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Zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnis- überprüfung.
Um „Heilkunde ohne ärztliche Bestallung“ ausüben zu können, ist ein „Antrag auf Erlaubniserteilung“ nötig. Dabei erfolgt eine „Kenntnisüberprüfung, ob der Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.“ Die amtsärztlichen Kenntnisüber- prüfungen sind sehr streng und die Nicht-Bestehen-Quote ist relativ hoch.
Wir bemühen uns, dir ein möglichst breites umfassendes Wissen zu vermitteln, um dir gute Grundlagen zu geben. Aber du solltest dir im Klaren darüber sein, dass diese Ausbildung besonders viel Einsatz verlangt und die Hürden hoch sind. Die Kenntnisüberprüfung erfolgt wohnortabhängig. Manche Gesundheits- ämter haben 1-2jährige Wartezeiten. Zur Überprüfung meldest du dich an deinem Wohnort an.
Voraussetzungen für die amtsärztliche Heilpraktiker- Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt:
- Mindestalter 25 Jahre
- Geburtsurkunde
- erfolgreicher Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
- körperliche, geistige und seelische Eignung für den Heilpraktikerberuf gemäß ärztlichem Attest - höchstens 3 Monate vorher ausgestellt
- polizeiliches Führungszeugnis - höchstens drei Monate vorher ausgestellt
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