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Bildungsscheck für das Land Nordrhein-Westfalen

Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten.

Die Fördergelder werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Unterstützt werden ArbeitnehmerInnen aus kleinen oder mittelgroßen Unternehmen.

Für die Fortbildungen übernimmt das Land NRW die Hälfte der Kursgebühren - bis maximal 500 € -

Pro Person können bis zu 4 Bildungsschecks in einem Jahr in Anspruch genommen werden.

Um einen Bildungsscheck zu beantragen, ist der Besuch einer Beratungsstelle Voraussetzung. Näheres siehe: www.bildungsscheck.de

Bildungsschecks können auch im Rahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20 SGB für die MitarbeiterInnen in Anspruch genommen werden.

Yoga Vidya löst Bildungsschecks ein!!!!!

Das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX

Liebe Yogalehrende,

die wenigsten AnbieterInnen im Gesundheitsbereich kennen das – Persönliche Budget –was im § 17 Absatz 5 SGB IX geregelt wird. Durch diesen § haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, anstatt Sachleistungen pauschalierte Geldbeträge zu beziehen und damit eigenständig und selbstverantwortliche (ggf. mit Unterstützung von BetreuerInnen) zu entscheiden, wie sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen. Diese Leistung wird zusätzlich zu der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.

Herr Speicher, Leiter der Paritätischen Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Mainz, berichtete auf der Fachtagung der Freien Gesundheitsverufe in Berlin (Yoga Vidya ist Mitglied im Dachverband der Freien Gesundheitsberufe www.freie-gesundheitsberufe.de, dass Methoden aus dem komplementären Gesundheitsbereich zwischenzeitlich von den PatientInnen mehr nachgefragt werden, als Angebote aus dem schulmedizinischen Bereich. Dazu gehört u.a. Yoga, Tai Chi, Fußreflexzonenmassage…

Die Infos über das Persönliche Budget könnt Ihr in Euren Yogaräumen aushängen und die Menschen immer wieder darauf hinweisen.

Auf den Seiten der FG www.freie-gesundheitsberufe.de findet Ihr unter Aktuelles -- Presse --- eine genauere Ausführung dazu, und anhand der Fallbeispiele ist es nachzuvollziehen, wie Menschen mit Behinderung dass persönliche Budget einsetzen.

Ab dem Jahre 2008 wird das Persönliche Budget bundesweit gesetzlich verankert. Bis dahin wird es im Rahmen des Ermessens der Einzelnen Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin bewilligt.

 

Alles was Recht ist


Die Mitgliedsverbände des Dachverbandes der Freien Gesundheitsberufe hatten Anfang des Jahres ein mehrstündiges Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Boxberg aus München. In diesem Gespräch wurden Fragen zum Heilmittelwerbegesetz und zur rechtmäßigen Bezeichnung von Berufstiteln oder Beschreibungen von Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausübung im komplementären Gesundheitsbereich erörtert.

Die Ergebnisse dieses Gesprächs findest Du unter www.freie-gesundheitsberufe.de ---Aktuelles ---Veröffenlichungen der FG--- unter dem Titel: Alles was Recht ist Teil 1 und Teil 2

 



Verbandsheft

Infos zum Verein, den Verbänden und dem Brahma Vidya Hilfswerk e.V. als PDF