Der Aufstieg des Geistes

 
 
   11 Das Individuum und die Gesellschaft: Die Philosophie des Gesetzes

Fassen wir an dieser Stelle einmal all unsere bisherigen Beobachtungen zusammen. Alle menschlichen Unternehmungen stehen in lebendiger Beziehung mit dem sozialen Leben. Die Beziehungen des Individuums zur menschlichen Gesellschaft sind hauptsächlich psychologischer und moralischer Natur, obwohl sie auch andere wichtige Aspekte aufweisen, wie den ökonomischen, gesetzlichen und politischen sowie viele andere. Die psychologische Beziehung führt jedoch die Liste an und bildet damit die Grundlage aller menschlichen Ausübungen, seien diese nun persönlicher oder sozialer Natur. Es ist eine offensichtliche Tatsache, daß keine Gesellschaft unabhängig von den Individuen existiert, aus denen sie gebildet ist, so daß man von diesem Standpunkt aus logisch schlußfolgern kann, daß alles, was im Individuum enthalten ist, ebenso in der Gesellschaft enthalten sein muß. Soziale Werte scheinen nur eine Gesamtheit aller individuellen Werte zu sein, wobei sich beide nur in ihrer Größenordnung unterscheiden, nicht jedoch in ihrer Qualität. Sollte dies die Wahrheit über die menschliche Gesellschaft sein, so wäre es nutzlos sich einzubilden, daß soziale Gesetze und Regulierungen irgendeinen Einfluß auf das Individuum ausüben können. Dies würde den sozialen Umgangsformen, der sozialen Tradition und selbst der sozialen Moral natürlich jede wirkliche Bedeutung absprechen.

        Die gesamte Thematik verlangt nach einer gründlichen Untersuchung, die nicht nur die Oberfläche der Gesellschaft in ihrer Erscheinungsform betrachtet, sondern auch hinter die Kulissen blickt. Das praktische Leben beweist eindeutig, daß selbst die sogenannten “kultivierten und moralisch wertvollen Umgangsformen” in der Gesellschaft auf der typischen Struktur des menschlichen Geistes mit all seinen Begierden und den daraus resultierenden Vorurteilen basieren. Dies bedeutet, daß sogar das scheinbar akzeptable Allgemeinwohl nur eine verdeckte Form der privaten Triebe und Sehnsüchte des Individuums darstellt. Als Beweis für diese Behauptung lassen sich verschiedene Beispiele anführen: In der Gesellschaft gelten Kooperationsgeist und Opferbereitschaft als Kennzeichen kultivierter und sozialer Beziehungen, was den Anschein erweckt, als wären Kooperation und Opferbereitschaft qualitativ höhere Formen des menschlichen Verhaltens als jene, die man im Privatleben für gewöhnlich demonstriert. Doch was sind Zusammenarbeit und Opferbereitschaft, wenn nicht subtile Vorsichtsmaßnahmen der persönlichen Interessen eines jeden Individuums, dessen Absichten und Ziele vereitelt werden würden, wenn es keine solche Zusammenarbeit und Opferbereitschaft gäbe? Ist es nicht wahr, daß soziale Opfer undenkbar wären, wenn die persönlichen Sehnsüchte des Individuums als Konsequenz dieser Opfer völlig unbefriedigt bleiben würden? Wäre man wirklich dazu bereit, irgendein Opfer für die Wohlfahrt anderer zu bringen, wenn man als Dank dafür mit seinem Leben bezahlen müßte? Würde irgend jemand einer Gesellschaft dienen, die dazu bereit ist, den Opfernden, aus welchen Gründen auch immer, dafür zu steinigen? Hat sich die Gesellschaft nicht meist gerade jenen gegenüber undankbar erwiesen, die ihr Leben dem Wohle der Allgemeinheit gewidmet haben? Ist es irgend jemandem möglich, die Gesellschaft im Zustand vollkommener Selbstverleugnung zu lieben?

        An dieser Stelle kann man als Einwand natürlich auf große Märtyrer hinweisen, die ihr Leben entweder aus sozialen oder religiösen Gründen im Interesse des Allgemeinwohles geopfert haben. Denn wie könnte jemand zum Wohle der Gesellschaft den Freitod wählen, wenn nicht aus dem Grund, daß er die Gesellschaft mehr liebt als sich selbst? Doch auch hier bedarf es einer genaueren Untersuchung. Eine sorgfältige Analyse würde ergeben, daß selbst das Märtyrertum ohne die Hoffnung auf eine eigene Befriedigung, die ein derartiges Opfer mit sich bringt, unmöglich und unvorstellbar wäre. Die freiwillige Wahl des Todes - für welchen Zweck auch immer - wird von der Hoffnung auf eine Befriedigung angeregt, die sogar über die Auslöschung der Persönlichkeit durch den Tod hinaus reicht. Obwohl der Tod für gewöhnlich als die intensivste vorstellbare Form des Leidens angesehen wird, ist es undenkbar, daß irgend jemand bereit sein könnte, den Tod willkommen zu heißen, wenn nicht aus einem Gefühl des freudigen Enthusiasmus heraus, das von verborgenen inneren Faktoren ausgelöst wird, die für andere Mitglieder der Gesellschaft unvorstellbar und unsichtbar sein mögen. Auch Selbstmord, ein Akt der freiwilligen Selbstvernichtung, kann nur anhand einer Hoffnung auf die totale Auslöschung des Leidens verständlich werden, das die Ausführung einer solchen Handlung erzwungen hat. Diese Hoffnung auf Beendigung des bisherigen Leidens ist dabei von der Hoffnung auf Frieden und Freude als Endergebnis der Tat nicht zu trennen, wobei es gleichgültig ist, wie sehr man sich in der Einschätzung des Resultats einer solch katastrophalen Beendigung des eigenen Lebens irrt. Letzten Endes ist es unmöglich, daß man irgendeinen Gedanken oder irgendeine Handlung auf ein Ziel hin ausrichtet, das einem nichts als Leiden einbringt. Der Kampf um letztendliche Freude ist das unverletzliche Gesetz des Lebens. Kooperation mit anderen und Aufopferung für andere können die Wirkung dieses Gesetzes nicht auslöschen. Vielmehr betritt man das Feld der Zusammenarbeit und der Aufopferung nur dann, wenn einem diese eine größere Befriedigung versprechen, als man zu erwarten hätte, wenn man keine solche Rücksicht auf andere nehmen würde. Dies ist vielleicht das psychologische Geheimnis hinter jeglichem menschlichen Verhalten.

        Die ethischen Überlegungen, die das Individuum der Gesellschaft gegenüber anstellt, scheinen ebenfalls nicht sehr weit von den Ergebnissen der oben durchgeführten psychologischen Analyse entfernt zu liegen. Die gesellschaftliche Vorstellung von Moral, Ethik und rechtem Handeln kann es sich nämlich nicht leisten, die geheimen Triebe und Begierden sowie die Sehnsucht nach Genuß, die jedem Individuum angeboren sind, zu enttäuschen. Offensichtlich ist die soziale Moral meist nur eine Art der Legalisierung der persönlichen Interessen des Individuums, die in allgemeiner Übereinstimmung erfolgt. Das Verlangen nach Nahrung, Kleidung und Unterkunft; nach Ruhm und Macht; nach Reichtum, Sex und ästhetischem Genuß ist das vorherrschende Prinzip, das jegliche Aktivität der Menschheit bedingt, wobei es gleichgültig ist, ob dieses die Form einer moralischen Regel, einer ethischen Notwendigkeit oder eines gesetzlichen Befehls annimmt. Auch in diesem Fall scheint die soziale Moral den Regeln jenes oben bereits enttarnten psychologischen Geheimnisses zu folgen, das hinter der menschlichen Natur und dem menschlichen Verhalten wirkt. Es ist undenkbar, daß es zu irgendeiner, der Gesellschaft akzeptablen, ethischen Regelung kommen kann, die die Befriedigungen des Individuums verhindern oder auch nur verringern würde. An dieser Stelle könnte man einwenden, daß es doch gerade die soziale Moral ist, die die unersättliche Gier des Individuums nach persönlichen Befriedigungen aller Art einschränkt und kontrolliert. Beweist das nicht, daß die soziale Moral der Gier und dem unersättlichen Verlangen des Individuums mit Macht entgegenwirkt und um eine Korrektur dieser üblen Neigungen bemüht ist? Wie kann man also behaupten, daß die soziale Moral lediglich eine Regulierung der Begierden des Individuums sein soll? Diese Fragen sind leicht zu beantworten: Die Kontrolle, die die Gesellschaft dem persönlichen Verhalten des Individuums auferlegt, beweist weder, daß diese Kontrolle gegen das Individuum ist, noch daß sie die Genußmöglichkeiten des Individuums verringert. Was sie beweist, ist lediglich das offene Geheimnis, daß jedes Individuum ein Maximum an Genuß und Freiheit sucht und es dabei keinesfalls tolerieren würde, wenn sich ein anderer der Erfüllung seiner Sehnsüchte in den Weg stellt. Gäbe es die soziale Moral und das Sozialgesetz nicht, dann käme es zu einem Krieg unter den Individuen, der uns eine ähnliche Situation bescheren würde, wie sie bei wilden Tieren beobachtet werden kann. In diesem Fall würde sich ein jeder in fortwährender und ununterbrochener Unsicherheit befinden und niemand hätte auch nur die geringste Gewißheit darüber, ob ihm auch nur ein einziger Wunsch aus dem gesamten Spektrum seiner Sehnsüchte erfüllt werden würde. Eine allgemeine Übereinkunft unter Individuen, die sich als Sozialgesetz äußert, kann deshalb nicht als eine von außen kommende Einschränkung der Freiheit des Individuums, “zu leben und zu genießen”, angesehen werden, da es ganz im Gegenteil eben auf der freiwilligen Übereinkunft von Individuen beruht, um dadurch die eigene Sicherheit zu gewährleisten, die überhaupt erst der Garant dafür erst, daß die persönliche Freiheit “zu leben und zu genießen” realisierbar wird, ohne dabei ähnliche Rechte anderer zu verletzen. Soziale Regeln haben nur diesen einen Zweck und dieses eine Ziel vor Augen, wobei es gleich ist, ob sie sich auf materiellen Besitz, persönliches Prestige und Macht, oder auf sexuelle Beziehungen beziehen. Dies ist eine Tatsache, die durch keinerlei intellektuelle Spitzfindigkeit oder geistige Akrobatik geleugnet werden kann.

        Die bisherige Untersuchung der Beziehung zwischen dem Individuum und der Gesellschaft reicht bereits völlig aus, um die Wurzeln des menschlichen Verhaltens, seiner Absichten und Ziele klar erkennen zu können. Ernsthafte Psychoanalytiker, die in ihrer Analyse den Mut dazu aufbringen, den Tatsachen in die Augen zu sehen, dürften in ihrer Diagnose der menschlichen Bedürfnisse, die in der Form eines komplizierten Netzes sozialer Kultur, Ethik, Moral und Gesetzgebung erscheinen, wohl zu den gleichen Ergebnissen kommen.

        Während man all dies als unausweichliche Wahrheit des menschlichen Lebens akzeptieren muß, kann man dennoch nicht behaupten, daß dies die ganze Wahrheit wäre. Die Psychoanalyse betrachtet das Leben von einem mechanistischen Blickwinkel aus, wobei sie die Beziehung zwischen den Individuen innerhalb der Gesellschaft fast wie die Bewegungen in einer Maschine behandelt, deren unabhängige Teile die Individuen sind. Unter dieser Betrachtungsweise nehmen die Individuen an der leblosen Funktion der Maschine, die durch Zusammenwirken all ihrer einzelnen Bestandteile ermöglicht wird, ohne jegliche teleologische Initiative teil und bewegen sich nur so, wie es für ihre Funktion als Teil der Maschine charakteristisch ist. An diesem Punkt stellt sich jedoch eine pikante Frage, die sich aus der Beobachtung bestimmter interessanter Phänomene des menschlichen Lebens ergibt: Ist die soziale Beziehung eine künstlich herbeigeführte Notwendigkeit, die nur aus dem Bedürfnis des Individuums nach persönlicher Sicherheit und zur Sicherstellung von persönlicher Freiheit und Freude entstanden ist? Wenn gegenseitige Liebe und Aufopferung Tugenden mit realem Wert sind und wenn das menschliche Leben wirklich heilig und in jeder Hinsicht achtens- und beschützenswert ist, wie ist es dann möglich, daß die menschliche Gerechtigkeit, die ja mit der menschlichen Liebe und Aufopferung zusammenhängt, die Hinrichtung von Gefangenen und Kriege zwischen verschiedenen Nationen billigen kann, und der Richter, der gerade ein Todesurteil verhängt hat, oder der Feldherr, der im Krieg durch die Vernichtung der Feinde den Sieg errungen hat, dabei nicht als unredliche oder haßerfüllte Menschen angesehen werden? Wenn man eine gerichtlich angeordnete Tötung von Menschen und die Massenvernichtungen in Kriegen, die von Feldherren befohlen werden, als mit der menschlichen Liebe und Gerechtigkeit vereinbar ansehen kann, dann sind die inneren Faktoren, die die menschlichen Gedanken und Taten lenken, offensichtlich seltsam. Denn wie kann die Inhaftierung und Hinrichtung einer Person eine Form menschenfreundlicher Liebe und universeller Gerechtigkeit sein? Wenn es für den Menschen nichts Schlimmeres gibt als den quälenden Prozeß des Todes und wenn die Todesstrafe dennoch nicht als Widerspruch zu Liebe, Gerechtigkeit und Dienst am Nächsten angesehen wird, dann ist eine Klärung der allgemeinen Vorstellung von altruistischen Begriffen wie menschlicher Güte und staatlicher Gerechtigkeit dringend notwendig. Denn wie ist es sonst möglich, daß Gerichtshöfe, die selbst von den klügsten Köpfen der Welt in hohem Ansehen gehalten werden, und Armeekommandanten, die weltberühmte Schlachten gewonnen haben, frei sind vom Stigma der Rachsucht, Grausamkeit, Gewalttätigkeit, Tyrannei und Bösartigkeit - den schlimmsten Verbrechen und schwersten Sünden überhaupt? Das Studium des Menschen und seiner Beziehungen ist wahrlich ein Wunder, ein Mysterium und ein Rätsel. Es sieht so aus, als befände sich hinter der Oberfläche der Existenz ein unbekannter Faktor, der die Aufmerksamkeit des Menschen sein ganzes Leben hindurch erregt. Und niemand scheint mit der Befriedigung zu sterben, die Geheimnisse des Lebens entwirrt zu haben.

        Diese gesamte Angelegenheit kann in einer zentralen Frage zusammengefaßt werden: Geht der Mensch dem Gesetz voraus oder das Gesetz dem Menschen? Im Westen gibt es für beide Betrachtungsweisen dieses Sachverhalts berühmte Vertreter: zum einen Thomas Hobbes mit seiner “Kontrakt-Theorie des Staates” und auf der anderen Seite G.W.F. Hegel mit seiner “logischen Theorie des Staates”. Die “Kontrakt-Theorie” besagt, daß sich der Mensch ursprünglich in einem Zustand der Natürlichkeit befand und vom “Gesetz der Fische” (der große frißt den kleinen) und vom “Gesetz des Dschungels” (wer die Macht hat, ist im Recht) regiert wurde, was einer kaum vorstellbaren Verunsicherung der Individuen gleichkam. Wenn jeder jedem alles zu jeder Zeit und unter allen Umständen antun kann, ist das eigene Leben fortwährend bedroht und erweist sich letztendlich vielleicht sogar als unmöglich. Um dieser Gefahr für das Leben eines jeden zu begegnen, haben sich die Menschen zusammengesetzt und ein Gesetzes- und Regierungssystem geformt, wobei sie die Regierungsmacht einer einzelnen Person (Monarchie), einer Gruppe von Personen (Oligarchie oder Bürokratie) oder einer Versammlung von Personen übertrugen, die in periodisch wiederkehrenden Abstimmungen gewählt werden (Demokratie). Hier wird das Gesetz der Gesellschaft und der politischen Regierung von den Menschen mittels Abstimmung und Übereinkunft geschaffen, um sich den jeweiligen Umständen oder Bedingungen der Zeit anzupassen. Wenn sich die Lebensbedingungen verändern, so können und müssen auch die Gesetze durch allgemeines Einverständnis geändert werden. In diesem Fall sieht es so aus, als gäbe es das Gesetz erst dann, wenn der Mensch es will. In diesem Fall wäre das Gesetz eine Erfindung, die von den Bedürfnissen und Lebensbedingungen der Menschen notwendig gemacht worden ist. Es existiert nicht aus sich selbst. Der Mensch kann es über eine Stimmenmehrheit einführen oder abschaffen (da wohl kaum ein jeder immer allem freudig zustimmt), wobei es Fälle gab, in denen dies auf gewaltsame Art und Weise auch von einer zahlenmäßigen Minderheit vollbracht wurde. Dies deutet darauf hin, daß der Mensch Gesetze entweder aus wirklichem Verständnis für die Notwendigkeiten der Zeit einführt, was zum Wohle der Mehrheit beitragen würde, oder aber mit Hilfe von physischer Gewalt, was sehr leicht im Leidwesen der Massen enden kann. Wie dem auch sein mag, wenn man den Ursprung der sozialen Gesetzgebung aus diesem Blickwinkel betrachtet, ist es der Mensch, der die Gesetze macht, und genau dies ist die Essenz der “Kontrakt-Theorie” in der politischen Wissenschaft. Hieraus würde jedoch folgen, daß auch der Gerechtigkeitssinn womöglich nur eine bloße Farce oder Laune in den Köpfen der herrschenden Mächte darstellt, da die Ausübung von Gerechtigkeit ja über die Ausübung des Gesetzes vollzogen wird. Bei genauer Betrachtung des Themas erkennt man sogar, daß die Konsequenzen der “Kontrakt-Theorie” mit dem psychologischen Hintergrund der Gesellschaft identisch sind, der von der Psychoanalyse studiert wird. Der Mensch kann durch selbstgeschaffene Gesetze unmöglich zu einem besseren Wesen werden, da er dieselben Gesetze ja mit Hilfe der Prinzipien des Kontraktes ebenso auch wieder abschaffen kann, so daß eine auf Vernunftgründen basierende Gerechtigkeit nur bedeutungsloses  Geschwätz wäre.

        Selbst wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, daß die “Kontrakt-Theorie” die Wahrheit über den historischen Ursprung der menschlichen Gesetze und Regierungen sein mag, muß selbst diese Art des Rechtsursprungs aus einem Prinzip hervorgegangen sein, das gegenüber dem von der “Kontrakt-Theorie” angenommenen geschichtlichen Ereignis des Ursprungs des Gesetzes eine logische Vorrangstellung haben müßte. Hier kommen wir zu einem sehr subtilen philosophischen Gedanken, der im Kopf eines gewöhnlichen Menschen normalerweise nicht auftaucht. Warum empfinden die Menschen überhaupt eine Notwendigkeit dafür, in gemeinsamer Übereinkunft ein Gesetz einzuführen? Die Antwort auf diese Frage bildet die logische Grundlage für die Klärung der Bedeutung und der Notwendigkeit des Gesetzes. Das Prinzip, das der menschlichen Bemühung um einen gemeinsam ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vorausgeht, ist das zentrale Gesetz, das all die Gesetze konditioniert und reguliert, die vom Menschen dann in Folge durch Wahl und Übereinkunft erstellt werden. Dies ist der Punkt, mit dem Hegel die  Theorie von Hobbes in Frage stellt. Es ist nicht möglich, daß der Mensch der ursprüngliche Schöpfer der Gesetze ist; denn wäre dies der Fall, dann wäre es sehr schwer zu verstehen, warum der Mensch überhaupt ein Bedürfnis verspüren sollte, das Gesetz zu erschaffen. Diese vom Menschen empfundene Notwendigkeit ist der bedingende Faktor hinter den von ihm entworfenen Gesetzen und somit das “Urgesetz”, das “universelle Gesetz”, das die vergänglichen Gesetze des irdischen Staates reguliert. Wenn das Gesetz die Verhaftung, Inhaftierung oder gar Hinrichtung einer Person verlangt, so geschieht dies nicht auf Grund der Wirkung des vom Menschen erdachten Gesetzes (andernfalls könnte der Mensch sein Gesetz ja plötzlich ändern und so etwas wie eine gesetzliche Bestrafung völlig abschaffen), sondern auf Grund der Reaktion, die von einem weitreichenderen Gesetz ausgelöst wurde, das selbst der Gesamtheit aller Individuen in der Gesellschaft und den Mitgliedern der Regierung übergeordnet ist. Und was ist dieses Gesetz?

        Hier wenden wir uns dem methaphysischen Hintergrund des Gesetzes zu, der zugleich auch dessen logische Erklärung und Rechtfertigung ist. Die Beziehung zwischen Mensch und Mensch ist nicht das Ergebnis einer selbst gewählten Übereinkunft, sondern eine rationale Notwendigkeit, die von der Struktur des Universums diktiert wird. Menschliche Beziehung kann nicht je nach Laune geschaffen und aufgelöst werden, da sie in einem bestimmten Muster strukturellen Verhaltens verwurzelt liegt, welches sich in Harmonie mit der Natur des Universums in seiner Ganzheit befindet. Die Notwendigkeit für das Gesetz ergibt sich aus der Tatsache, daß man ein Bedürfnis danach empfindet, emporzusteigen und in einen höheren Grad der Wirklichkeit hinein zu wachsen als ihn derjenige darstellt, in dem man sich gegenwärtig befindet. Dieses Wachstum hinein in eine höhere Wirklichkeit ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen, und zwar in einer Art und Weise, in der beide Aspekte nicht voneinander unterschieden werden können. Ist der Jugendliche denn nicht ein höherer Grad der Wirklichkeit als der Säugling, und zwar sowohl quantitativ an Kraft als auch qualitativ in seiner Verstandesfähigkeit? Und  können wir im Verhalten und Handeln des Jugendlichen zwischen dieser Quantität und Qualität unterscheiden? Dies ist ein alltägliches Beispiel zur Illustration des eben behandelten Themas. Ein höherer Realitätsgrad ist in seiner Erhabenheit und Bedeutsamkeit jedoch weit mehr, als es diese Illustration andeuten kann. Der höhere Wirklichkeitsgrad deutet nicht nur auf einen umfangreicheren Inhalt im Sinne eines quantitativen Maßes hin, sondern ebenfalls auf eine größere Tiefe des Begreifens und der Weisheit beziehungsweise der Einsicht in die Natur der Dinge. Betrachten wir hier zur weiteren Klärung folgendes Beispiel: Auf welche Weise transzendiert der im Wachzustand gegenwärtige Wirklichkeitsgrad denjenigen, der in der Traumwelt erfahren wird? Auf Grund der Qualität des Realitätssgrades im Wachzustand, würden sich wohl viele von uns eher dafür entscheiden, als Bettler in der “wachen Welt” zu leben denn als König in der “Traumwelt”. Die quantitative Transzendenz und Einschließlichkeit im Wachzustand bedarf keiner Erwähnung, da sie offensichtlich ist. Um ein drittes Beispiel anzuführen: Ist der Mensch nicht mehr als die bloße Gesamtheit oder Ansammlung der verschiedenen Glieder seines Körpers? Selbst wenn man alle Teile des menschlichen Körpers zusammen betrachtet, können sie nicht als der Mensch schlechthin angesehen werden, da das, was wir unter einem Menschen verstehen, eher eine “Bedeutung” oder eine transzendente “Essenz” ist, die den Körper und die Persönlichkeit erfüllt und belebt, als die Körperlichkeit selbst. Der Mensch ist eine “Bedeutung”, eine “Inhaltsfülle”, der Zustand eines “integrierten Bewußtseins” und nicht nur ein physischer Körper, eine psychologische Einheit oder eine soziale Persönlichkeit.

        Und ebenso ist es mit dem Gesetz. Es ist eine transzendente, vielschichtige Bedeutung oder Kraft, die eine sowohl quantitative als auch qualitative schrittweise Integration des Bewußtseins verlangt, bis dieses seinen Höhepunkt erreicht, den man das Absolute nennt.  Gesetz ist demnach eine Wirkung des Systems des Absoluten, das sich über verschiedene evolutionäre Stadien zunehmenden Umfangs und wachsender Perfektion ausdrückt und bereits in der letztlichen Kausalität des Universums, der Entstehung der Atome und der Schwingung von Elektronen beginnt. Soziale Gesetze und politische Rechtssysteme können sich folglich auch nicht der Notwendigkeiten entziehen, die das Gesetz des Universums bedingt. Es ist genau dieses universelle transzendente Prinzip, das die Individuen entweder belohnt oder bestraft. Es bildet die Grundlage aller noch so unergründlich scheinenden menschlichen Verhaltensweisen und ist die Erklärung dafür, warum Individuen nach gegenseitiger Liebe und Zusammenarbeit streben und sich dabei aber gleichzeitig mit einem vorsorglich in der Jackentasche versteckt gehaltenen Messer zum Kämpfen bereithalten. Hier haben wir vielleicht das Fundament der Philosophie des Gesetzes. Ethik und Moral sind somit notwendige Werte. Das Gesetz hat eine Bedeutung und weist auf eine jenseits von ihm existierende Wahrheit hin.