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Staatliche Fördermittel

Fördermittel wie Bildungsurlaub oder Bildungsscheck sind Hilfen von Bund und Ländern, um das lebenslange Lernen von Arbeitnehmer/innen zu unterstützen. Beim Bildungsurlaub handelt es sich um einen Zusatzurlaub, den Du bei Deinem Arbeitgeber beantragen kannst, während es sich beim Bildungsscheck NRW um ein finanzielles Fördermittel handelt. 

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder auch Bildungszeit bezeichnet die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke beruflicher und politischer Weiterbildung bei Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Kurz gesagt handelt es sich um einen zusätzlichen Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer, der für Bildungsveranstaltungen genutzt werden kann, sofern diese für Bildungsurlaub anerkannt sind.

Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer ein Gesetz für die Bildungsfreistellung. Das heißt, dass viele unserer Aus- und Weiterbildungen von den übrigen Bundesländern (außer Mecklenburg-Vorpommern) als Bildungsurlaub anerkannt sind. Es kann sich also lohnen, dich zu informieren und eine Anfrage an uns zu stellen. 

Weitere Infos zum Bildungsurlaub sowie das Anfrageformular findest Du hier: https://www.yoga-vidya.de/bildungsurlaub

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck wird aus Mitteln der Europäischen Union die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich im individuellen Zugang insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende und im betrieblichen Zugang an Unternehmen. Der Bildungsscheck wird in einer ortsnahen und neutralen Beratung bei einer Weiterberatungsstelle ausgestellt und beim Bildungsanbieter eingereicht.

 

Voraussetzungen für die Förderung mit Bildungsscheck: 

  • Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers befindet sich in NRW.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen beläuft sich auf maximal 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, steht in einem beruflichen Zusammenhang.

 

Wie wird mit dem Bildungsscheck gefördert?

  • Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 50 % (maximal 500 Euro) der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
  • Beim Betrieblichen Bildungsscheck berechnet sich die Förderung auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer). 
  • Pro Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck eingesetzt werden. 

 

Wichtige Hinweise zum Vorgehen bei Yoga Vidya: 

  • Der Bildungsscheck kann nur für Weiterbildungen an einem Standort (in Bad Meinberg, an der Nordsee und im Westerwald) eingelöst werden.
    Ein Wechsel zwischen den Häusern Bad Meinberg, Westerwald, Nordsee ist nicht möglich.
  • Es kann nur eine Aus- oder Weiterbildung mit einer Mindestdauer von 5 Tagen gefördert werden.
  • Das im Bildungsscheck angegebene Ziel muss mit den Inhalten der gewünschten Aus- oder Weiterbildungen übereinstimmen.
  • Der Bildungsscheck sollte mindestens 3 Wochen vor Beginn der ersten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme im Original bei uns eingereicht werden. 
  • Vor Einreichung des Bildungsschecks darf für die gewünschte Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme noch keine Anmeldung/Buchung erfolgt sein. 
  • Eine Kombination mit anderen Bonussystemen/Gutscheinen ist nicht möglich.

 

Für weitere Fragen vereinbare bitte ein kostenloses Beratungsgespräch bei einer für dich zuständigen Beratungseinrichtung (z. B. IHK, VHS, Wirtschaftsförderung, Weiterbildungsnetzwerk). Hier wird man deine persönlichen Voraussetzungen prüfen und dich beraten.

Hier ein generelles Berechnungsbeispiel für die obigen Förderungen:

Aus- bzw. Weiterbildungspreis laut Katalog   1.500,00 €
Abzüglich Übernachtung   700,00 €
Förderbarer Betrag   800,00 €

Von dem förderbaren Betrag werden 50%, damit 400,00 Euro vom Bildungsscheck abgedeckt. Du hast also noch einen Betrag von 1.100,00 € zu zahlen.

Bei Fragen zur Einreichung deines Bildungsschecks bei Yoga Vidya oder für Informationen zu Aus- und Weiterbildungen wende dich bitte an unsere Rezeption: 

Fragen zur Abrechnung deines bereits eingereichten Bildungsschecks sendest du direkt an:

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