Bildungsscheck für das Land Nordrhein-Westfalen

Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten.

Die Fördergelder werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Unterstützt werden ArbeitnehmerInnen aus kleinen oder mittelgroßen Unternehmen.

Für die Fortbildungen übernimmt das Land NRW die Hälfte der Kursgebühren - bis maximal 500 € -

Pro Person können bis zu 4 Bildungsschecks in einem Jahr in Anspruch genommen werden.

Um einen Bildungsscheck zu beantragen, ist der Besuch einer Beratungsstelle Voraussetzung. Näheres siehe: www.bildungsscheck.de

Bildungsschecks können auch im Rahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20 SGB für die MitarbeiterInnen in Anspruch genommen werden.

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