Der Aufstieg des Geistes
von Swami Krishnananda
11 Das Individuum
und die Gesellschaft:
Die Philosophie
des Gesetzes
Fassen wir
an dieser Stelle einmal all unsere bisherigen Beobachtungen zusammen. Alle
menschlichen Unternehmungen stehen in lebendiger Beziehung mit dem sozialen
Leben. Die Beziehungen des Individuums zur menschlichen Gesellschaft sind
hauptsächlich psychologischer und moralischer Natur, obwohl sie auch
andere wichtige Aspekte aufweisen, wie den ökonomischen, gesetzlichen
und politischen sowie viele andere. Die psychologische Beziehung führt
jedoch die Liste an und bildet damit die Grundlage aller menschlichen Ausübungen,
seien diese nun persönlicher oder sozialer Natur. Es ist eine offensichtliche
Tatsache, daß keine Gesellschaft unabhängig von den Individuen
existiert, aus denen sie gebildet ist, so daß man von diesem Standpunkt
aus logisch schlußfolgern kann, daß alles, was im Individuum
enthalten ist, ebenso in der Gesellschaft enthalten sein muß. Soziale
Werte scheinen nur eine Gesamtheit aller individuellen Werte zu sein, wobei
sich beide nur in ihrer Größenordnung unterscheiden, nicht jedoch
in ihrer Qualität. Sollte dies die Wahrheit über die menschliche
Gesellschaft sein, so wäre es nutzlos sich einzubilden, daß
soziale Gesetze und Regulierungen irgendeinen Einfluß auf das Individuum
ausüben können. Dies würde den sozialen Umgangsformen, der
sozialen Tradition und selbst der sozialen Moral natürlich jede wirkliche
Bedeutung absprechen.
Die gesamte
Thematik verlangt nach einer gründlichen Untersuchung, die nicht nur
die Oberfläche der Gesellschaft in ihrer Erscheinungsform betrachtet,
sondern auch hinter die Kulissen blickt. Das praktische Leben beweist eindeutig,
daß selbst die sogenannten “kultivierten und moralisch wertvollen
Umgangsformen” in der Gesellschaft auf der typischen Struktur des menschlichen
Geistes mit all seinen Begierden und den daraus resultierenden Vorurteilen
basieren. Dies bedeutet, daß sogar das scheinbar akzeptable Allgemeinwohl
nur eine verdeckte Form der privaten Triebe und Sehnsüchte des Individuums
darstellt. Als Beweis für diese Behauptung lassen sich verschiedene
Beispiele anführen: In der Gesellschaft gelten Kooperationsgeist und
Opferbereitschaft als Kennzeichen kultivierter und sozialer Beziehungen,
was den Anschein erweckt, als wären Kooperation und Opferbereitschaft
qualitativ höhere Formen des menschlichen Verhaltens als jene, die
man im Privatleben für gewöhnlich demonstriert. Doch was sind
Zusammenarbeit und Opferbereitschaft, wenn nicht subtile Vorsichtsmaßnahmen
der persönlichen Interessen eines jeden Individuums, dessen Absichten
und Ziele vereitelt werden würden, wenn es keine solche Zusammenarbeit
und Opferbereitschaft gäbe? Ist es nicht wahr, daß soziale Opfer
undenkbar wären, wenn die persönlichen Sehnsüchte des Individuums
als Konsequenz dieser Opfer völlig unbefriedigt bleiben würden?
Wäre man wirklich dazu bereit, irgendein Opfer für die Wohlfahrt
anderer zu bringen, wenn man als Dank dafür mit seinem Leben bezahlen
müßte? Würde irgend jemand einer Gesellschaft dienen, die
dazu bereit ist, den Opfernden, aus welchen Gründen auch immer, dafür
zu steinigen? Hat sich die Gesellschaft nicht meist gerade jenen gegenüber
undankbar erwiesen, die ihr Leben dem Wohle der Allgemeinheit gewidmet
haben? Ist es irgend jemandem möglich, die Gesellschaft im Zustand
vollkommener Selbstverleugnung zu lieben?
An dieser
Stelle kann man als Einwand natürlich auf große Märtyrer
hinweisen, die ihr Leben entweder aus sozialen oder religiösen Gründen
im Interesse des Allgemeinwohles geopfert haben. Denn wie könnte jemand
zum Wohle der Gesellschaft den Freitod wählen, wenn nicht aus dem
Grund, daß er die Gesellschaft mehr liebt als sich selbst? Doch auch
hier bedarf es einer genaueren Untersuchung. Eine sorgfältige Analyse
würde ergeben, daß selbst das Märtyrertum ohne die Hoffnung
auf eine eigene Befriedigung, die ein derartiges Opfer mit sich bringt,
unmöglich und unvorstellbar wäre. Die freiwillige Wahl des Todes
- für welchen Zweck auch immer - wird von der Hoffnung auf eine Befriedigung
angeregt, die sogar über die Auslöschung der Persönlichkeit
durch den Tod hinaus reicht. Obwohl der Tod für gewöhnlich als
die intensivste vorstellbare Form des Leidens angesehen wird, ist es undenkbar,
daß irgend jemand bereit sein könnte, den Tod willkommen zu
heißen, wenn nicht aus einem Gefühl des freudigen Enthusiasmus
heraus, das von verborgenen inneren Faktoren ausgelöst wird, die für
andere Mitglieder der Gesellschaft unvorstellbar und unsichtbar sein mögen.
Auch Selbstmord, ein Akt der freiwilligen Selbstvernichtung, kann nur anhand
einer Hoffnung auf die totale Auslöschung des Leidens verständlich
werden, das die Ausführung einer solchen Handlung erzwungen hat. Diese
Hoffnung auf Beendigung des bisherigen Leidens ist dabei von der Hoffnung
auf Frieden und Freude als Endergebnis der Tat nicht zu trennen, wobei
es gleichgültig ist, wie sehr man sich in der Einschätzung des
Resultats einer solch katastrophalen Beendigung des eigenen Lebens irrt.
Letzten Endes ist es unmöglich, daß man irgendeinen Gedanken
oder irgendeine Handlung auf ein Ziel hin ausrichtet, das einem nichts
als Leiden einbringt. Der Kampf um letztendliche Freude ist das unverletzliche
Gesetz des Lebens. Kooperation mit anderen und Aufopferung für andere
können die Wirkung dieses Gesetzes nicht auslöschen. Vielmehr
betritt man das Feld der Zusammenarbeit und der Aufopferung nur dann, wenn
einem diese eine größere Befriedigung versprechen, als man zu
erwarten hätte, wenn man keine solche Rücksicht auf andere nehmen
würde. Dies ist vielleicht das psychologische Geheimnis hinter jeglichem
menschlichen Verhalten.
Die ethischen
Überlegungen, die das Individuum der Gesellschaft gegenüber anstellt,
scheinen ebenfalls nicht sehr weit von den Ergebnissen der oben durchgeführten
psychologischen Analyse entfernt zu liegen. Die gesellschaftliche Vorstellung
von Moral, Ethik und rechtem Handeln kann es sich nämlich nicht leisten,
die geheimen Triebe und Begierden sowie die Sehnsucht nach Genuß,
die jedem Individuum angeboren sind, zu enttäuschen. Offensichtlich
ist die soziale Moral meist nur eine Art der Legalisierung der persönlichen
Interessen des Individuums, die in allgemeiner Übereinstimmung erfolgt.
Das Verlangen nach Nahrung, Kleidung und Unterkunft; nach Ruhm und Macht;
nach Reichtum, Sex und ästhetischem Genuß ist das vorherrschende
Prinzip, das jegliche Aktivität der Menschheit bedingt, wobei es gleichgültig
ist, ob dieses die Form einer moralischen Regel, einer ethischen Notwendigkeit
oder eines gesetzlichen Befehls annimmt. Auch in diesem Fall scheint die
soziale Moral den Regeln jenes oben bereits enttarnten psychologischen
Geheimnisses zu folgen, das hinter der menschlichen Natur und dem menschlichen
Verhalten wirkt. Es ist undenkbar, daß es zu irgendeiner, der Gesellschaft
akzeptablen, ethischen Regelung kommen kann, die die Befriedigungen des
Individuums verhindern oder auch nur verringern würde. An dieser Stelle
könnte man einwenden, daß es doch gerade die soziale Moral ist,
die die unersättliche Gier des Individuums nach persönlichen
Befriedigungen aller Art einschränkt und kontrolliert. Beweist das
nicht, daß die soziale Moral der Gier und dem unersättlichen
Verlangen des Individuums mit Macht entgegenwirkt und um eine Korrektur
dieser üblen Neigungen bemüht ist? Wie kann man also behaupten,
daß die soziale Moral lediglich eine Regulierung der Begierden des
Individuums sein soll? Diese Fragen sind leicht zu beantworten: Die Kontrolle,
die die Gesellschaft dem persönlichen Verhalten des Individuums auferlegt,
beweist weder, daß diese Kontrolle gegen das Individuum ist, noch
daß sie die Genußmöglichkeiten des Individuums verringert.
Was sie beweist, ist lediglich das offene Geheimnis, daß jedes Individuum
ein Maximum an Genuß und Freiheit sucht und es dabei keinesfalls
tolerieren würde, wenn sich ein anderer der Erfüllung seiner
Sehnsüchte in den Weg stellt. Gäbe es die soziale Moral und das
Sozialgesetz nicht, dann käme es zu einem Krieg unter den Individuen,
der uns eine ähnliche Situation bescheren würde, wie sie bei
wilden Tieren beobachtet werden kann. In diesem Fall würde sich ein
jeder in fortwährender und ununterbrochener Unsicherheit befinden
und niemand hätte auch nur die geringste Gewißheit darüber,
ob ihm auch nur ein einziger Wunsch aus dem gesamten Spektrum seiner Sehnsüchte
erfüllt werden würde. Eine allgemeine Übereinkunft unter
Individuen, die sich als Sozialgesetz äußert, kann deshalb nicht
als eine von außen kommende Einschränkung der Freiheit des Individuums,
“zu leben und zu genießen”, angesehen werden, da es ganz im Gegenteil
eben auf der freiwilligen Übereinkunft von Individuen beruht, um dadurch
die eigene Sicherheit zu gewährleisten, die überhaupt erst der
Garant dafür erst, daß die persönliche Freiheit “zu leben
und zu genießen” realisierbar wird, ohne dabei ähnliche Rechte
anderer zu verletzen. Soziale Regeln haben nur diesen einen Zweck und dieses
eine Ziel vor Augen, wobei es gleich ist, ob sie sich auf materiellen Besitz,
persönliches Prestige und Macht, oder auf sexuelle Beziehungen beziehen.
Dies ist eine Tatsache, die durch keinerlei intellektuelle Spitzfindigkeit
oder geistige Akrobatik geleugnet werden kann.
Die bisherige
Untersuchung der Beziehung zwischen dem Individuum und der Gesellschaft
reicht bereits völlig aus, um die Wurzeln des menschlichen Verhaltens,
seiner Absichten und Ziele klar erkennen zu können. Ernsthafte Psychoanalytiker,
die in ihrer Analyse den Mut dazu aufbringen, den Tatsachen in die Augen
zu sehen, dürften in ihrer Diagnose der menschlichen Bedürfnisse,
die in der Form eines komplizierten Netzes sozialer Kultur, Ethik, Moral
und Gesetzgebung erscheinen, wohl zu den gleichen Ergebnissen kommen.
Während
man all dies als unausweichliche Wahrheit des menschlichen Lebens akzeptieren
muß, kann man dennoch nicht behaupten, daß dies die ganze Wahrheit
wäre. Die Psychoanalyse betrachtet das Leben von einem mechanistischen
Blickwinkel aus, wobei sie die Beziehung zwischen den Individuen innerhalb
der Gesellschaft fast wie die Bewegungen in einer Maschine behandelt, deren
unabhängige Teile die Individuen sind. Unter dieser Betrachtungsweise
nehmen die Individuen an der leblosen Funktion der Maschine, die durch
Zusammenwirken all ihrer einzelnen Bestandteile ermöglicht wird, ohne
jegliche teleologische Initiative teil und bewegen sich nur so, wie es
für ihre Funktion als Teil der Maschine charakteristisch ist. An diesem
Punkt stellt sich jedoch eine pikante Frage, die sich aus der Beobachtung
bestimmter interessanter Phänomene des menschlichen Lebens ergibt:
Ist die soziale Beziehung eine künstlich herbeigeführte Notwendigkeit,
die nur aus dem Bedürfnis des Individuums nach persönlicher Sicherheit
und zur Sicherstellung von persönlicher Freiheit und Freude entstanden
ist? Wenn gegenseitige Liebe und Aufopferung Tugenden mit realem Wert sind
und wenn das menschliche Leben wirklich heilig und in jeder Hinsicht achtens-
und beschützenswert ist, wie ist es dann möglich, daß die
menschliche Gerechtigkeit, die ja mit der menschlichen Liebe und Aufopferung
zusammenhängt, die Hinrichtung von Gefangenen und Kriege zwischen
verschiedenen Nationen billigen kann, und der Richter, der gerade ein Todesurteil
verhängt hat, oder der Feldherr, der im Krieg durch die Vernichtung
der Feinde den Sieg errungen hat, dabei nicht als unredliche oder haßerfüllte
Menschen angesehen werden? Wenn man eine gerichtlich angeordnete Tötung
von Menschen und die Massenvernichtungen in Kriegen, die von Feldherren
befohlen werden, als mit der menschlichen Liebe und Gerechtigkeit vereinbar
ansehen kann, dann sind die inneren Faktoren, die die menschlichen Gedanken
und Taten lenken, offensichtlich seltsam. Denn wie kann die Inhaftierung
und Hinrichtung einer Person eine Form menschenfreundlicher Liebe und universeller
Gerechtigkeit sein? Wenn es für den Menschen nichts Schlimmeres gibt
als den quälenden Prozeß des Todes und wenn die Todesstrafe
dennoch nicht als Widerspruch zu Liebe, Gerechtigkeit und Dienst am Nächsten
angesehen wird, dann ist eine Klärung der allgemeinen Vorstellung
von altruistischen Begriffen wie menschlicher Güte und staatlicher
Gerechtigkeit dringend notwendig. Denn wie ist es sonst möglich, daß
Gerichtshöfe, die selbst von den klügsten Köpfen der Welt
in hohem Ansehen gehalten werden, und Armeekommandanten, die weltberühmte
Schlachten gewonnen haben, frei sind vom Stigma der Rachsucht, Grausamkeit,
Gewalttätigkeit, Tyrannei und Bösartigkeit - den schlimmsten
Verbrechen und schwersten Sünden überhaupt? Das Studium des Menschen
und seiner Beziehungen ist wahrlich ein Wunder, ein Mysterium und ein Rätsel.
Es sieht so aus, als befände sich hinter der Oberfläche der Existenz
ein unbekannter Faktor, der die Aufmerksamkeit des Menschen sein ganzes
Leben hindurch erregt. Und niemand scheint mit der Befriedigung zu sterben,
die Geheimnisse des Lebens entwirrt zu haben.
Diese gesamte
Angelegenheit kann in einer zentralen Frage zusammengefaßt werden:
Geht der Mensch dem Gesetz voraus oder das Gesetz dem Menschen? Im Westen
gibt es für beide Betrachtungsweisen dieses Sachverhalts berühmte
Vertreter: zum einen Thomas Hobbes mit seiner “Kontrakt-Theorie des Staates”
und auf der anderen Seite G.W.F. Hegel mit seiner “logischen Theorie des
Staates”. Die “Kontrakt-Theorie” besagt, daß sich der Mensch ursprünglich
in einem Zustand der Natürlichkeit befand und vom “Gesetz der Fische”
(der große frißt den kleinen) und vom “Gesetz des Dschungels”
(wer die Macht hat, ist im Recht) regiert wurde, was einer kaum vorstellbaren
Verunsicherung der Individuen gleichkam. Wenn jeder jedem alles zu jeder
Zeit und unter allen Umständen antun kann, ist das eigene Leben fortwährend
bedroht und erweist sich letztendlich vielleicht sogar als unmöglich.
Um dieser Gefahr für das Leben eines jeden zu begegnen, haben sich
die Menschen zusammengesetzt und ein Gesetzes- und Regierungssystem geformt,
wobei sie die Regierungsmacht einer einzelnen Person (Monarchie), einer
Gruppe von Personen (Oligarchie oder Bürokratie) oder einer Versammlung
von Personen übertrugen, die in periodisch wiederkehrenden Abstimmungen
gewählt werden (Demokratie). Hier wird das Gesetz der Gesellschaft
und der politischen Regierung von den Menschen mittels Abstimmung und Übereinkunft
geschaffen, um sich den jeweiligen Umständen oder Bedingungen der
Zeit anzupassen. Wenn sich die Lebensbedingungen verändern, so können
und müssen auch die Gesetze durch allgemeines Einverständnis
geändert werden. In diesem Fall sieht es so aus, als gäbe es
das Gesetz erst dann, wenn der Mensch es will. In diesem Fall wäre
das Gesetz eine Erfindung, die von den Bedürfnissen und Lebensbedingungen
der Menschen notwendig gemacht worden ist. Es existiert nicht aus sich
selbst. Der Mensch kann es über eine Stimmenmehrheit einführen
oder abschaffen (da wohl kaum ein jeder immer allem freudig zustimmt),
wobei es Fälle gab, in denen dies auf gewaltsame Art und Weise auch
von einer zahlenmäßigen Minderheit vollbracht wurde. Dies deutet
darauf hin, daß der Mensch Gesetze entweder aus wirklichem Verständnis
für die Notwendigkeiten der Zeit einführt, was zum Wohle der
Mehrheit beitragen würde, oder aber mit Hilfe von physischer Gewalt,
was sehr leicht im Leidwesen der Massen enden kann. Wie dem auch sein mag,
wenn man den Ursprung der sozialen Gesetzgebung aus diesem Blickwinkel
betrachtet, ist es der Mensch, der die Gesetze macht, und genau dies ist
die Essenz der “Kontrakt-Theorie” in der politischen Wissenschaft. Hieraus
würde jedoch folgen, daß auch der Gerechtigkeitssinn womöglich
nur eine bloße Farce oder Laune in den Köpfen der herrschenden
Mächte darstellt, da die Ausübung von Gerechtigkeit ja über
die Ausübung des Gesetzes vollzogen wird. Bei genauer Betrachtung
des Themas erkennt man sogar, daß die Konsequenzen der “Kontrakt-Theorie”
mit dem psychologischen Hintergrund der Gesellschaft identisch sind, der
von der Psychoanalyse studiert wird. Der Mensch kann durch selbstgeschaffene
Gesetze unmöglich zu einem besseren Wesen werden, da er dieselben
Gesetze ja mit Hilfe der Prinzipien des Kontraktes ebenso auch wieder abschaffen
kann, so daß eine auf Vernunftgründen basierende Gerechtigkeit
nur bedeutungsloses Geschwätz wäre.
Selbst wenn
man die Möglichkeit in Betracht zieht, daß die “Kontrakt-Theorie”
die Wahrheit über den historischen Ursprung der menschlichen Gesetze
und Regierungen sein mag, muß selbst diese Art des Rechtsursprungs
aus einem Prinzip hervorgegangen sein, das gegenüber dem von der “Kontrakt-Theorie”
angenommenen geschichtlichen Ereignis des Ursprungs des Gesetzes eine logische
Vorrangstellung haben müßte. Hier kommen wir zu einem sehr subtilen
philosophischen Gedanken, der im Kopf eines gewöhnlichen Menschen
normalerweise nicht auftaucht. Warum empfinden die Menschen überhaupt
eine Notwendigkeit dafür, in gemeinsamer Übereinkunft ein Gesetz
einzuführen? Die Antwort auf diese Frage bildet die logische Grundlage
für die Klärung der Bedeutung und der Notwendigkeit des Gesetzes.
Das Prinzip, das der menschlichen Bemühung um einen gemeinsam ausgearbeiteten
Gesetzesentwurf vorausgeht, ist das zentrale Gesetz, das all die Gesetze
konditioniert und reguliert, die vom Menschen dann in Folge durch Wahl
und Übereinkunft erstellt werden. Dies ist der Punkt, mit dem Hegel
die Theorie von Hobbes in Frage stellt. Es ist nicht möglich,
daß der Mensch der ursprüngliche Schöpfer der Gesetze ist;
denn wäre dies der Fall, dann wäre es sehr schwer zu verstehen,
warum der Mensch überhaupt ein Bedürfnis verspüren sollte,
das Gesetz zu erschaffen. Diese vom Menschen empfundene Notwendigkeit ist
der bedingende Faktor hinter den von ihm entworfenen Gesetzen und somit
das “Urgesetz”, das “universelle Gesetz”, das die vergänglichen Gesetze
des irdischen Staates reguliert. Wenn das Gesetz die Verhaftung, Inhaftierung
oder gar Hinrichtung einer Person verlangt, so geschieht dies nicht auf
Grund der Wirkung des vom Menschen erdachten Gesetzes (andernfalls könnte
der Mensch sein Gesetz ja plötzlich ändern und so etwas wie eine
gesetzliche Bestrafung völlig abschaffen), sondern auf Grund der Reaktion,
die von einem weitreichenderen Gesetz ausgelöst wurde, das selbst
der Gesamtheit aller Individuen in der Gesellschaft und den Mitgliedern
der Regierung übergeordnet ist. Und was ist dieses Gesetz?
Hier wenden
wir uns dem methaphysischen Hintergrund des Gesetzes zu, der zugleich auch
dessen logische Erklärung und Rechtfertigung ist. Die Beziehung zwischen
Mensch und Mensch ist nicht das Ergebnis einer selbst gewählten Übereinkunft,
sondern eine rationale Notwendigkeit, die von der Struktur des Universums
diktiert wird. Menschliche Beziehung kann nicht je nach Laune geschaffen
und aufgelöst werden, da sie in einem bestimmten Muster strukturellen
Verhaltens verwurzelt liegt, welches sich in Harmonie mit der Natur des
Universums in seiner Ganzheit befindet. Die Notwendigkeit für das
Gesetz ergibt sich aus der Tatsache, daß man ein Bedürfnis danach
empfindet, emporzusteigen und in einen höheren Grad der Wirklichkeit
hinein zu wachsen als ihn derjenige darstellt, in dem man sich gegenwärtig
befindet. Dieses Wachstum hinein in eine höhere Wirklichkeit ist sowohl
quantitativ als auch qualitativ zu sehen, und zwar in einer Art und Weise,
in der beide Aspekte nicht voneinander unterschieden werden können.
Ist der Jugendliche denn nicht ein höherer Grad der Wirklichkeit als
der Säugling, und zwar sowohl quantitativ an Kraft als auch qualitativ
in seiner Verstandesfähigkeit? Und können wir im Verhalten
und Handeln des Jugendlichen zwischen dieser Quantität und Qualität
unterscheiden? Dies ist ein alltägliches Beispiel zur Illustration
des eben behandelten Themas. Ein höherer Realitätsgrad ist in
seiner Erhabenheit und Bedeutsamkeit jedoch weit mehr, als es diese Illustration
andeuten kann. Der höhere Wirklichkeitsgrad deutet nicht nur auf einen
umfangreicheren Inhalt im Sinne eines quantitativen Maßes hin, sondern
ebenfalls auf eine größere Tiefe des Begreifens und der Weisheit
beziehungsweise der Einsicht in die Natur der Dinge. Betrachten wir hier
zur weiteren Klärung folgendes Beispiel: Auf welche Weise transzendiert
der im Wachzustand gegenwärtige Wirklichkeitsgrad denjenigen, der
in der Traumwelt erfahren wird? Auf Grund der Qualität des Realitätssgrades
im Wachzustand, würden sich wohl viele von uns eher dafür entscheiden,
als Bettler in der “wachen Welt” zu leben denn als König in der “Traumwelt”.
Die quantitative Transzendenz und Einschließlichkeit im Wachzustand
bedarf keiner Erwähnung, da sie offensichtlich ist. Um ein drittes
Beispiel anzuführen: Ist der Mensch nicht mehr als die bloße
Gesamtheit oder Ansammlung der verschiedenen Glieder seines Körpers?
Selbst wenn man alle Teile des menschlichen Körpers zusammen betrachtet,
können sie nicht als der Mensch schlechthin angesehen werden, da das,
was wir unter einem Menschen verstehen, eher eine “Bedeutung” oder eine
transzendente “Essenz” ist, die den Körper und die Persönlichkeit
erfüllt und belebt, als die Körperlichkeit selbst. Der Mensch
ist eine “Bedeutung”, eine “Inhaltsfülle”, der Zustand eines “integrierten
Bewußtseins” und nicht nur ein physischer Körper, eine psychologische
Einheit oder eine soziale Persönlichkeit.
Und ebenso
ist es mit dem Gesetz. Es ist eine transzendente, vielschichtige Bedeutung
oder Kraft, die eine sowohl quantitative als auch qualitative schrittweise
Integration des Bewußtseins verlangt, bis dieses seinen Höhepunkt
erreicht, den man das Absolute nennt. Gesetz ist demnach eine Wirkung
des Systems des Absoluten, das sich über verschiedene evolutionäre
Stadien zunehmenden Umfangs und wachsender Perfektion ausdrückt und
bereits in der letztlichen Kausalität des Universums, der Entstehung
der Atome und der Schwingung von Elektronen beginnt. Soziale Gesetze und
politische Rechtssysteme können sich folglich auch nicht der Notwendigkeiten
entziehen, die das Gesetz des Universums bedingt. Es ist genau dieses universelle
transzendente Prinzip, das die Individuen entweder belohnt oder bestraft.
Es bildet die Grundlage aller noch so unergründlich scheinenden menschlichen
Verhaltensweisen und ist die Erklärung dafür, warum Individuen
nach gegenseitiger Liebe und Zusammenarbeit streben und sich dabei aber
gleichzeitig mit einem vorsorglich in der Jackentasche versteckt gehaltenen
Messer zum Kämpfen bereithalten. Hier haben wir vielleicht das Fundament
der Philosophie des Gesetzes. Ethik und Moral sind somit notwendige Werte.
Das Gesetz hat eine Bedeutung und weist auf eine jenseits von ihm existierende
Wahrheit hin.
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