränktheit derer zum Vorschein kommt, die solches zu entstellen trachten, so erhellt auch aus den obigen Erklärungen die Wahrheit dessen,was ich gesagt und geschrieben habe.
Der Irrtum der Gegner liegt zunächst darin, daß sie alles, was sie nicht verstehen, für verkehrt halten und wiederum das Verkehrte für eine Ketzerei - während doch nur das hartnäckige Festhalten an einem Irrtum die Ketzerei und den Ketzer ausmacht, wie das Recht und die Lehrer sagen -zweitens, daß sie, mit dem Anspruch, als 'Inquisitoren gegen die Häresie' zu gelten, sich an meine Schriften heranmachen und Dinge beanstanden, die ganz und gar natürlich sind - drittens, daß sie als Ketzereien bekritteln, was der hl. Thomas ganz offen in den Lösungen zu gewissen Beweisgängen ausführt - die sie freilich nicht kennen oder nicht in Erinnerung haben, so über die Unterscheidung und den Begriff der Univoca, Aequivoca, Analoga und ähnliches - viertens, (...) fünftens, (...) desgleichen, indem sie meinen, es gebe für Gott zweierlei 'Jetzt' der Ewigkeit, eines, in dem er sei, ein anderes, in dem er schaffe, unbeschadet der Wahrheit, daß die Welt in der Zeit geschaffen ist; denn sie wissen nicht, was Augustinus über Gott sagt: 'Alles Morgige und darüber, alles Gestrige und zurück wirkst du heute, hast du heute gewirkt. Was kann ich dafür, wenn einer das nicht versteht?' - sechstens, daß sie selbst in ihrer Kritik gewisse falsche, häretische Ansichten aufstellen, z. B. daß der Mensch nicht könne mit Gott geeint werden, im Widerspruch mit der Lehre Christi und des Evangeliums. Joh. 17: 'Du Vater, in mir und ich in dir, auf daß auch sie in uns eins seien' -
siebentens, (...) achtens, (...) Das möge für jetzt genügen!" [s. VS, II Notandum]

Leider realisiert Eckhart nicht, daß seine Einlassungen niemanden interessiert. All seine Gelehrsamkeit und Würde verpufft vor dem einzigen Merkmal, daß seine Inquisitoren eine klare Vorgabe des Erzbischofs haben: "Seht zu, daß ihr ihn verurteilt bekommt. Wenn dieser Magister von der Bildfläche verschwindet, haben wir gute Argumente. Und dann kann ich euch auch (vielleicht) bezahlen!" Danach wird dem Erzbischof eine dritte Liste vorgelegt, die von Nikolaus von Kues bestätigt werden wird und sich teilweise rekonstruieren läßt laut Sturlese, der in der Einleitung zu n. 48 schreibt: "Der Verhandlung vom 26. September, worauf sich die Soester Dokumente beziehen, gingen also nach Trusen mindestens zwei Gerichtssitzungen voraus: eine erste, in der die Anklageschrift bekannt gemacht wird und die erste Zeugenvernehmung stattfindet, und eine zweite, in der sich aus der Beweisaufnahme eine schriftliche Liste von Artikeln (I. Rotulus) ergibt, die dem Angeklagten mit der Festsetzung einer Einlassungsfrist (zum 26. September 1326) übergeben wird. Erst dann kommt eine dritte Verhandlung am 26. September, an der Eckhart die 1. Liste beantwortet. Im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme bekommt er eine weitere Liste mit der entsprechenden Einlassungsfrist. Es folgt eine vierte Verhandlung, in der er zur II. Liste Stellung nimmt. Das Soester Dokument setzt also nach Trusen wenigstens vier bis fünf Gerichtssitzungen voraus, die sich freilich bis zum Datum von Eckharts Appellation an den Apostolischen Stuhl (24. Januar 1327) fast verdoppeln mußten, wissen wir doch, daß er in der Zwischenzeit eine dritte und vielleicht noch eine vierte Liste zur Beantwortung bekam" (Sturlese, S. 257ff).

1327: Gescheitertes Appell und Tod

Inzwischen war auch gegen Nikolaus von Straßburg ein Verfahren eingeleitet worden, weshalb dieser am 14. Januar vor dem Inquisitionsgericht erscheint, gegen die Vorladung Einspruch erhebt und an den heiligen Stuhl appelliert. Dies wiederholt er am nächsten Tag in der Wohnung des Kommissars Reinher Friso und vor dem Kommissar Albert von Mailand im Konvent der Franziskaner.
Eckhart, genervt von dem ganzen Procedere, den ständigen Vorladungen, dem ewigen Rumhacken auf Aussagen, die er den Inquisitoren schon dutzende Male erklärt hat, beschließt, dem ein Ende zu bereiten und in die Offensive zu gehen. Am 24. Januar läßt er vor den beiden Untersuchungsrichtern eine Appellation verlesen, die er in seinem und dem Namen seines Ordens begründet, und fordert eine Entscheidung des Papstes Johannes' XXII.. Er will sich vor ihm in Avignon verantworten. Gleichzeitig geht er an die Öffentlichkeit. Im Anschluß an eine Predigt in der Dominikanerkirche läßt er von seinem Mitbruder Konrad von Halberstadt am 13. Februar eine Protestatio auf Latein verlesen, die er ins Deutsche übersetzt:

"Ich, Meister Eckhart, Doktor der heiligen Theologie, erkläre, Gott zum Zeugen anrufend, vor allem, daß ich jeglichen Irrtum im Glauben und jede Abirrung im Lebenswandel immer, so viel es mir möglich war, verabscheut habe, da Irrtümer dieser Art meinem akademischen Status und Mönchsstand widerstritten hätten und noch widerstreiten. Aus diesem Grunde widerrufe ich, sofern sich in dieser Hinsicht etwas Irrtümliches finden sollte, was ich geschrieben, gesprochen oder gepredigt hätte, privat oder öffentlich, wo und wann auch immer, unmittelbar oder mittelbar, sei es aus schlechter Einsicht oder verkehrten Sinnes: das widerrufe ich hier öffentlich und vor Euch allen und jeglichem, die gegenwärtig hier versammelt sind, weil ich dieses von nun an als nicht gesagt oder geschrieben betrachtet haben will, besonders aber auch, weil ich vernehme, daß man mich übel verstanden hat: so, als hätte ich [z.B.] gepredigt, mein kleiner Finger habe alles geschaffen. Das habe ich weder gemeint noch gesagt, wie die Worte lauten, sondern ich habe es von den Fingern des Knaben Jesu gesagt. Und dann, ein Etwas sei in der Seele, um dessentwillen sie, wenn die ganze Seele so wäre, als ungeschaffen zu bezeichnen wäre: dies halte ich mit den Doktoren, den Kollegen, nur dann für wahr, wenn die Seele dem Wesen nach Intellekt wäre. Niemals habe ich auch meines Wissens gesagt, noch bin ich der Meinung gewesen, daß etwas in der Seele sei, was zwar ein Teil der Seele sei, indes ungeschaffen und unschaffbar, weil so die Seele aus Geschaffenem und Ungeschaffenem bestände. Vielmehr habe ich das Gegenteil geschrieben und gelehrt, wenn nicht einer (kommt und) erklärt, ungeschaffen und nicht geschaffen hieße so viel wie nicht an und für sich erschaffen, sondern hinzugeschaffen. - Vorbehaltlich aller (dieser Richtigstellungen) korrigiere und widerrufe ich, wie ich (eingangs) gesagt habe, und ich werde im allgemeinen wie im einzelnen und immer, wann es dienlich sein wird, alles korrigieren und widerrufen, wovon sich ermitteln ließe, daß es keinen ganz gesunden Sinn hat" (Ruh, S. 182).

Dann, am 22. Februar erfährt Meister Eckhart, dass seine Appellation abgelehnt wurde. Es steht ihm jedoch frei, selbst beim Papst in Avignon vorzusprechen. Also begibt er sich mit Unterstützung seines Ordens und begleitet vom Provinzial der Teutonia, Heinrich de Cigno, sowie drei Lektoren im Alter von wohl 67 Jahren auf diese Reise. Als seine drei Begleiter werden Nikolaus von Straßburg, Konrad von Halberstadt und Otto von Schauenburg vermutet (Trusen, S. 113). Ebenfalls auf den Weg macht sich Hermann de Summo im Auftrag des Erzbischofs, ausgestattet mit den Prozessakten und vielleicht auch anderem, Eckhart belastendem Material. Um dessen Auftreten zu verhindern, wendet sich der Generalprokurator des Ordens an den Papst mit der ausführlich begründeten Bitte, Hermann festzusetzen, der auch entsprochen wird. Da es über den Verlauf des Prozesses in Avignon nur wenige Quellen gibt, bleibt der Rest Mutmaßung.

Nikolaus von Straßburg war zwischen dem 31. Mai und dem 2. Juni auf dem zu Pfingsten abgehaltenen Generalkapitel des Ordens in Perpignan als Diffinitor anwesend. Perpignan liegt etwa 180 km südlich von Avignon. Die Strecke von Köln bis Avignon beträgt etwa 900 km. In Anbetracht der Reisebedingungen und daß Eckhart nicht mehr zu den Jüngsten zählte, dürfte sich die Gruppe bald nach dem 22. Februar auf den Weg gemacht haben. Wahrscheinlich wird Eckhart in Avignon im Dominikanerkloster geblieben sein, während Nikolaus sich auf den Weiterweg nach Perpignon machte. Daß Eckhart seine (letzte) Reise einiges an Kraft gekostet haben wird, darf man annehmen. Im Sommer oder eher Herbst wird er vor eine Theologenkommission zitiert, wo er zu 28 Sätzen Stellung nehmen soll. Die Kommission besaß wahrscheinlich das Kölner Material und hatte schon eine Auswahl getroffen. Hier verliert er nun seine letzte Illusion. Wahrscheinlich war er davon ausgegangen, daß er die Möglichkeit erhalten würde, diese ihm angekreideten Sätze in seinem philosophisch - theologischen Zusammenhang darstellen zu können. Statt dessen muß er feststellen, daß diese Männer daran ebensowenig interessiert sind wie seine Ankläger in Köln. Im Gegenteil: es wird ihm mit Sicherheit nahegelegt, er solle umgehend und vollständig widerrufen, damit er als "Irrender" und nicht als "Häretiker" behandelt werden würde. Nach der Bulle hat er das dann auch getan. Ob er ein "schwerkranker Mann" war (Ruh) oder "in seiner letzten Krankheit" (Pelster), ist unbekannt. Sicher aber ist, daß es keinen Menschen mehr gab, an den er sich noch hätte wenden können. Also ging er zu Gott. Höchstwahrscheinlich ist er in Avignon verstorben und dort auf dem Friedhof der Dominikaner beigesetzt worden.

1328: Das Verfahren geht weiter

Am 30. April beantwortet der Papst eine Anfrage des Kölner Erzbischofs, der wohl vom Tode Eckharts gehört hatte und anscheinend beunruhigt ist, daß in der Sache nichts mehr weiter unternommen würde, weshalb der Papst ihn beruhigt das Verfahren laufe weiter:

"[Hen]rico archiepiscopo Co[loniensi]. Anxiari te, frater, non oportet ratione negocii quondam Ay[cardi] de ordine predicatorum, nam super illo [pruden]ter proceditur et etiam, dante domino, celeriter ad decisionem debitam procedetur. Datum A[vinione] 11 Kal. Maii anno duodecimo." [Käppeli, S. 282-296, hier: 294].

An Heinrich, den Kölner Erzbischof. Es ist nicht nötig, daß du dich, Bruder, ängstigst über das Verfahren im Fall des ehemaligen Aycardus vom Orden der Prediger, denn über jenen [den Fall] wird mit Umsicht vorangeschritten [= verhandelt] und wird auch, wenn Gott es gibt, schnell zur gebührenden Entscheidung vorangeschritten [= verhandelt] werden. Gegeben in Avignon an den 11. Kalenden des Mai im 12. Jahr (Übersetzung von Edmund Tandetzki).

27. März 1329: Verurteilung als Häretiker

In der Bulle "In agro dominico" verurteilt Papst Johannes XXII 17 von 28 Eckhart zugeschriebenen Thesen als häretisch und 11 als "übel riechend": "Die Ordensleitung ließ den Prozeß gegen Eckhart, so unangenehm er ihr sein mußte, als unvermeidbar geschehen, schwieg zum Verfahren und distanzierte sich nach dem Urteil von einem ihrer größten Söhne, indem dessen Schriften nicht in den Schriftstellerkatalog des Ordens aufgenommen wurden" (Ruh, S. 171).