Für die Yoga Vidya Häuser Bad Meinberg und Westerwald haben wir verschiedene Aus- und Weiterbildungen aus unserem Seminarangebot als Bildungsurlaub anerkennen lassen.
Wegen einer Änderung des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes ab dem 01.01.2024 sind unsere Seminare ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Bildungsurlaub anerkannt.
Bisher war es möglich, sich auf den sogenannten Queranerkennungsparagrafen im HBUG zu beziehen, der eine eigene Anerkennung in Hessen überflüssig gemacht hat, sofern eine Anerkennung von einem anderen Bundesland vorlag. Diese Möglichkeit endet zum 31.12.2023. Wir prüfen derzeit, wie es für Hessische Arbeitnehmer/innen weitergehen kann, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage dazu treffen.
Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder auch Bildungszeit bezeichnet die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke beruflicher und politischer Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Kurz gesagt handelt es sich um einen zusätzlichen Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer, der für Bildungsveranstaltungen genutzt werden kann, sofern diese für Bildungsurlaub anerkannt sind.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher kein entsprechendes Gesetz. Da jedes Bundesland andere Vorgaben für die Anerkennung von Bildungsurlaub hat, prüfen wir jede Anfrage individuell.
Von dem Know-how Zuwachs durch Bildungsurlaub profitieren sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer durch die fachliche Qualifizierung und der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht.
Veranstaltungen, die für Bildungsurlaub infrage kommen, müssen an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden und wenigstens sechs Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen. Außerdem muss die Bildungsveranstaltung in dem Bundesland anerkannt sein, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.
Grundsätzlich kommen Bildungsveranstaltungen aus den folgenden Kategorien für Bildungsurlaub infrage:
In unserer Seminarsuche kannst du nach dem Interessengebiet Bildungsurlaub filtern, um eine chronologische Übersicht aller in Betracht kommender Aus- und Weiterbildungen zu erhalten.
Auch wenn deine gewünschte Aus- oder Weiterbildung nicht aufgeführt ist, kannst du uns eine Anfrage über das unten stehende Kontakt-Formular zukommen lassen. In einigen Fällen können wir Beantragungen individuell vornehmen.
Für die Yoga Vidya Häuser Bad Meinberg und Westerwald liegen uns Anerkennungen aus 12 Bundesländern vor. Weil es in Bayern und Sachsen bisher kein entsprechendes Gesetz gibt, sind diese beiden Bundesländer nicht dabei. Auch für Arbeitnehmende aus Mecklenburg-Vorpommern können wir leider keinen Bildungsurlaub anbieten.
Am besten sendest Du uns über das unten aufgeführte Kontaktformular Deine Anfrage zu, um herauszufinden, ob Deine gewünschte Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Die Akademie der Kulturen NRW veranstaltet als anerkannter Anbieter nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG NRW) in den Yoga Vidya Häusern Bad Meinberg und Westerwald entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Vielzahl von Bildungsveranstaltungen. Diese Veranstaltungen sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland als gesetzlicher Bildungsurlaub anerkannt. Yoga Vidya ist Kooperationspartner bei der Umsetzung dieser Veranstaltungen. Yoga Vidya ist nicht anerkannt nach AWbG NRW.
Sollte dein Arbeitgeber im Anschluss noch eine Teilnahmebescheinigung einfordern, stellen wir diese gerne für dich aus.
Du hast bereits eine passende Aus- oder Weiterbildung gefunden? Dann stelle deine Anfrage über folgendes Formular.
Du erhältst von uns dann einen Fragebogen, den wir für die Erstellung der Bescheinigung zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber ausgefüllt zurück brauchen. (Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.)
Beratung Bildungsurlaub
Yogaweg 7
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. 05234 87-2203